Quecksilber, Formaldehyd, Aluminium in Impfungen für 2 Monate alte Babys

Man weiß ja nicht wie der Prozess abgelaufen ist. Vielleicht hat ja der RA oder die Ärztin gemeint, Impfschäden gibt es doch gar nicht ;)

Wer weiß :D
Was hätte das mit dem Schadensersatzanspruch zu tun?
Mein Punkt ist: du solltest nicht immer so viel Unsinn verbreiten hier. Mir kommt vor die meisten Dinge erfindest du einfach nach Bauchgefühl.
 
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Was hätte das mit dem Schadensersatzanspruch zu tun?
Mein Punkt ist: du solltest nicht immer so viel Unsinn verbreiten hier. Mir kommt vor die meisten Dinge erfindest du einfach nach Bauchgefühl.

auch wieder daneben ......

einfach mal weiterdenken, was muss ein Arzt machen, wenn ein Verdacht auf Impfschaden vorliegt ?

Eben, ob das erfolgt ist, wissen wir nicht.

Nur eines, auf Ischias behandelt :rolleyes:

Siehst, und genau das weiß du nicht, was in der Verhandlung abgelaufen ist. Daher nicht verwendbar.

(aber ich bin nur blööd :lachen:, na und)
 
auch wieder daneben ......
Warum daneben?

Du hast behauptet, Ärzte haften nicht für Impfschäden von empfohlenen Impfungen.
Ich hab dir nicht nur erklärt, dass das falsch ist, sondern auch, warum das falsch ist.

Es gibt keinen ärztliche Eingriff, die man prinzipiell ohne Einwilligung des Patienten machen darf. Du versuchst hier nur schon wieder rumzulabern, nachdem wieder mal eine deiner Aussagen als blanker Unsinn entlarvt wurde.
 
Warum daneben?

Du hast behauptet, Ärzte haften nicht für Impfschäden von empfohlenen Impfungen.
Ich hab dir nicht nur erklärt, dass das falsch ist, sondern auch, warum das falsch ist.

Es gibt keinen ärztliche Eingriff, die man prinzipiell ohne Einwilligung des Patienten machen darf. Du versuchst hier nur schon wieder rumzulabern, nachdem wieder mal eine deiner Aussagen als blanker Unsinn entlarvt wurde.

Nochmals für dich langsam.

Der Patient wollte sich impfen lassen, wegen einer Reise. Wurde geimpft gegen Polio und kommt danach mit Muskel- und Rückenschmerzen zum gleichen Arzt.

Da müssten die Alarmglocken losgehen und nachrangig gibt es eine Verpflichtung nach § 6 IFSG sogar nur Verdachtsfälle zu melden.

Ist das geschehen ?
Wurde das versäumt? Wäre oberdämlich gewesen.

Und genau das wissen wir nicht.

Daher ist dieser Vergleich (dein "Urteil) nicht heranziehbar, nicht mal im Ansatz. Denn wir wissen nicht was unterlassen wurde.

Nur eines, der Patient wurde dann auf Ischias behandelt :rolleyes:
 
Nochmals für dich langsam.

Der Patient wollte sich impfen lassen, wegen einer Reise. Wurde geimpft gegen Polio und kommt danach mit Muskel- und Rückenschmerzen zum gleichen Arzt.

Da müssten die Alarmglocken losgehen und nachrangig gibt es eine Verpflichtung nach § 6 IFSG sogar nur Verdachtsfälle zu melden.

Ist das geschehen ?
Wurde das versäumt? Wäre oberdämlich gewesen.

Und genau das wissen wir nicht.

Daher ist dieser Vergleich (dein "Urteil) nicht heranziehbar, nicht mal im Ansatz. Denn wir wissen nicht was unterlassen wurde.

Nur eines, der Patient wurde dann auf Ischias behandelt :rolleyes:
§ 6 IfSG ist für einen Schadensersatzanspruch des Einzelnen natürlich nicht einschlägig, weil der nicht das individuelle Interesse an körperlicher Unversehrtheit schützen will, sondern die korrekte Erfassung gesundheitlicher Daten durch die zuständigen Behörden erreichen möchte. Für das Schicksal des Patienten ist es völlig irrelevant, ob der Arzt diesen Fall meldet oder nicht, deswegen kann er darauf auch keine Schadensersatzklage aufbauen.
Abgesehen davon steht doch ohnehin in der Zusammenfassung, dass es um unzureichende Aufklärung gegangen ist.



Wenn du dich weiter dumm stellen willst, ich hab hier noch zwei andere Quellen für dich:
Du kannst gern hier nachlesen:
"Eine zivilrechtliche Schadensersatzverpflichtung des impfenden Arztes setzt stets voraus, dass dieser eine ärztliche Pflicht schuldhaft verletzt hat und dadurch ein Schaden entstanden ist. Bei Impfschäden wird von den Geschädigten zumeist eine Verletzung der Aufklärungspflicht gerügt. (...) Durch eine öffentliche Empfehlung der STIKO ist der Entscheidungskonflikt des Patienten weitgehend entschärft, sodass die persönliche Beratung kürzer ausfallen, keinesfalls jedoch entfallen kann."


Und auch hier findest du am Ende folgende Aussage:
"Selbstverständlich sind neben Ansprüchen aus dem IfSG auch mögliche Schadensersatzansprüche gegen den impfenden Arzt, den Impfstoffhersteller usw. zu prüfen."

Offensichtlich stehst du mit deiner Idee herzlich alleine da ... und wieder einmal beweist du, dass du selbst bei ganz offensichtlich falschen Behauptungen nicht in der Lage bist, dir einen Fehler einzugestehen ...
 
§ 6 IfSG ist für einen Schadensersatzanspruch des Einzelnen natürlich nicht einschlägig, weil der nicht das individuelle Interesse an körperlicher Unversehrtheit schützen will, sondern die korrekte Erfassung gesundheitlicher Daten durch die zuständigen Behörden erreichen möchte. Für das Schicksal des Patienten ist es völlig irrelevant, ob der Arzt diesen Fall meldet oder nicht, deswegen kann er darauf auch keine Schadensersatzklage aufbauen.
Abgesehen davon steht doch ohnehin in der Zusammenfassung, dass es um unzureichende Aufklärung gegangen ist.



Wenn du dich weiter dumm stellen willst, ich hab hier noch zwei andere Quellen für dich:
Du kannst gern hier nachlesen:
"Eine zivilrechtliche Schadensersatzverpflichtung des impfenden Arztes setzt stets voraus, dass dieser eine ärztliche Pflicht schuldhaft verletzt hat und dadurch ein Schaden entstanden ist. Bei Impfschäden wird von den Geschädigten zumeist eine Verletzung der Aufklärungspflicht gerügt. (...) Durch eine öffentliche Empfehlung der STIKO ist der Entscheidungskonflikt des Patienten weitgehend entschärft, sodass die persönliche Beratung kürzer ausfallen, keinesfalls jedoch entfallen kann."


Und auch hier findest du am Ende folgende Aussage:
"Selbstverständlich sind neben Ansprüchen aus dem IfSG auch mögliche Schadensersatzansprüche gegen den impfenden Arzt, den Impfstoffhersteller usw. zu prüfen."

Offensichtlich stehst du mit deiner Idee herzlich alleine da ... und wieder einmal beweist du, dass du selbst bei ganz offensichtlich falschen Behauptungen nicht in der Lage bist, dir einen Fehler einzugestehen ...

Aus deinen Ausführungen:
Durch eine öffentliche Empfehlung der STIKO ist der Entscheidungskonflikt des Patienten weitgehend entschärft, sodass die persönliche Beratung kürzer ausfallen, keinesfalls jedoch entfallen kann.

Dieser Nachweis des Unterlassens ist schwer zu führen

"Selbstverständlich sind neben Ansprüchen aus dem IfSG auch mögliche Schadensersatzansprüche gegen den impfenden Arzt, den Impfstoffhersteller usw. zu prüfen."

Und genau die Meldung nach IfSG muss erfolgen, um staatliche Ansprüche zu bekommen. Ein Verdachtsfall auf Impffolge muss unverzüglich gemeldet werden.

So und nun überlege mal, wenn das ausgeblieben ist, wie schnell man da einem Arzt noch anderes nachweisen kann. Und das geht dann sehr schnell.

Und eben das wissen wir nicht.

Und noch dazu, du hast hier nur einen Vergleich, mehr nicht. Wie die Antragsstellung der Klage war, ist bei einem Vergleich nichts aussagend.

Du hast Recht damit, in einem solchen Falle, ist eine schriftliche Einverständniserklärung mit anhängender kompletten Aufklärung goldwert. Du kannst hier aber nicht einen Vergleich für irgendeine generelle Aussage, deiner Meinung unterstützend, heranziehen. Das geht nicht.

Dann wäre mein Verweis zum LSG Bayern-Urteil viel aussagekräftiger und zwar Autismus kann von einer MMR-Impfung kommen. Da ist ein Urteil, kein Vergleich. Obwohl Blödsinn in sich.

Bei einem Vergleich hast du gar keine Aussage, ist auch rechtlich nicht verwendbar, da Einzelentscheidung als Vergleich.
 
Dieser Nachweis des Unterlassens ist schwer zu führen
Völlig irrelevant. Ob ein Beweis schwer zu führen ist oder nicht hat nichts damit zu tun, ob ein Schadensersatzanspruch besteht.

Und genau die Meldung nach IfSG muss erfolgen, um staatliche Ansprüche zu bekommen. Ein Verdachtsfall auf Impffolge muss unverzüglich gemeldet werden.
Auch das ist völliger Unsinn. Die Voraussetzungen für derartige Ansprüche findest du in § 60 IfSG (und nein, da steht nix von § 6 ibid), und es ist natürlich völlig irrelevant, ob der Arzt das gemeldet oder zeitnah gemeldet hat. Wär ja noch schöner, wenn der Arzt Mist baut und der Patient deswegen vom STAAT keine Ansprüche fordern kann. Sag mal in was für einer Traumwelt lebst du?

Du hast Recht damit, in einem solchen Falle, ist eine schriftliche Einverständniserklärung mit anhängender kompletten Aufklärung goldwert. Du kannst hier aber nicht einen Vergleich für irgendeine generelle Aussage, deiner Meinung unterstützend, heranziehen. Das geht nicht.
Warum ist sie Gold wert? Ich dachte du wärst der Meinung, der Arzt könne ohnehin NIE in die Haftung geraten wegen einer Impfung? Das hast du zumindest zuvor behauptet.

Dann wäre mein Verweis zum LSG Bayern-Urteil viel aussagekräftiger und zwar Autismus kann von einer MMR-Impfung kommen. Da ist ein Urteil, kein Vergleich. Obwohl Blödsinn in sich.
Auch das ist wieder mal Blödsinn, den du auf deine eigene Art und Weise interpretierst. Für dieses Urteil ist nämlich § 61 IfSG einschlägig, wonach der Richter auch dann einen Impfschaden anerkennen kann, wenn ein Zusammenhang zwischen Impfung und Schaden nach dem Stand der Wissenschaft nicht nachgewiesen werden kann. Das heißt dann aber eben nicht, dass damit bestätigt wird, dass der Schaden tatsächlich von der Impfung kam. Auch das ist wieder so eine Regelung, die einfach dem Geschädigten entgegenkommen soll, nichts weiter.



Mensch, Mensch, Mensch, ...
 
Völlig irrelevant. Ob ein Beweis schwer zu führen ist oder nicht hat nichts damit zu tun, ob ein Schadensersatzanspruch besteht.

Auch das ist völliger Unsinn. Die Voraussetzungen für derartige Ansprüche findest du in § 60 IfSG (und nein, da steht nix von § 6 ibid), und es ist natürlich völlig irrelevant, ob der Arzt das gemeldet oder zeitnah gemeldet hat. Wär ja noch schöner, wenn der Arzt Mist baut und der Patient deswegen vom STAAT keine Ansprüche fordern kann. Sag mal in was für einer Traumwelt lebst du?

Warum ist sie Gold wert? Ich dachte du wärst der Meinung, der Arzt könne ohnehin NIE in die Haftung geraten wegen einer Impfung? Das hast du zumindest zuvor behauptet.

Auch das ist wieder mal Blödsinn, den du auf deine eigene Art und Weise interpretierst. Für dieses Urteil ist nämlich § 61 IfSG einschlägig, wonach der Richter auch dann einen Impfschaden anerkennen kann, wenn ein Zusammenhang zwischen Impfung und Schaden nach dem Stand der Wissenschaft nicht nachgewiesen werden kann. Das heißt dann aber eben nicht, dass damit bestätigt wird, dass der Schaden tatsächlich von der Impfung kam. Auch das ist wieder so eine Regelung, die einfach dem Geschädigten entgegenkommen soll, nichts weiter.



Mensch, Mensch, Mensch, ...

Jo ist gut, ich bin blöd, bescheuert, lebe in einer Traumwelt und

Prozessvergleiche sind nun rechtsrelevant und rechtlich entscheidungsbedeutend

und

zu Weihnachten kommt der Osterhase und im Himmel ist Jahrmarkt.


ne, also echt
 
Jo ist gut, ich bin blöd, bescheuert, lebe in einer Traumwelt und

Prozessvergleiche sind nun rechtsrelevant und rechtlich entscheidungsbedeutend

und

zu Weihnachten kommt der Osterhase und im Himmel ist Jahrmarkt.


ne, also echt
Wenn du behauptest, ein Arzt haftet nicht für einen Impfschaden und, nachdem ich dir 3 Quellen genannt habe, die eindeutig belegen, dass du falsch liegst immer noch um den heißen Brei rumredest, um dir nicht eingestehen zu müssen, dass du tatsächlich keinen blassen Dunst hast, dann ist das schlichtweg peinlich.

Ich habs schon einmal gesagt, ich sags nochmal: Du kannst dich ja gern in die Diskussion einbringen, aber verkauf nicht Sachen, die du einfach mal so aus dem Bauch raus erfunden hast als unumstößliche Wahrheit. Inzwischen müsstest du doch wissen, dass das nicht klappt hier. Der Thread ist voll genug von Leuten, die irgendwelche Un- und Halbwahrheiten verbreiten.
 
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Wenn du behauptest, ein Arzt haftet nicht für einen Impfschaden und, nachdem ich dir 3 Quellen genannt habe, die eindeutig belegen, dass du falsch liegst immer noch um den heißen Brei rumredest, um dir nicht eingestehen zu müssen, dass du tatsächlich keinen blassen Dunst hast, dann ist das schlichtweg peinlich.

Ich habs schon einmal gesagt, ich sags nochmal: Du kannst dich ja gern in die Diskussion einbringen, aber verkauf nicht Sachen, die du einfach mal so aus dem Bauch raus erfunden hast als unumstößliche Wahrheit. Inzwischen müsstest du doch wissen, dass das nicht klappt hier. Der Thread ist voll genug von Leuten, die irgendwelche Un- und Halbwahrheiten verbreiten.

Stimmt!

Bring mir ein URTEIL ...... ein einziges
 
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