Tarbagan
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Um mal den Wikipediaartikel zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht zu zitieren:Gehts etwas konkreter ?
"Die Öffentlichkeitssphäre ist der Bereich, in dem der Einzelne sich der Öffentlichkeit bewusst zuwendet, etwa wenn er bewusst an die Öffentlichkeit tritt und sich öffentlich äußert. Diese Sphäre genießt den schwächsten Schutz.
Die Sozialsphäre ist der Bereich, in dem sich der Mensch als ‚soziales Wesen‘ im Austausch mit anderen Menschen befindet. Hierzu zählt insbesondere die berufliche, politische oder ehrenamtliche Tätigkeit. Diese Sphäre ist – z. B. gegen Veröffentlichungen – relativ schwach geschützt, so dass Eingriffe in aller Regel zulässig sind, wenn nicht ausnahmsweise Umstände hinzutreten, die den Persönlichkeitsschutz überwiegen lassen."
Die Informationen, die auf psiram gepostet werden, betreffen fast immer diese zwei Sphären. Bücher und Vorträge fallen immer unter den ersten Punkt. Alles, was im Rahmen z.B. der Ausführung eines Heilberufs passiert, unter den zweiten Punkt.
Seltener kommt noch das dazu:
"Privatsphäre: Diese wird einerseits räumlich (Leben im häuslichen Bereich, im Familienkreis, Privatleben), andererseits aber auch gegenständlich (Sachverhalte, die typischerweise privat bleiben) definiert. Eingriffe in diese Sphäre sind in der Regel unzulässig, wenn nicht ausnahmsweise Umstände hinzutreten, die die gegenläufigen Interessen überwiegen lassen (z. B. bei Presseveröffentlichungen aus dem Privatleben von Politikern, wenn ein überwiegendes öffentliches Informationsinteresse besteht)."
Das ist dann Auslegungssache. Beispiel wäre zum Beispiel die Krebserkrankung von Hamer, die er selbst ja nicht nach seiner eigenen Methode, sondern klassisch "schulmedizinisch" behandeln ließ. So eine Information ist im Rahmen der umfassenden Aufklärung über jemanden, der Heilung verspricht, wichtig.