Vielleicht liegt es daran, dass Herr M. durchaus verhaltensauffälllig agierte und z.B. wirre Briefe geschrieben hatte und außerdem liegt der Tatbestand des "Reifenaufschlitzens" vor, welches nur durch einen Zufall nicht in einen schweren Unfall ausartete.
Das ist die EINE Sache. Die andere, dass die Justiz Herrn M. ohne weitere Test´s eine Zurechnungsunfähigkeit assistierte. Wie im Bericht beschrieben, hatte der zuständige Richter dem Angeklagten auch im Prozeß nicht zu Wort kommen lassen, um seine Sicht der Dinge darzulegen. Diese Vorverurteilung ist meines Erachtens der eigentliche Skandal. Zumal Herr M. mit den von ihm beklagten Unregelmäßigkeiten der Bankgeschäfte seiner Ex-Frau recht hatte.
Vielleicht darf man im Freistaat Bayern keine Reifen aufschlitzen und dann auch noch einer Bank Veruntreuung von Geldern vorwerfen? Vielleicht genügt schon ein Vorwurf, um dort in der Psychatrie zu enden?
LG
Juppi
Vielleicht ist Herr M.
Der gute Mann halt schlicht Pech gehabt. Lässt sich leider nicht anders
sagen, nachdem er monatelang allen möglichen Leuten Briefe über
eine Verschwörung a la Reptoide,Illuminaten und was sonst noch so
auf dem Markt zu haben ist, sind seine richtigen Anschuldigungen seiner
Frau gegenüber untergegangen. Darf das passieren, nein darf es nicht, aber
es kann. Vielleicht ein Grund mehr, für den einen oder anderen, sich zu überlegen, was er so öffentlich von sich gibt