Zwangsmedikation ist immer auch eine Einschränkung fundamentaler Grundrechte und eher ziemlich unwahrscheinlich. Das bedeutet nämlich, dass der Patient a) einen Willen hat und b) ihn vertreten kann. Das dürfte ohne richterlichen Beschluss kaum möglich sein und wird auch eher nicht gemacht. Das gibt einen Vermerk in der Akte, dass der Patient sich nicht helfen lassen will und die Behandlung ablehnt, und off you go..
Bei Patienten, die so krank sind oder neben sich stehen, dass sie weder Ja noch Nein sagen können, ist es per definitionem keine ZWANGSmedikation …
In der medizin-philosophischen Metadiskussion geht man schlicht davon aus, der Mensch körperlich und geistig gesund sein will, sonst wäre Humanmedizin als solche auch schlicht nicht möglich.
Moderne Psychologie ist kein Umerziehungslager oder katholische Mädchenschule … Du WILLST das es Dir objektiv schlecht geht..Du WILLST keine Hilfe … so sei es.. Therapien sind eina Angebotsmedikation. #Compliance