Hi Otto,
so weit sind unsere Meinungen gar nicht auseinander.
Ich habe mich (zur endgültigen Klarstellung
) von Anfang an auf Aufklärungspflichten, nicht auf Spekulation, bezogen und das auch so geschrieben. Was Aufklärung beinhaltet, ist sehr gut definiert, ich ging davon aus, dass klar ist, was mit diesem Begriff gemeint ist.
Aber der Satz "Algen helfen" ist auch als Tipp völlig sinnlos weil überhaupt nicht auf die konkrete Situation bezogen oder mit einer Erklärung untermauert, und wenn dann statt einer Erklärung bloss ein Killer-Satz wie "du hast halt deine Meinung" kommt, dann, ja dann habe ich wirklich eine Meinung: der "gute Tipp" ist völliger Schrott, unbegründet und unbrauchbar. Ein leidendes Kind samt mitleidender Familie ist doch kein Versuchskaninchen! Wenn Ritalin völlig unreflektiert gegeben wird ist das kritikwürdig. Wenn allerdings die Kritik ins Gegenteil umschlägt und deswegen in Fällen, wo es sinnvoll ist (und das ist es sowieso nur mit begleitender Therapie), Ritalin ebenfalls abgelehnt wird, noch dazu aus Gründen, die einfach nicht stimmen (es ist weder verboten noch mit Speed gleichzusetzen, und dass es kein harmloses Mittelchen ist zeigt schon die Verschreibungspflicht), ist das genauso schlimm.
Je besser eine Meinung bezüglich Therapie begründet ist, desto weniger verwirrend wird es, weil man dann relativ einfach zwei, drei oder mehrere Meinungen vergleichen kann, so nach dem Motto "das ist logisch, das weniger". "Erfahrung" macht den Vergleich schwieriger, denn jeder Mensch, auch der Heilende, hat verschiedene Erfahrungen, und woher soll der Patient wissen, welche Erfahrung nun auf seinen speziellen Fall passt oder welche ein reines Zufallprodukt ist?
Falsch ist, dass wer nicht fragt auf Aufklärung verzichtet. Der Arzt ist zur Aufklärung verpflichtet und muss sie unaufgefordert geben. Im Streitfall muss der Arzt, nicht der Patient, die erfolgte Aufklärung beweisen.
Der Verzicht des Patienten muss nicht in einem ausdrücklichen Satz bestehen, er kann sein Desinteresse auf alle möglichen Arten zeigen, aber "Nicht-Nachfragen" stellt ganz unbestritten keinen solchen Verzicht dar.