pädophile

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Werbung:
Ich möchte nicht darüber entscheiden, was mit 'anderen' Menschen passiert oder gemacht werden soll - weil ich weder 'Gott' noch sonst wer bin.
Aber ich kann mir vorstellen, dass es hilfreich -für alle (nicht nur für den einzelnen Menschen)- sein könnte, sich mit der ein oder anderen 'Auffälligkeit' (Störung usw.?) auseinanderzusetzen.

Würdest Du das auch sagen, wenn Dein Kind missbraucht wurde???

Aber es gibt ja selbst in diesem Bereich wahrscheinlich auch verschiedene Meinungen, Sichtweisen usw. Naja.

Ja, die gibt es wie hier im Faden zu lesen ist, und Deine Verteidigung der Täter und das lapidare NAJA verstehe ich jetzt nicht?

PS: Außer ich befinde mich im tiefsten Hass - dann seh ich manches mit Sicherheit wahrscheinlich auch anders.

Ich denke nicht, dass Mensch hassen muss, um zu sehen das es keinen Grund gibt einen Kinderschänder nicht als Täter zu verurteilen.

Es wurde hier von einem User Artikel 1 des Grundgesetzes angeführt,.... ja verdammt noch mal, gilt der den nur für pädophile Vergewaltiger?
Die missbrauchten Kinder haben kein Recht auf Artikel 1 des Grundgesetzes?

Ja, es gibt sicher wenige Pädophile die wirklich psychisch krank sind, aber wer nicht die Augen verschließt, muss sehen, das es schon lange nicht mehr nur Krankheit ist, sondern abartiges Sex verhalten.
Es ist ein Geschäft wo perverse ihre Perversität befriedigen wollen und andere damit viel Geld verdienen.

Da werden Kinderbilder und sogar Kinder gehandelt ge/verkauft wie Ware, und wenn es hier nicht genug Opfer gibt, dann fliegt man eben in andere Länder und benutzt die Armen der Ärmsten.
 
Und selbst die, die sich in wirklich jedem zweiten Beitrag in diesem Forum gebetsmühlenartig auf Jesus Christus beruft, schreibt einen derartigen Dünnsinn zusammen, dass man nur noch mit dem Kopf schütteln kann.

Das ist wirklich ungehörig. Geradezu anmaßend, (neutestamentarisch) Pharisäertum.

ich freue mich, dass du meine mühl liests ..
hast du probleme..tut etwas bei dir weh?:D

"Denn einige sind von Geburt an zur Ehe unfähig; andere sind von Menschen zur Ehe unfähig gemacht; und wieder andere haben sich selbst zur Ehe unfähig gemacht um des Himmelreichs willen. Wer es fassen kann, der fasse es! "

oder muss mann als lösung kundalini empfehlen!!:banane:
 
Würdest Du das auch sagen, wenn Dein Kind missbraucht wurde???



Ja, die gibt es wie hier im Faden zu lesen ist, und Deine Verteidigung der Täter und das lapidare NAJA verstehe ich jetzt nicht?



Ich denke nicht, dass Mensch hassen muss, um zu sehen das es keinen Grund gibt einen Kinderschänder nicht als Täter zu verurteilen.

Es wurde hier von einem User Artikel 1 des Grundgesetzes angeführt,.... ja verdammt noch mal, gilt der den nur für pädophile Vergewaltiger?
Die missbrauchten Kinder haben kein Recht auf Artikel 1 des Grundgesetzes?

Ja, es gibt sicher wenige Pädophile die wirklich psychisch krank sind, aber wer nicht die Augen verschließt, muss sehen, das es schon lange nicht mehr nur Krankheit ist, sondern abartiges Sex verhalten.
Es ist ein Geschäft wo perverse ihre Perversität befriedigen wollen und andere damit viel Geld verdienen.

Da werden Kinderbilder und sogar Kinder gehandelt ge/verkauft wie Ware, und wenn es hier nicht genug Opfer gibt, dann fliegt man eben in andere Länder und benutzt die Armen der Ärmsten.

:thumbup: Stimmt auch ,...und ist echt der Waaahnsinn!
 
Dui weisst also nichts : zur Info :

Gesetzliche Regelung

Demgemäß sind in § 57a StGB die Bedingungen für eine vorzeitige Freilassung auf fünfjährige Bewährung festgelegt:

15 Jahre Freiheitsstrafe müssen verbüßt sein. Dabei sind Zeiten, die der Gefangene aus Anlass der Straftat in Untersuchungshaft verbracht hat, vollumfänglich anzurechnen.

Die Freilassung kann unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden. Das Gericht hat auf der Grundlage des Gutachtens eines Sachverständigen zu entscheiden, ob davon ausgegangen werden kann, dass der Strafgefangene in der Freiheit keine weiteren Straftaten begeht. Allerdings kann aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht schon die Vermutung, der Entlassene werde z. B. gelegentlich Cannabis erwerben oder Ladendiebstähle begehen, die weitere Vollstreckung der lebenslangen Haft rechtfertigen. Auch darf das Gericht seine ablehnende Entscheidung nicht ohne Weiteres damit begründen, dass der Verurteilte noch nicht im Rahmen von Vollzugslockerungen gezeigt habe, dass er in Zukunft keine Straftaten begehen werde: Es muss auch prüfen, ob die Justizvollzugsanstalt zu Recht keine Lockerungen gewährt hatte.[1][2]

Es darf keine besondere Schwere der Schuld vorliegen. Hat das Gericht bei seinem Urteil über die Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe eine solche festgestellt, so kann der Straftäter nicht mit einer vorzeitigen Entlassung nach frühestens 15 Jahren rechnen. Zwar darf der Verurteilte nach wie vor auf eine Freilassung hoffen, jedoch verlängert sich durch das Feststellen der besonderen Schwere der Schuld die durchschnittliche Haftdauer von 17 bis 20 Jahren auf etwa 23 bis 25 Jahre. Besondere Schuldschwere ist zu bejahen, wenn gegenüber vergleichbaren Taten ein deutlich höheres Maß an Schuld vorliegt – aufgrund der Tat (mehrfacher Mord, Amoklauf, erbarmungslose Brutalität, höchst grausame bzw. qualvolle Behandlung des Opfers), der Motive (besondere Verwerflichkeit) oder der Täterpersönlichkeit (abartige sexuelle oder gewalttätige Neigungen). Allerdings ist zu beachten, dass es bis dato keinerlei gesetzliche Normierung des Begriffes „besondere Schwere der Schuld“ gibt. Gerichte müssen sich bei der Entscheidung daher meist an Urteilsbegründungen des Bundesgerichtshofes orientieren. Soweit die lebenslange Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe erlassen wurde, werden alle Taten zusammengenommen bewertet (§ 57b StGB).

Der Verurteilte muss einwilligen. Auf seinen Antrag trifft die Strafvollstreckungskammer ihre Entscheidung. Lehnt sie ab, so kann nach spätestens zwei Jahren (Absatz 4) ein neuer Antrag gestellt werden, woraufhin abermals und auf Grundlage des aktuellen Entwicklungsstandes des Gefangenen überprüft wird, ob die Voraussetzungen für eine Entlassung aus der Haft vorliegen.

Guckst du liest du lernst du

hehe. Ich weiß nicht was ich daraus lernen sollte. Es ist kein Widerspruch zu dem was ich geschrieben habe.

Grundsätzlich hat jeder das Recht jemals wieder in Freiheit zu gelangen.
Guggst du hier:

Leitsatz Nummer 3 des Bundesverfassungsgerichts:

"3. Zu den Voraussetzungen eines menschenwürdigen Strafvollzugs gehört, daß dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grundsätzlich eine Chance verbleibt, je wieder der Freiheit teilhaftig zu werden. Die Möglichkeit der Begnadigung allein ist nicht ausreichend; vielmehr gebietet das Rechtsstaatsprinzip, die Voraussetzungen, unter denen die Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe ausgesetzt werden kann, und das dabei anzuwendende Verfahren gesetzlich zu regeln" (Hervorhebung von mir).

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv045187.html

Bildest du dich! Du weißt nichts! Blah blah! ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, lese ich. Und 'Täter' sind keine Menschen, die in irgendeiner Weise Hilfe brauchen, weil sie gerade was 'Schlimmes' getan haben, zum Beispiel. Hm.

Ok, es ist ja gut, dass es immer auch Menschen gibt, die beide Seiten sehen (können) - oder zumindest auch die 'andere'.

Es erschreckt mich ein bißchen, daß Missbrauch und Mord für Dich nur etwas Schlimmes in Anführungszeichen ist, auch die Täter sind bei Dir nur in Anführungszeichen. Was willst Du damit sagen? Sind eh keine richtigen Täter und so schlimm ist es auch nicht, was sie getan haben? Ist das Dein Ernst?

Täter sollen ruhig Hilfe und Therapie bekommen, aber wenn es heißt, Opfer oder Täter, werde ich immer zuerst das Opfer nehmen, weil das Opfer nicht wählen konnte, was passiert, der Täter aber schon, er hatte die Wahl, das Opfer nicht. Das Opfer hat den Schaden und der Täter seine Befriedigung, das Gleichgewicht ist sowieso eindeutig zugunsten des Täters, ihn dann auch noch bei der Hilfe zu bevorzugen ist einfach unfair. Der Täter hat das ganze verursacht, es ist seine Wahl, seine Schuld. Das Opfer hatte keine. Es braucht Hilfe, und die auch noch viel dringender.
 
Würdest Du das auch sagen, wenn Dein Kind missbraucht wurde???



Ja, die gibt es wie hier im Faden zu lesen ist, und Deine Verteidigung der Täter und das lapidare NAJA verstehe ich jetzt nicht?



Ich denke nicht, dass Mensch hassen muss, um zu sehen das es keinen Grund gibt einen Kinderschänder nicht als Täter zu verurteilen.

Es wurde hier von einem User Artikel 1 des Grundgesetzes angeführt,.... ja verdammt noch mal, gilt der den nur für pädophile Vergewaltiger?
Die missbrauchten Kinder haben kein Recht auf Artikel 1 des Grundgesetzes?

Ja, es gibt sicher wenige Pädophile die wirklich psychisch krank sind, aber wer nicht die Augen verschließt, muss sehen, das es schon lange nicht mehr nur Krankheit ist, sondern abartiges Sex verhalten.
Es ist ein Geschäft wo perverse ihre Perversität befriedigen wollen und andere damit viel Geld verdienen.

Da werden Kinderbilder und sogar Kinder gehandelt ge/verkauft wie Ware, und wenn es hier nicht genug Opfer gibt, dann fliegt man eben in andere Länder und benutzt die Armen der Ärmsten.

:thumbup:

Opfer haben lebenslänglich, ohne irgendwas getan zu haben. Anscheinend ist das nicht interessant genug, damit sich manche für deren Rechte und Entlassung aus dem Gefängnis, in das der Täter sie eingesperrt hat, stark zu machen. :rolleyes:
 
Werbung:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben