Die Mehrheit? Ähem... Wer zwingt sie das Kopftuch zu tragen in Deutschland, Österreich, Frankreich und alle anderen europäische Länder?
Ich möchte gerne noch einmal auf diesen Punkt zurückkommen. Du fragst, wer zwingt die islamischen Frauen in Deutschland, Österreich oder Frankreich ein Kopftuch zu tragen. Die europäischen Staaten zwingen die Frauen sicherlich nicht dazu. Aber es gibt in vielen islamischen Familien einen innerfamiliären Glaubensdruck, der die Frauen sehr wohl zwingt ein Kopftuch zu tragen.
In den islamischen Staaten dagegen besteht dieser Druck aber nicht nur innerhalb der Familien, sondern dieser Druck wird den Menschen auch von außen, durch den Staat, bzw. durch die Religion, auferlegt. Wie diese Mechanismen aussehen, werden durch die Rede von von Hartmut Krauss vom Verlag "Hintergrund" sehr gut dargestellt. Ich möchte einmal einen Auszug aus seiner Rede hier veröffentlichen. Ihr könnt die ganze rede von Hartmut Krauss auch auf seiner Webseite nachlesen:
Hartmut Krauss:
Der Islam als religioes-ideologische Grundlage einer vormodernen Herrschaftskultur
Ihr könnt euch die Rede auch in einem Video ansehen:
Video:
Kritische Islamkonferenz 2008, Teil 1 von 6 (01:07- 2:00 = 53 Minuten).
Ich möchte euch empfehlen, euch diese Rede wirklich einmal anzusehen oder anzuhören, damit die Diskussion über den Islam etwas mehr an Tiefe und Qualität gewinnt.
Hier nun aber der Ausschnitt aus seiner Rede, der darstellt, wie stark die Kontrollmechanismen innerhalb der islamischen Staaten sind. Diesen Kontrollmechanismen kann sich in den islamischen Staaten niemand entziehen. Jeder, der dies versucht, muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. Und selbstverständlich sind die islamischen Fundamentalisten sehr daran interessiert, diese Kontrollmechanismen auch in den europäischen Staaten einzuführen.
Hier nun der Ausschnitt aus der Rede von Hartmut Krauss. (Ich habe sie etwas gekürzt, weil sie sonst nicht auf diese Seite gepasst hätte.)
4. Der Islam als Begründungssystem einer kulturspezifischen Herrschaftsordnung
[Zitat]:Betrachtet man seine zentralen Aussagen, Behauptungen, Normen, Wertungen und Handlungsanweisungen, wie sie im Koran, in der Hadithsammlung und in der Scharia als göttlich festgelegte Gesetzessammlung festgelegt sind, dann stellt sich der Islam als ein spezifisches System der Erzeugung, Reproduktion und Expansion zwischenmenschlicher Herrschaftsverhältnisse und der dazu passenden unterwerfungsbereiten Subjektivität dar. Werfen wir nun einen genaueren Blick auf die einzelnen Knotenpunkte dieses herrschaftsbegründenden Systems:
1) Die herrschaftliche Geltungsmacht des Islam besteht zunächst einmal ganz grundlegend darin, den Menschen auf die Rolle eines gehorsampflichtigen Gottesdieners festzulegen. D. h: Der Mensch soll sich in seiner Lebensführung ganz und gar auf die Hingabe an Allah konzentrieren und sich dessen offenbarten Willen unterwerfen. Im Koran Sure 51, Vers 56 heißt es:
Ich habe Dschinnen (Dämonen, Geister) und die Menschen nur geschaffen, damit sie mich verehren (Sure 51,56)
Der ganze und einzige Lebenssinn des Menschen ist folglich absolut gehorsamer Gottesdienst bzw. Gottesverehrung, die sich fortlaufend in der alltäglichen Befolgung von Vorschriften in allen Lebensbereichen erweisen und bewähren muss. Diese Ineinssetzung von persönlichem Lebenssinn und unterwürfiger Gottesverehrung verkörpert der Islam in besonders aufdringlicher und bedrohlicher Gestalt. Dabei tritt der Islam als ein System von ewigen, unveränderlichen Werten/Normen und daran ausgerichteten Handlungen auf, denen eine absolute Geltungsmacht zukommen soll. Wer von diesen absolut gültigen Werten, Normen und Handlungsvorschriften abweicht, wird entweder systematisch terrorisiert und unterdrückt, um ihn auf den wahren Gottespfad zurückzubringen, oder aber als gotteslästerlicher Sünder in aller Öffentlichkeit drakonisch bestraft, um damit zugleich eine abschreckende Wirkung zu erzielen und die religiös-sittenterroristische Gleichschaltung der Gemeinschaft aufrecht zuhalten.
Diese absolute Auflösung von persönlichem Lebenssinn in unterwürfige Gottesverehrung manifestiert sich in einem allumfassenden Vorschriftenkatalog, dessen pflichtgemäße Einhaltung in allen Lebensbereichen den wahren Gottesdienst bzw. die authentische Hingabe an Gott darstellt. Dabei erweist sich der alltagsislamische Regelkanon mit seiner kleinlich-pedantischen Allgegenwärtigkeit als geistig-psychologisches Dressurinstrument zur Erzeugung einer absolut autoritätsfixierten Gehorsamshaltung. Seinen institutionellen Bewährungsort findet dieser nachhaltig entsubjektivierte Gläubige in der Moschee (Masdschid), dem Ort der Niederwerfung, während er seine habituelle (gewohnheitsmäßige) Durchformung und Zurichtung immer wieder in der muslimischen Gebetshaltung realisiert... Unter den übermächtigen Bedingungen eines sich so nach traditionalistisch-autoritären Regeln reproduzierenden Sozialmilieus ist die Gesamtpersönlichkeit der unterworfenen Menschen nicht geprägt von individuellen Erwägungen, Überzeugungen, Kompetenzen und Entscheidungen, sondern durch die aufgenötigten Zwänge des islamisch normierten Kollektivs,
beeinflußt und zurechtgebogen durch den Zivilisationsstand und die Verhaltensregeln, die im Arabien des 7. Jahrhunderts galten (Gopal 2006, S. 412).
2) Demnach hat sich Gott vermittels Mohammed im Koran abschließend und kategorisch geoffenbart. Daraus wird dann der herrschaftliche Geltungsanspruch des Islam als der einzig wahren und überlegenen Religion abgeleitet und mit der religiösen Pflicht zur Islamisierung verbunden, also der weltweiten missionarischen Verbreitung/Durchsetzung des Islam. Diese Idee des Taghallub, die gleichermaßen Dominanz und Überlegenheit bedeutet, bildet die zentrale Basis der islamischen Weltanschauung. Folgerichtig akzeptiert das islamische Glaubensbekenntnis auch keine interkulturelle Gleichberechtigung, sondern impliziert die Forderung nach Unterordnung/Unterwerfung der Anders- und Nichtgläubigen. Entsprechend kann der siegreiche Islam Minderheiten oder generell die Anderen nur im Zustand des Erniedrigtseins und der Unterwürfigkeit dulden. Dieser Dominanzanspruch hat noch
nichts mit Fundamentalismus zu tun, sondern (er) ist Inhalt der orthodoxen Doktrin von der Verbreitung des Islam, das heißt der Islamisierung, zu der die Hidjra, also die Migration gehört (Tibi 2002, S. 267).
Der Selbstsicht des Islam als einzig wahre und überlegene Religion, die bereits im dogmatischen Grundansatz antipluralistisch ist und eine gleichberechtigte Koexistenz und Kommunikation mit Anders- und Nichtgläubigen ausschließt, findet ihre organische Entsprechung in der Glorifizierung der Umma, der Gemeinschaft aller gläubigen Muslime, als beste aller menschlichen Gemeinschaften. So heißt es in Sure 3, Vers 110 des Koran:
Ihr seid die beste Gemeinde, die für die Menschen erstand. Ihr heißet, was Rechtens ist, und ihr verbietet das Unrechte und glaubet an Allah.
Ausgestattet mit einem solchermaßen religiös-narzißtisch konstituierten Selbstbild sieht sich der konservative Mehrheits-Islam dazu berechtigt und verpflichtet, alles Unislamische zu bekämpfen und seinen Herrschaftsanspruch gegenüber den unterlegenen und minderwertigen Ungläubigen durchzusetzen. Dabei ist diese herrschaftliche Abgrenzung und Selbstaufwertung der Umma gegenüber der Masse der Anders- und Nichtgläubigen nicht etwa ein besonderes Merkmal des Islamismus, sondern gehört zum wesentlichen Kern der islamischen Weltanschauung. Im Zentrum dieser religiösen Herrschafts- und Ungleichheitsideologie steht der Begriff Kufr:
Kufr steht für jede Religion, Weltanschauung, Gruppierung oder Glaubensgemeinschaft, die man nicht unter der Definition Islam einordnen kann - Kufr ist somit ein Sammelbegriff für jede nicht islam-konforme Lebensweise. (Zaidan, zit. n. Zentrum Demokratische Kultur 2003, S. 95).
Diese imperial ausgerichtete Bekämpfung des Kufr konkretisiert sich in der Erzeugung und Propagierung eines Feindbildes, das heute primär in der Verteufelung der modernen bzw. säkularen Gesellschaft erscheint. Als verdorben, unrein, verwerflich etc. gilt alles, was nicht den konservativ interpretierten göttlichen Gesetzen entspricht bzw. sich dem absolutistischen Geltungsanspruch des Gesetzes-Islam entzieht.
3) Die Verse 104, 110 und 114 der Sure 3 des Korans bilden die normative Grundlage für den Aufbau einer umfassenden islamischen Kontrollgesellschaft. Alle Gläubigen sind demnach an ihrem jeweiligen Platz in der Gesellschaft dazu angehalten, das Rechte zu gebieten und Falsches/Unrechtes/Sündhaftes in die Schranken zu weisen und zu ahnden. Der Einzelne soll sich nicht nur selbst an die Gesetze Gottes halten, sondern er ist auch dazu aufgefordert, andere zur Einhaltung des islamischen Pflichtenkanons anzuhalten bzw. sie entsprechend zu überwachen. Dabei wird die Verletzung der göttlichen Vorschriften in erster Linie nicht als individuelle Handlung eines Einzelnen gewertet, der wegen seines Seelenheils vor weiterem sündhaften Verhalten abgebracht werden soll, sondern als Beschädigung bzw. Beschmutzung der Umma in ihrer Eigenschaft als sakrale Gemeinschaft. So zielt die koranische Aufforderung, Rechtes zu gebieten und Unrechtes zu bekämpfen im Endeffekt immer auf die Wahrung bzw. Wiederherstellung der Ehre der zur absoluten Herrschaft berufenen Gemeinschaft der Rechtgläubigen in Form der Anwendung der Scharia.
Ein besonders schwerwiegendes Verbrechen gegen den Islam stellt der Glaubensabfall dar. So heißt es bei Ibn Taymiyya:
Die Strafe für einen Murtad bzw. einen Abtrünnigen ist härter als die Strafe eines Ungläubigen. Für denjenigen, der vom Islam abfällt, wird das Todesurteil ausgesprochen ohne Rücksicht auf seine Lage, selbst wenn er schwach und unfähig ist. Der Tod ist unumgänglich.
[
] Auch hat er kein Recht der Mitgift, und ferner kann eine Muslim nicht länger mit ihm in ehelicher Verbindung bleiben. Unverzüglich wird diese annulliert. Das Fleisch, das ein Murtad geschlachtet hat, ist dem Muslim verboten. Im Fundament des islamischen Glaubens ist die Abtrünnigkeit ein größeres Vergehen als der Unglaube von Geburt an. Diejenigen, die als Ungläubige geboren werden und im Laufe ihres Lebens ungläubig bleiben, haben minder schwer gehandelt als jene, die im Islam geboren werden, ein bisschen islamisch leben und dann aus dem Islam heraustreten" (Müller 2007, S. 56f.).
Eine alltagspraktisch sehr wirksame Form der islamspezifischen Verschmelzung von Herrschaft, Ökonomie und religiöser Überwachung bildete die Institution der sittlichen Marktaufsicht durch den Muhtasib, den Marktinspektor. Dieser überwachte nicht nur die Qualität der Waren und überprüfte die Korrektheit der Maße und Gewichte, sondern kontrollierte auch die Einhaltung der religiösen Pflichten und achtete auf ein islamisch korrektes Verhalten. Dazu gehörte neben der angemessenen Durchführung der in den Tagesablauf eingebauten rituellen Praxen insbesondere die penible Trennung der Geschlechter, gottesfürchtiges Auftreten und sittsame Kleidung sowie ein exakt unterwürfiges Verhalten der Dhimmis (Christen und Juden) gegenüber den bevorrechteten Muslimen. Damit erweist sich die Marktaufsicht als eine integrale Herrschaftsinstanz, die sittliche Überwachung und Zensur in sowohl weltlichen (ökonomischen) als auch religiösen Verhaltensfragen verbindet. Durch einschüchternde Anwesenheit, Kontrolle und gegebenenfalls physische Disziplinierung von Personen, die unbotmäßiges oder abweichendes Verhalten an den Tag legen, verhinderte die Instanz des Muhtasib, dass sich im unübersichtlichen Marktgeschehen offene und damit freie, individueller Selbstbestimmung zugängliche Räume bilden konnten. Die öffentliche Marktinspektion ist somit ein wesentlicher Funktionsbereich bzw. ein unverzichtbares Kettenglied der auf Totalität ausgerichteten islamischen Kontrollherrschaft, der sich nahtlos an die Überwachung durch die patriarchalische Hausgemeinschaft anschließt. Verlässt der oder die Einzelne den häuslichen Kontrollbereich, so greift umgehend das Überwachungsregime der Marktinspektion.
Dieser der islamischen Glaubensgemeinschaft normativ eingeschriebene Drang nach strikter Verhaltenskontrolle in sämtlichen Lebensbereichen dehnte sich von der Marktinspektion auf den gesamten Raum des öffentlichen Geschehens aus und führte schließlich zur Herausbildung einer formalen Religionspolizei wie in Saudi-Arabien oder zur Etablierung von staatsislamistisch eingesetzten Tugendwächtern wie im Iran.
Schon im 18. und 19. Jahrhundert streiften Patrouillen einzelner Tugendwächter durch die Straßen Diriyas und Riads. Sie züchtigten all jene, die nicht zum fünfmaligen täglichen Gebet in der Moschee erschienen, im Ramadan nicht fasteten, die rauchten, sangen oder musizierten oder seidene Kleidung trugen (Steinberg 2004, S. 148).
Heute dient die repressive Überwachung des öffentlichen Raumes durch formelle oder informelle islamische Religionspolizisten insbesondere dem vorschriftsmäßigen Verhalten der Frauen sowie der Einhaltung der ihnen auferlegten Bekleidungsvorschriften." [Zitatende]