Diese Ansicht ueber die Sicherheitsverwahrung kann ich durchaus nachvollziehen und teilen.
Auf der anderen Seite wären da aber wichtige Detailfragen zu klären:
Die wichtigste ist: Wo und wie setzt man die Grenzen?
Gehe mal von folgendem aus, es gibt Rechtsirrtümer, Fehlurteile und nur die wenigsten Verfahren werden wieder aufgerollt. Dazu vorsätzliche Falschbeschuldigungen, die dann in sogenannten Indizienprozesse enden. Wie will man da überhaupt Grenzen ziehen, wenn das vorgenannte alles möglich und gegeben ist. Oder besser gesagt, wenn das Rechtssystem an sich schon kränkelt, kann man keine genaue Grenzziehung mehr erwarten.
Wenn man ansetzt "einmal Verbrecher immer (potentieller) Verbrecher", kann man rechtfertigen, alle Straftäter lebenslang von der Gesellschaft fern zu halten. Aber bei welchen Straftaten ist das wirklich notwendig bzw. sinnvoll?
Genau, wer soll das beurteilen, wenn das Rechtssystem in sich schon kränkelt und nach Strich und Faden missbraucht werden kann. Wer soll da Grenzen aufstellen, kann man gar nicht, erst recht wenn wirkliche gemeingefährliche Verbrecher, aufgrund von gutgesinnten psychologischen Gutachten, wieder frei kommen können.
Beim unreuigen Serienvergewaltiger brauchen wir nicht zu diskutieren; der gehört verwahrt. Allerdings beim Falschparker auch nicht; der verdient es nicht, dass man ihn von der Gesellschaft fern hält. Wo zwischen diesen beiden Extremen liegt die Grenze, und warum?
Ähhhmmm, bei dem Serienvergewaltiger, gibt es, wie vorgenannt, immer wieder Gutachter, mit deren Hilfe diese Menschen immer wieder rauskommen und sich dann gewundert wird, dass diese ach so resozialisierten Menschen doch wieder rückfällig werden, was aber von vornherein klar war.
Hingegen der notorische Falschparker stellt grundsätzlich eine öffentliche Gefahr dar. (Nicht lustig gemeint) Ich meine das ganz ernst, genau diese kleinen Vergehen, werden restriktiv verfolgt, mit aller Härte des Staates. So kann auch ein notorischer Falschparker seinen Führerschein verlieren und auch hinter Gittern kommen und da hilft ihm kein Gutachten dann. Dieser Falschparker stört nämlich im Endeffekt tatsächlich die öffentliche Sicherheit, denn es könnte jeder so machen und dann hätten wir Chaos.
Wo hier die Grenze liegt, ein Triebtäter kann sich auf dem Blatt Papier resozialisieren, bescheinigt durch einen Gutachter und stellt dann keine Gefahr mehr für die Menschheit dar, solange der Trieb nicht wieder aufflammt. Das Letztere ist und bleibt ungewiss.
Wenn da ein objektiv gut feststellbares Kriterium geliefert wird, kann man genauer drueber nachdenken.
Solange unser Rechtssystem so kränkelt und Fehlurteile gegeben sind, dazu auch Verurteilungen durch vorsätzliche falsche Beschuldigungen gegeben sind, wirst du kein Kriterium finden, das nur irgendetwas rechtfertig, oder eben nicht rechtfertig.
Und trotzdem, ist unser System immer noch um Längen besser, als jedes Regime, dass sich erdreistet Gott zu spielen und Tätern das Leben zu nehmen. Oder anders gesagt, Regime, die selbst zu Tätern werden, um Tätern das Leben auszulöschen. Diese sind dann nicht besser als die Täter.