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darüber hinaus gibt es auch noch einen Steuerleitfaden für neu gegründete UnternehmenTipps zum Start
Gegenüber der Finanzbehörde gelten Sie bereits dann als Unternehmer, wenn Sie die ersten Vorbereitungshandlungen für die Gründung eines Unternehmens durchführen, vorausgesetzt es ergeben sich später daraus tatsächlich gewerbliche Einkünfte. Die Anschaffungen und Vorinvestitionen aus dieser Phase (z. B. Adaptierung des zukünftigen Geschäftslokales, Anschaffungskosten für Maschinen, Geräte, betrieblich genutzter PC, Vertragserrichtungskosten usw.) gelten bereits als Betriebsausgaben und sind hinsichtlich der Vorsteuer abzugsfähig.
Daher sollten Sie sich rechtzeitig an das zuständige Finanzamt wenden und Ihre Betriebseröffnung anzeigen.
Aufgrund von Investitionen, die oftmals für neu gegründete Unternehmen erforderlich sind, kann sich in der Anfangsphase auch ein Verlust ergeben. Diese Anlaufsverluste können in den Folgejahren grundsätzlich als Sonderausgaben bei der Einkunftsermittlung abgezogen werden.
Wie und in welchem Ausmaß dies möglich ist, hängt davon ab, in welcher Form die Gewinnermittlung erfolgt.
Mehr darüber findet ihr hier - dann gibts da freie Gewerbe, welche zwar keinen Befähigungsnachweis brauchen, aber einen Gewerbeschein - soviel ich mich erinnern kann wird da Kartenlegen und Nummerologie zur Astrologie gezählt.Die Gewerbeordnung
Für jede gewerbliche Tätigkeit benötigen Sie eine Gewerbeberechtigung, die von der Gewerbebehörde ausgestellt wird. Gewerbemäßigkeit ist dann gegeben, wenn Sie eine Tätigkeit selbstständig, regelmäßig und in Ertragsabsicht durchführen wollen.
Vom Anwendungsgebiet der Gewerbeordnung ausgenommen sind nur selbstständige Berufe, die meist ohnehin durch andere Gesetze geregelt sind (z. B. Ärzte, Apotheker, Notare etc.) bzw. die „Neuen Selbstständigen“ (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten, Vortragende etc.). Infos dazu finden Sie auf dem Merkblatt „Neuer Selbstständiger“.
Heyana schrieb:Hallo an alle!
Möchte mich als kartenlegerin mit skatkarten eine mehrwertnummer anmelden. muß ich das versteueren oder brauch ich einen Gewerbeschein. Wer bescheid weis bitte helft mir weiter.
Danke im Vorraus