möchte mich als Kartenlegerin selbständig machen was tun

i österreich gibts den kleinstunternehmerschein..
das ist kein aufwand du bist bis 3350 € im jahr steuerfrei und zahlst nur unfallversicherung und kammerumlage..
liebe grüße
thomas
 
Werbung:
Hallo zusammen:

Ich habe mir auch schon gedanken gemacht ob ich mein jetzigen Beruf hinschmeissen soll um meine Gabe die mir gegeben worden ist zum Beruf zu machen (Kartenleger).
Ich halte es für angebracht, dass man mir freiwillig etwas für meine Arbeit gibt. Aber das ist bei uns in der Schweiz (im Kanton SG) sehr schwierig. Die Leute bezahlen nicht gern und wenn es freiwillig ist bekommt man fast nicht. Also habe ich mir überlegt, dass ich ca. 50.- CHF (ca. 32.- Euro) verlangen werde. :teufel:

Der Magier
:zauberer1
 
Hallo Hallo,

soweit ich weiß, kann man für sich als Kartenleger oder z.B. als Reiki Dozent ein freiberufliches Gewerbe anmelden, man zahlt dann lediglich Einkommenssteuer am Ende des Jahres, dafür ist man aber nicht mehrwertsteuerabzugsberechtigt, das bedeutet, man führt keine Mehrwertsteuer ab, darf diese aber auch im Gegenzug nicht absezten, wenn man sie selbst bezahlt hat.

LG
Hekate
 
Liebe Heyana,

wie Du an den vielen Antworten siehst, ist die Beantwortung Deiner Frage gar nicht so eindeutig und einfach.
Wenn Du auf der sicheren (behördlichen) Seite sein willst, ruf' doch einfach mal bei einem Steuerberater an und lass Dich kurz beraten. So habe ich es gemacht.

Liebe Grüße
Lady Laird
 
Doch - ist ganz einfach

Es gibt das Finanzamt, dass zwischen Einnahmen und Gewinn - und andererseits zwischen Umsatz- und Einkommenssteuer unterscheidet - und auf Grund dessen eben Freigrenzen hat - und zwar bis zu Einnahmen von € 22.000,-- ist man umsatzsteuerbefreit - dann gibts da noch die Einkommenssteuer - mit der von Lobkowitz erwähnten Grenze des jährlichen Gewinnes von € 3.350,-- - und hier noch ein paar
Tipps zum Start

Gegenüber der Finanzbehörde gelten Sie bereits dann als Unternehmer, wenn Sie die ersten Vorbereitungshandlungen für die Gründung eines Unternehmens durchführen, vorausgesetzt es ergeben sich später daraus tatsächlich gewerbliche Einkünfte. Die Anschaffungen und Vorinvestitionen aus dieser Phase (z. B. Adaptierung des zukünftigen Geschäftslokales, Anschaffungskosten für Maschinen, Geräte, betrieblich genutzter PC, Vertragserrichtungskosten usw.) gelten bereits als Betriebsausgaben und sind hinsichtlich der Vorsteuer abzugsfähig.

Daher sollten Sie sich rechtzeitig an das zuständige Finanzamt wenden und Ihre Betriebseröffnung anzeigen.

Aufgrund von Investitionen, die oftmals für neu gegründete Unternehmen erforderlich sind, kann sich in der Anfangsphase auch ein Verlust ergeben. Diese Anlaufsverluste können in den Folgejahren grundsätzlich als Sonderausgaben bei der Einkunftsermittlung abgezogen werden.

Wie und in welchem Ausmaß dies möglich ist, hängt davon ab, in welcher Form die Gewinnermittlung erfolgt.
darüber hinaus gibt es auch noch einen Steuerleitfaden für neu gegründete Unternehmen



Und dann gibt es die Gewerbebehörde, die folgendes festlegt:
Die Gewerbeordnung
Für jede gewerbliche Tätigkeit benötigen Sie eine Gewerbeberechtigung, die von der Gewerbebehörde ausgestellt wird. Gewerbemäßigkeit ist dann gegeben, wenn Sie eine Tätigkeit selbstständig, regelmäßig und in Ertragsabsicht durchführen wollen.

Vom Anwendungsgebiet der Gewerbeordnung ausgenommen sind nur selbstständige Berufe, die meist ohnehin durch andere Gesetze geregelt sind (z. B. Ärzte, Apotheker, Notare etc.) bzw. die „Neuen Selbstständigen“ (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten, Vortragende etc.). Infos dazu finden Sie auf dem Merkblatt „Neuer Selbstständiger“.
Mehr darüber findet ihr hier - dann gibts da freie Gewerbe, welche zwar keinen Befähigungsnachweis brauchen, aber einen Gewerbeschein - soviel ich mich erinnern kann wird da Kartenlegen und Nummerologie zur Astrologie gezählt.


Hier noch mehr zu Finanzamt und Sozialversicherung
 
Heyana schrieb:
Hallo an alle!

Möchte mich als kartenlegerin mit skatkarten eine mehrwertnummer anmelden. muß ich das versteueren oder brauch ich einen Gewerbeschein. Wer bescheid weis bitte helft mir weiter.

Danke im Vorraus

Hallo Heyana! :kiss3:

Wenn du dich wirklich selbstständig machen möchtest, wie wäre es, wenn du dir deinen Kundenstamm über deine Persönlichkeit aufbaust?
Es schafft bei den Klienten mehr Vertrauen, wenn sie eine "normale" Telefonnummer wählen können. Dadurch haben sie von Beginn kein ungutes Gefühl und können auch detailliert über ihre Frage(n) sprechen. Das schafft eine gute Basis für deine Aufgabe.
Ist nicht als Kritik gemeint, nur als Anregung.

Liebe Grüße

Hexe Angela
 
Hallo Heyana,

du brauchst in Deutschland keinen Gewerbeschein dafür, es fällt wirklich unter freie Berufe.

Willst du allerdings auf eine Telefonline, baruchst du zumindest eine Steuernummer, bei einigen auch einen Schein. Wenn du aus irgendeinem Grund einen Gewerbeschein beantragts, schreib als Gewerbe Dozent(in), Kurse und Seminare, dann kommst du in eine günstigere Mehrwertsteuerstaffel und hast freiere Hand.

Falls du noch mehr wissen willst, frag mich einfach, ich bin in diesem Bereich seit vielen Jahren selbstständig.

Ansonsten viel Glück

McLyr ( Michael Reid ***Mag200: Link entfernt! Bitte halte dich an die Forumsregeln***
 
hi mclyr,

das Problem liegt nur darin, dass Heyana Oberösterreich im Profil stehen hat - darum ich mir auch die Mühe gemacht hatte, österreichische Grundlagen zu zitieren.

Und eins kannst du - und alle andern - mir glauben, die österreichischen Gewerbebehörden haben grad ne Aktion scharf - speziell was esoterische Themen betrifft.
 
Hi ChrisTina,

mit dem Profil hast du recht .. schäm..

Was Behörden angeht, gibt es wohl sehr unterschiedliche Erfahrungen. Ich finde Österreich sogar viel offener als Deutschland.

In Schärding z.B. wird derzeit wohl ein Kurs des ...... über Pranaheilung sogar speziell von der dortigen Wirtschaftskammer gefördert.

Alles in Allem sind die Österreicher meiner Erfahrung nach viel offener für "esoterische" Themen als die Deutschen. (Lebe und arbeite im Grenzgebiet)

Wie dem auch sei, ich wünsche allen, das sie ihren Tätigkeiten ungestört und friedlich nachgehen können.

liebe Grüsse

McLyr

P.S.: das .... habe ich wg. nicht erlaubter Werbung gesetzt. Ich bin gern bereit, via email den Veranstalter zu benennen. obwohl ich ihm kritisch gegenüberstehe.
 
Werbung:
Hi McLyr,

in Wien hat das WIFI sogar Reiki 1. Grad im Programm - und bei uns gibts ja auch einen sogenannten esoterischen Gewerbeschein - dem gegenüber darf man nicht als Heilpraktiker arbeiten.

Und keine all zu grosse Hemmungen, wenn du den Kurs nicht selbst anbietest, darfst dus erwähnen, wer ihn anbietet ;-)
 
Zurück
Oben