Minarett - Moschee - Scharia / Umma
Es ist nicht allein das Machtsignal, welches das möglichst hoch aufstrebende Minarett optisch aussendet; es ist vor allem das Zusammenwirken des vom Minarett ausgehenden Gebetsrufs mit der Gebetsversammlung in der Moschee und dem dort fortwährend wiederholten Gemeinschaftserlebnis, das mit dem Wissen um die weltweite Gleichartigkeit dieses Vorgangs die Ehrfurcht vor Allahs alleiniger und fortwährender Schöpfungsmacht sowie die daraus folgende, aggressive Verachtung des Nichtislam verstetigt.
Dieser treffende Gesichtspunkt gilt es nämlich anzustellen, der im Westen oft nicht beachtet, geschweige denn verstanden wird, aber das Denken in der Umma, der islamischen Gemeinschaft, überwiegend beherrscht. Dabei steht (für die Antiminarett -Initiative) zwar das Minarett und nicht die Moschee im Vordergrund, doch ist es letztlich die Wirkungskette Minarett Moschee Scharia / Umma, die der islamischen Zuwanderung überall in Europa ihre systematische Struktur verleiht. Dieser Sachverhalt setzt sich aus rechtlichen, historischen, religiösen, realpolitischen und kulturpolitischen Aspekten zusammen.
Es ist zwingend erforderlich, die historisch gewachsene Funktion der islamischen Religion als politische Staatsbasis unter besonderer Berücksichtigung der Tatsache zu untersuchen, dass man weder in Europa allgemein noch in der Schweiz speziell die Religion des Islam als ein Gebilde zur Kenntnis genommen hat, das wo immer es auftritt, aus sich selbst heraus als existentiellen Bestandteil der Religion einen absoluten Geltungsanspruch erhebt.
Diejenige Einrichtung, die man den Dialog mit dem Islam nennt, hat bislang nicht die nötige Kompetenz aufgebracht, um dem Selbstverständnis der Muslime gerecht werden zu können. Denn diese sehen in der westlichen Religionsfreiheit nicht nur ein pragmatisches Instrument, ihre diversen politischen Forderungen zu realisieren, sondern auch den Beweis für die Überlegenheit ihrer Gottheit, die es in ihrer unendlichen Weisheit so fügte, dass die Ungläubigen die Politik mit Religion verwechseln und nach langer Uneinsichtigkeit nun dafür sorgen, dass die Bestimmungen der Scharia eingehalten werden.
Die westlichen Vertreter dokumentieren dies in der Tat ständig selbst, indem sie alles daran setzen, im Dialog höchst unterschiedliche Maßstäbe zugrunde zu legen. Während über die Jahre die Proteste der Bevölkerung gegen eine unkontrollierte Islam-Ansiedlung zunahmen, bevor sie jetzt in die Volksinitiative mündeten, eignete sich die Politik die Sprachregelungen des Dialogs an. Dieser stellte mit pauschalen Forderungen nach Frieden, Toleranz, Respekt etc. den Islam in ein vor Prüfung geschütztes Gesellschaftsbiotop, wo er sich nun offenbar zu einer neuen, sakrosankten Kraft an der Verfassung vorbei entwickeln soll.
Es gilt zu klären, inwieweit die gewählten Volksvertreter mit diesem Vorgehen ihren Auftrag wahrnehmen, nämlich die Interessen des Volkes zu vertreten und eventuellen Schaden von ihm abzuwenden. Diese Klärung hat nicht nur die innerislamische Verfasstheit zu sehen, sondern auch zu berücksichtigen, dass im Zuge von Globalisierung und Migration aus den vielfältigen interkulturellen Verflechtungen der Islam als die weltweit mit Abstand konflikthaltigste Kultur hervorgegangen ist.
Hier ist nicht nur das Konfliktpotential zu beachten, das in den einzelnen aufnehmenden Staaten Europas vor Ort aktuell ansteigt; es manifestiert sich auch generell in dem Faktum, dass die islamischen Staaten seit dem Zweiten Weltkrieg an zwei Dritteln aller Kriege und Konflikte beteiligt waren bzw. sind. Dabei machen sie von der Anzahl der Staaten her nur ein gutes Viertel und von der Zahl ihrer Menschen her nur ein gutes Fünftel aus.
Dieser Sachverhalt hat Gründe, die sich ohne jeden wie es westlich-offiziell oft heißt Generalverdacht im Islam und seinen Haupt-Einrichtungen Minarett / Moschee / Scharia finden lassen. Wer sich als Vertreter(in) einer westlichen Bevölkerung und ihrer demokratischen Grundrechte einer sorgfältigen Betrachtung dieser Problemlage entzieht, wird weder seiner/ihrer Verantwortung gerecht, noch handelt er/sie den Kriterien entsprechend, auf die ihn/sie die Staatsverfassung verpflichtet.
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