es gibt dann einen sog. 'bloßen Eigentümer' an der Sache (hier, Haus) + einen sog. 'Nießbrauchsberechtigten' ('wirtschaftlichen Eigentümer') der die Sache/Haus umfassend nutzen!, Früchte draus ziehen! und diese Rechte auch auf Dritte! übertragen kann. Und letzteres (Nießbrauchsberechtigte) wäre dann die sog. Mutter, wenn ich das richtig verstanden habe

und das hieße, sie könnte zukünftig wieder mit lillitha Schlittenfahren wie sie grad lustig ist.