Als Lehrerin noch Fräulein war...
In Deutschland durfte eine Lehrerin bis 1957 nicht heiraten, solange sie ihren Beruf ausüben wollte (oder mußte), in Österreich bis 1918, aus wirtschaftlichen Gründen - sie würde als verheiratete Frau einen Arbeitsplatz besetzen:
Lehrerinnenzölibat