
Es fällt mir extrem schwer, Dir zu glauben.
In Ö ist der ausschlaggebende Zeitpunkt für den Schulbeginn der 6. Geburtstag. Kinder, die bis zum 31. August des jeweiligen Jahres das 6. Lj. vollenden sind mit 1. Sept. schulpflichtig.
Selbst bei vorzeitiger Schulreife (6. Geburtstag bis 1. März des Folgejahres, amtliche Feststellung der Schulreife Voraussetzung) kannst Du max. mit 5 1/2 Jahren eingeschult werden.
Soweit ich weiß ist es in D ähnlich.
Deine gesamte Geschichte klingt für mich sehr unglaubwürdig.
Die Kommentare lesen sich für mich nach ausgeprägten persönlichen Problemen (incl. deutlicher Essstörung).
Ich hoffe, dass Du in Deinem Umfeld Ansprechpersonen hast (Freunde, Arzt/Ärztin, PsychologIn...), mit denen Du offen über Deine Probleme sprechen kannst und fachliche Hilfe bekommst.