Also ich mach das jedes Jahr. Wieso will der Topf immer klüger sein als der Töpfer???
Pauschalversteuerung von Minijobs
Ein großes Plus der Minijobs ist deren Sozialversicherungsfreiheit. Allerdings sind Minijobs nicht steuerfrei. Der Arbeitgeber entscheidet, ob
er den Minijob pauschal oder
über die Lohnsteuerkarte abrechnen will. Bei einem 400€-Minijob beträgt die Pauschalsteuer 2% des Arbeitsentgeltes. Der Arbeitgeber darf diesen Betrag vom Entgelt abziehen. Die Pauschalsteuer
enthält neben Lohnsteuer und
Solidaritätszuschlag auch
Kirchensteuer,


unabhängig davon, ob überhaupt und wenn ja welcher
Religionsgemeinschaft der Arbeitnehmer angehört.

Diese Pauschale wird vom Arbeitgeber nicht an das
Finanzamt, sondern an die Minijob-Zentrale abgeführt. Bei kurzfristigen Minijobs beträgt die Pauschalsteuer 25% zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag und muss an das zuständige Finanzamt abgeführt werden. Entscheidet sich der Arbeitgeber gegen die
Pauschalversteuerung, so muss er das Entgelt
nach der Lohnsteuerklasse entsprechend der Lohnsteuerkarte des Minijobbers versteuern. In den Steuerklassen V und VI fallen dabei Steuern auch schon
bei niedrigem Einkommen an, während in den Steuerklassen I bis IV das Einkommen meist steuerfrei bleibt.
http://www.steuerberaten.de/tag/pauschalversteuerung/
Tja, die Kirche ist schon raffiniert, sonst wäre sie ja auch nicht so reich .