Karten legen

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jetzt mach dich doch erstmal schlau wie es mit zukünftigen Geldern aussieht, also Trennungsgeld,

Das halte ich auch für sehr wichtig, damit Du nicht kopflos in ein noch dazu kommendes finanzielles Dilemma hineinschlitterst.

Hat Deine Anwältin Deinen Ehemann schon offiziell zur Zahlung von Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt schriftlich aufgefordert? Und liegen Deiner Anwältin bereits ausreichend Unterlagen vor, damit sie überhaupt den Unterhalt für Dich und die Kinder einigermaßen berechnen kann? Oder hat sie Deinen Mann in einem ersten Schritt wenigstens zur Erteilung von Auskünften über seine Einkünfte aufgefordert und Belege angefordert?

Dies ist rechtlich zwingend erforderlich, um Deinen Ehemann - wie es rechtlich heisst - zur Unterhaltszahlung "in Verzug zu setzen".

Ohne eine solche Inverzugsetzung dürftest Du später sonst wohl keine rückwirkenden Unterhaltsansprüche geltend machen können, die seit Deiner offiziellen Trennung Dir und den Kindern jedoch an sich entstanden sein könnten.

Lies mal bitte:
https://www.iww.de/fk/archiv/der-praktische-fall-der-verzug-des-unterhaltsschuldners-f30672
 
Aber er hält schon noch an der Ehe fest- mit Hund im Platz des Herrn- der einerseits auf den Herr rösselt und Hund röselnd auf Ring auf Hund.
 
Das halte ich auch für sehr wichtig, damit Du nicht kopflos in ein noch dazu kommendes finanzielles Dilemma hineinschlitterst.

Hat Deine Anwältin Deinen Ehemann schon offiziell zur Zahlung von Egegattenunterhalt und Kindesunterhalt schriftlich aufgefordert? Und liegen Deiner Anwältin bereits ausreichend Unterlagrn vor, damit sie überhaupt den Unterhalt für Dichbjnd die Kinder einigermassen berechnen kann? Oder hat sie Deinen Mann in einem ersten Schritt wenigstens zur Rteilung von Auskünften über seine Einkünfte aufgefordert und Belege angefordert?

Dies ist rechtlich zwingend erforderlich, um Deinen Ehemann - wie es rechtlich heisst - zur Unterhaltszahlung "in Verzug zu setzen".

Ohne eine solche Inverzugsetzung dürftest Du später sonst wohl keine rückwirkenden Unterhaltsansptüche geltend machen können, die seit Deiner offiziellen Trennung von ihm Dir und den Kindern gegenüber jedoch entstanden sein könnten.

Lies mal bitte:
https://www.iww.de/fk/archiv/der-praktische-fall-der-verzug-des-unterhaltsschuldners-f30672
@Tugendengel ja, sie ist dabei es auszurechnen
 
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Nachts räumlich getrennt und tagsüber halbwegs normal.... Der Kinder wegen. Essen gemeinsam am Tisch

das solltest du ändern,
denn wenn es um das Trennungsjahr und Trennung geht,
und du Unterhalt für dich einfordern möchtest,
müst ihr getrennt wohnen,

wenn er sich nicht scheiden lassen möchte, kann er einfach sagen, nein wir hatten kein Trennungsjahr, also auch keine Unterhaltsverpflichtung.

eigentlich sollte deine anwältin dich auf so etwas hinweisen.
Wichtig ist, dass in der gemeinsamen Wohnung die Räume aufgeteilt und der persönliche Hausrat getrennt wird. Das Getrenntleben verlangt die Trennung von „Tisch und Bett“. Die Schlafmöglichkeiten sollten unbedingt getrennt sein. Gemeinschaftsräume wie Badezimmer und Küche können gemeinsam genutzt werden. Gemeinsames Fernsehen im Wohnzimmer oder Kochen oder Mittagessen sind tabu. Die Partner führen einen getrennten Haushalt, also getrennte Kassen, kaufen getrennt ein, keiner versorgt den anderen mit. In Notfällen ist Hilfe gestattet. Leben auch Kinder in der Wohnung, muss auch ihnen gegenüber die Trennung verdeutlicht werden. Gewisse Gemeinsamkeiten zum Wohl der Kinder sind erlaubt (Mittagstisch). Es sollte geklärt werden, wer sich wann und wie um die Kinder kümmert.
aushttps://www.unterhalt.net/scheidung/trennungsjahr.html
 
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