Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Nein, immer noch im haus zusammenund ihr lebt seid 2 monaten getrennt, in zwei wohnungen?
jetzt mach dich doch erstmal schlau wie es mit zukünftigen Geldern aussieht, also Trennungsgeld,
Nein, immer noch im haus zusammen
@Tugendengel ja, sie ist dabei es auszurechnenDas halte ich auch für sehr wichtig, damit Du nicht kopflos in ein noch dazu kommendes finanzielles Dilemma hineinschlitterst.
Hat Deine Anwältin Deinen Ehemann schon offiziell zur Zahlung von Egegattenunterhalt und Kindesunterhalt schriftlich aufgefordert? Und liegen Deiner Anwältin bereits ausreichend Unterlagrn vor, damit sie überhaupt den Unterhalt für Dichbjnd die Kinder einigermassen berechnen kann? Oder hat sie Deinen Mann in einem ersten Schritt wenigstens zur Rteilung von Auskünften über seine Einkünfte aufgefordert und Belege angefordert?
Dies ist rechtlich zwingend erforderlich, um Deinen Ehemann - wie es rechtlich heisst - zur Unterhaltszahlung "in Verzug zu setzen".
Ohne eine solche Inverzugsetzung dürftest Du später sonst wohl keine rückwirkenden Unterhaltsansptüche geltend machen können, die seit Deiner offiziellen Trennung von ihm Dir und den Kindern gegenüber jedoch entstanden sein könnten.
Lies mal bitte:
https://www.iww.de/fk/archiv/der-praktische-fall-der-verzug-des-unterhaltsschuldners-f30672
Müsste dann nicht auch das kostenlose wohnen gegengerechnet werden?Hat Deine Anwältin Deinen Ehemann schon offiziell zur Zahlung von Egegattenunterhalt und Kindesunterhalt schriftlich aufgefordert? U
Nachts räumlich getrennt und tagsüber halbwegs normal.... Der Kinder wegen. Essen gemeinsam am Tischalso immernoch ein Zusammenleben ohne gemeinsam im Bett zu schlafen, sehe ich das richtig?
Aber essen geht noch mit den Kindern gemeinsam?
@Tugendengel ja, sie ist dabei es auszurechnen
Nachts räumlich getrennt und tagsüber halbwegs normal.... Der Kinder wegen. Essen gemeinsam am Tisch
aushttps://www.unterhalt.net/scheidung/trennungsjahr.htmlWichtig ist, dass in der gemeinsamen Wohnung die Räume aufgeteilt und der persönliche Hausrat getrennt wird. Das Getrenntleben verlangt die Trennung von „Tisch und Bett“. Die Schlafmöglichkeiten sollten unbedingt getrennt sein. Gemeinschaftsräume wie Badezimmer und Küche können gemeinsam genutzt werden. Gemeinsames Fernsehen im Wohnzimmer oder Kochen oder Mittagessen sind tabu. Die Partner führen einen getrennten Haushalt, also getrennte Kassen, kaufen getrennt ein, keiner versorgt den anderen mit. In Notfällen ist Hilfe gestattet. Leben auch Kinder in der Wohnung, muss auch ihnen gegenüber die Trennung verdeutlicht werden. Gewisse Gemeinsamkeiten zum Wohl der Kinder sind erlaubt (Mittagstisch). Es sollte geklärt werden, wer sich wann und wie um die Kinder kümmert.