Das halte ich auch für sehr wichtig, damit Du nicht kopflos in ein noch dazu kommendes finanzielles Dilemma hineinschlitterst.
Hat Deine Anwältin Deinen Ehemann schon offiziell zur Zahlung von Egegattenunterhalt und Kindesunterhalt schriftlich aufgefordert? Und liegen Deiner Anwältin bereits ausreichend Unterlagrn vor, damit sie überhaupt den Unterhalt für Dichbjnd die Kinder einigermassen berechnen kann? Oder hat sie Deinen Mann in einem ersten Schritt wenigstens zur Rteilung von Auskünften über seine Einkünfte aufgefordert und Belege angefordert?
Dies ist rechtlich zwingend erforderlich, um Deinen Ehemann - wie es rechtlich heisst - zur Unterhaltszahlung "in Verzug zu setzen".
Ohne eine solche Inverzugsetzung dürftest Du später sonst wohl keine rückwirkenden Unterhaltsansptüche geltend machen können, die seit Deiner offiziellen Trennung von ihm Dir und den Kindern gegenüber jedoch entstanden sein könnten.
Lies mal bitte:
https://www.iww.de/fk/archiv/der-praktische-fall-der-verzug-des-unterhaltsschuldners-f30672