Sat Naam schrieb:
Eben, optimalität besteht darin, es gar nicht erst entstehen zu lassen. Ist es aber bereits entstanden, kann man im nur noch begegnen. Und damit übe ich gewissermaßen ebenfalls wieder eine Gewaltanwendung aus.
Gewalt ist ein illusionäres Vorstellungmuster, habe ich das in mir neutralisiert setze ich keine Wertung mehr - und wende die kraft nur noch in Eigenverantwortung an.
Letztendlich wende ich auch Gewalt an, wenn ich jemanden daran hindere von einem Auto überfahren zu werden. Es ist lediglich eine frage der Sichtweise.
daher muß ich da auf meinen anfangspost zurückgreifen
https://www.esoterikforum.at/forum/showpost.php?p=698800&postcount=10
Vielleicht hilft diese Geschicht als methaper da ein bißchen weiter.
Es gab einmal ein Müller, der hatte in seiner Mühle eine riesige Ratte, die er nicht loswerden konnte. Nichts half. Keine Falle, keine Katze konnte ihm helfen dieses Problem zu beseitigen.
In seiner Not setze er eine preis für denjenigen aus, der diese Ratte besiegen würde.
Da kam ein Kater des weges, sah diesen aushang und ging zu dem müller, und sagte ihm er könne für ihn das problem lösen.
Der Müller war hocherfreut und versprach dem Kater alles zu geben, was er verlangte.
Der wollte nur etwas milch und einen Schlafplatz für die nacht.
Nun, der Kater besiegte die Ratte in einem Kampf und das Problem war gelöst.
Der Müller war hocherfreut, und bezeichnete den Kater als den größten Kämpfer aller Zeiten.
Doch dieser winkte nur ab, und meinte das wäre nun wirklich nicht der Rede wert, und er wäre noch sehr weit davon entfernt ein wahrer Meister des Kampfes zu sein.
Der Müller war sehr erstaunt und fragte worin diese meisterschaft denn bestehen würde.
Daraufhin erklärte der Kater :
Mein Meister wohnt auf einer Mühle, und liegt den ganzen Tag in der Sonne. Doch im Umkreis von einem Kilometer um die Mühle läßt sich seitdem nie auch nur eine Nasenspitze von einer Ratte sehen.
Ich habe es aus einem Verantwortungsgefühl der Menschheit gegenüber für unbedingt nötig gehalten Deinen "Text" zu korrigieren. Sicher kann man den 'ganzen geistigen Müll' der so gesagt und gepostet wird nicht andauernd korrigieren, aber Du hast so einen 'Schrott' gechrieben, da muss ich einfach helfend eingreifen. Korrigierter Text:
Eben, Optimalität besteht darin, es richtig zu machen. Ist es aber bereits entstanden, kann man in meinem undurchdachten Gedankengut nur noch begegnen. Und damit übe ich gewissermaßen eine Kraftanwendung aus.
Gewalt ist meistens laut neuzeitlicher Definition eine negative Aktion, habe ich die Unterschiede in mir neutralisiert, dann bin ich dämlich geworden. Ich wende positive Kraft an, wenn ich jemanden daran hindere von einem Auto überfahren zu werden. Es ist lediglich eine Frage der Intelligenz.
Im übrigen ist die ganze Eingangsfrage schon Asche, denn die Autorin oder der Autor klärt nicht auf welche Gewalt gemeint ist. man vernutet natürlich das @shanti die negative Gewalt meint, also wie etwa Prügel, negativer psychologischer Druck usw. Positive Gewalt ist wieder etwas anderes. Mal als kleine Hilfe das alles wesentlich komlizierter ist als viele hier meinen die Wikipedia zur Gewalt:
Gewalt
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Der Begriff Gewalt (eine Bildung des althochdeutschen Verbes walten, bzw. waltan – stark sein, beherrschen) bezeichnet von seiner etymologischen Wurzel her das 'Verfügen-können über das innerweltliche Sein'. Er bezeichnet ursprünglich also rein das Vermögen zur Durchführung einer Handlung und beinhaltet kein Urteil über deren Rechtmäßigkeit.
Gewalt im Sinne von Walten findet sich wieder in Begriffen wie Staatsgewalt oder Verwaltung. Inhaltliche Anwendung findet der Begriff bei den wissenschaftlichen Disziplinen Staatstheorie, Soziologie und Rechtsphilosophie.
Die ursprüngliche, neutrale bis positive Begriffsbestimmung ist in Begriffen wie „gewaltige Anstrengung“ (bzw. „Gewaltanstrengung“

oder „gewaltige Dimension“ erkennbar, wenn eine über das übliche Maß hinausgehende Leistung anerkennend beschrieben werden soll. Aber auch im Gewaltmonopol des Staates bzw. der Gewaltenteilung wird die Gewalt neutral interpretiert.
Die im heutigen Sprachgebrauch verbreitete negative Belegung ist in Begriffen wie Gewalttat, Gewaltverbrechen, Gewaltverherrlichung, Vergewaltigung wie auch im distanzschaffenden Begriff Gewaltlosigkeit enthalten.
Inhaltsverzeichnis [Verbergen]
1 Definition
1.1 Begriffswandel
2 Politik
3 Recht
4 Soziologie
5 Gewalt und Geschlechterverhältnis
6 Walter Benjamin: Kritik der Gewalt
7 Literatur
8 Siehe auch
9 Weblinks
10 Quellen
Definition [Bearbeiten]
Eine allgemein akzeptierte Definition des Begriffs gibt es nicht, da seine Verwendung in Abhängigkeit von dem jeweiligen Erkenntnisinteresse stark variiert. Dieses Fehlen einer klaren Definition verursacht insbesondere Probleme bei der statistischen Erfassung von Gewaltdelikten.
Gewalt im negativen Sinne wird häufig als schädigende Einwirkung auf Andere verstanden. Als Gewaltformen werden psychische oder physische, personale oder strukturelle (oder auch kulturelle), statische oder dynamische sowie direkte oder indirekte unterschieden. Ein engerer Gewaltbegriff, auch als „materialistische Gewalt“ bezeichnet, beschränkt sich auf die zielgerichtete, direkte physische Schädigung einer Person, der weiter gefasste Gewaltbegriff bezeichnet zusätzlich die psychische Gewalt (etwa in Form von Deprivation, emotionaler Vernachlässigung, „Weißer Folter“, verbaler Gewalt) und in seinem weitesten Sinn die „strukturelle Gewalt“. Zudem fällt Vandalismus unter diesen Gewaltbegriff, wenngleich sich die Einwirkung nicht direkt gegen Personen richtet.
Begriffswandel [Bearbeiten]
Der Begriff „Gewalt“ steht immer im historisch und sozialen Kontext. So kann heute eine „gewaltfreie“ Sitzblockade juristisch als Anwendung von psychischer Gewalt interpretiert werden [1]. Ebenso werden heute Maßnahmen, die bei ihrer Einführung als „humane Errungenschaft“ bezeichnet wurden, als gewalttätige Maßnahme definiert, wie beispielsweise die Guillotine oder der elektrische Stuhl. Auch werden - kulturell unterschiedlich - beispielsweise auch gewalttätige Aktivitäten gesellschaftlich toleriert (z.B. Boxen) oder individuell gewünscht (BDSM).
Die Veränderung der gesellschaftlichen Sicht führt beispielsweise auch zur Inakzeptanz teilweise Jahrhunderte alter blutiger Traditionen wie der Beschneidung, auf Grund der weitreichenderen Folgen besonders bei der weiblichen Form.
Politik [Bearbeiten]
Im Sinne der Rechtsphilosophie ist Gewalt gleichbedeutend mit Macht (englisch power, lateinisch potentia) oder Herrschaft (lateinisch potestas). Während Staatsgewalt einst als Ausdruck legitimer Machtausübung als gleichsam sakrosankt anerkannt wurde, entstanden mit zunehmender gesellschaftlicher Ausdifferenzierung Forderungen nach Verrechtlichung, prozeduraler Einhegung und demokratischer Legitimierung von Gewalt ("Gewaltenteilung", "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus"). Man unterscheidet im demokratischen Rechtsstaat die gesetzgebende Gewalt, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung. Das Gewaltmonopol des Staates regelt und begrenzt die Ausübung physischen Zwanges gegenüber Staatsbürgern. Die Staatsphilosophie beschäftigt sich somit mit Ausübung von Gewalt im innerstaatlichen Verhältnis und im Verhältnis zwischen Staaten (im Inneren, s. z.B. Widerstandsrecht, im Äußeren "Theorie des gerechten Krieges"). Ein wesentliches Ziel ist es, Gewalt einzuhegen und an Legitimationsprozesse zu binden (z.B. Polizei- und Kriegsrecht).
Recht [Bearbeiten]
Siehe auch Hauptartikel Gewalttat
Zivilrecht und Strafrecht basieren auf dem allgemeinen Gewaltverbot. Ausgenommen sind nur Situationen der Notwehr und des Notstands sowie Fälle des unmittelbaren Zwanges von Vollzugskräften des Staates.
Die Anwendung von Gewalt (lat. vis oder violentia), im Sinne von roher, verbrecherischen Gewaltsamkeit, wirkt hier strafverschärfend, z. B. bei Eigentums- und Sexualdelikten. Der „materielle“ Gewaltbegriff im Strafrecht setzt eine physische Zwangswirkung beim Opfer voraus. Gewalt wird daher meist als personales, weniger als psychisches oder gar soziales Handeln verstanden. Der Einsatz von Gewalt ist für den Akteur, also den Täter, subjektiv mit Vorteilen verbunden. Der Sinn des Gewalteinsatzes kann instrumentell sein – der Akteur versucht, zum Teil auch mangels anderer Mittel, ein bestimmtes Ziel zu erreichen - oder expressiv - der Gewalteinsatz dient dann etwa der Selbstdarstellung oder Selbstvergewisserung.
Die juristische Definition von Gewalt ist nach der heutigen Rechtsprechung zu definieren als körperlich wirkender Zwang durch die Entfaltung von Kraft oder durch sonstige physische Einwirkung, die nach ihrer Intensität dazu geeignet ist, die freie Willensentschließung oder Willensbetätigung eines anderen zu beeinträchtigen. (BGH NJW 1995, 2643)
Die Anwendung von Gewalt bei der Erziehung ist in Deutschland verboten. Erst 2000 wurde durch eine Gesetzesänderung das elterliche Züchtigungsrecht abgeschafft.
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!
Soziologie [Bearbeiten]
Im soziologischen Sinn bedeutet Gewalt, wenn nicht von Regierungsgewalt gesprochen wird, häufig eine illegitime Ausübung von Zwang: Der Wille dessen, über den Gewalt ausgeübt wird, wird missachtet oder gebrochen (englisch force, lateinisch vis oder violentia). Hier geht es um psychische und körperliche Schädigung eines Anderen oder die Androhung einer solchen. Gewalt gilt hier als symbiotisches Korrelat zur Macht und wird als letzte Deckungsgarantie für machtbezogene Kommunikationen verstanden.
Aufgrund der unhintergehbaren Verletzungsmächtigkeit und Verletzungsoffenheit des Menschen qua seiner Natur entschlüsselt sich Gewalt als fundamentales Moment jeder Vergesellschaftung. Darauf hat vor allem der Soziologe Heinrich Popitz hingewiesen. Gewalt ist für ihn eine Machtaktion, „... die zur absichtlichen körperlichen Verletzung anderer führt“.
Einige Autoren nehmen auch eine „kulturelle Gewalt“ an, nämlich als Diskurs der Gewalt-Rechtfertigung. Hiervon ist insbesondere mit Blick auf die Propaganda der Nationalsozialisten die Rede. In der Diskussion der 68er-Bewegung unterschied man in der Terminologie die Gewalt als „Diktatur der Gewalt“ (Staat, Kapitalismus, „strukturelle Gewalt“, vgl. Rudi Dutschke), „Gegengewalt“ (Notwehr, Selbstverteidigung, Entmonopolisierung der Gewalt) und „revolutionäre Gewalt“ (Generalstreik, bewaffneter Befreiungskampf in Teilen der so genannten „Dritten Welt“

. Ob eine Gewalt in der Form legitim für die jeweilige politische Aktion war, knüpfte sich an der Differenzierung der Gewalt als „Gewalt gegen Sachen“ (juristisch gilt diese als Schädigung oder auch Landfriedensbruch, wenn ein Polizeifahrzeug beschädigt wird), mit der einem Protest oder einer Forderung Nachdruck verliehen werden soll, und „Gewalt gegen Personen“ an, die bis auf Teile der späteren Stadtguerilla abgelehnt wurde.
Gewalt ist ein Moment von Macht: es wird Zwang eingesetzt, um den eigenen Willen gegen den Willen eines anderen durchzusetzen. Dies kann sowohl ein Einzel- als auch ein Gruppenwillen sein, der versucht, bestimmte Ziele zu verwirklichen. Dabei entsteht eine Asymmetrie in der Beziehung zwischen dem Akteur und dem Betroffenem, der keine Möglichkeit hat, die Zwangsanwendung zu verhindern.
Gewalt und Geschlechterverhältnis [Bearbeiten]
Das Verständnis von Gewalt ist, durch alle historischen Bedeutungswandlungen hindurch, immer gekoppelt gewesen an Geschlechterverhältnisse, also das, was es in einer Gesellschaft heißt, 'Mann' oder 'Frau' sein und die ökonomischen, sozialen, politischen und psychologischen Beziehungen dieser Kategorien zueinander. So wurde spätestens seit dem 18. Jahrhundert die ungleiche Machtverteilung zwischen den Geschlechtern unter Anderem mit der unterschiedlichen Verteilung von 'Leidenschaften' und Gewaltpotential begründet. Die reale, gewaltbereite Macht bleibt somit auf Seiten der Männer konzentriert, während die Aufgabe der Frauen darin bestehe, die männliche Gewaltbereitschaft durch eigene Unterordnung zu neutralisieren. In dieser u.a. bei Hobbes und Freud auftauchenden Vorstellung bildet die Beherrschung von Gewalt, die als Potential weiterhin bestehen bleibt, die Voraussetzung für eine politische Ordnung und sichert somit männliche Vormachtstellung.
Walter Benjamin: Kritik der Gewalt [Bearbeiten]
Walter Benjamin verfasste 1921 mit der Schrift „Zur Kritik der Gewalt“ - in der er sich auf Georges Sorels Réflexions sur la violence (dt. Über die Gewalt) bezieht - einen philosophischen Grundlagentext für die moderne Gewaltkritik. Spätere Theoretiker wie Theodor W. Adorno, Hannah Arendt, Jacques Derrida, Enzo Traverso und Giorgio Agamben wurden in ihrer Analsyse davon beeinflusst und beziehen sich auf die kritische Theorie Benjamins.