Du hast vollkommend recht. und warum definiert es keiner? also:
"Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem die öffentliche Gewalt an eine in ihren Grundzügen unabänderliche und im Ganzen auf Dauer angelegte objektive Rechtsordnung gebunden ist. In einem Rechtsstaat ist im Vergleich zum absolutistischen Staat die Macht des Staates umfassend durch Gesetze determiniert, um die Bürger vor gesetzloser Willkür zu schützen. Ein Rechtsstaat moderner Prägung ist auf die Herstellung und Erhaltung eines materiell gerechten Zustands gerichtet."
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsstaat
...wobei diese definition meiner ansicht nach nicht bedeutet, dass die gesetze irans und auch anderer "rechtsstaaten" die menschenrechte wie wir sie kennen festschreiben müssen, um ein rechtsstaat zu sein.