Informationen über Energetiker von User "Babylon"

polarfuchs

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Der Dank für die Zusammenstellung dieser Informationen gebührt einzig "Babylon". Ich habe lediglich diesen Thread erstellt. Es folgt der Inhalt...

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Berufsbild Energetiker


Die Ausübung des Berufes umfasst alle Tätigkeiten, die sich auf das wissenschaftlich derzeit noch nicht erfassbare Energiefeld, das alles umgibt und durchdringt, beziehen und schließt jede Form von Lebensenergie, Energielenkung und Energiefluss mit ein.


Die Hilfestellung erfolgt in folgenden Schritten:

1. Die Erhebung des energetischen Zustands durch Erfassung der Vorgeschichte der KlientInnen.

2. Die Untersuchung auf das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen von Blockaden, Fülle- oder Leerezuständen der Energieflüsse bzw. Über- oder Unteraktivität des Energiesystems.

3. Die Beurteilung der in Punkt 2. angeführten Zustände unter Verwendung energetischer Hilfsmittel wie z.B. Tensor, Muskeltest, Biofeedback etc. (siehe Anhang).

4. Die Anwendung der im Anhang genannten, energetischen Methoden einschließlich der Anwendung energetischer Substanzen (z.B. Blütenessenzen und andere komplementärmedizinische Substanzen im Sinne des § 1 Abs 3 Z 9 Arzneimittelgesetz, die keine Arzneimittel sind und nicht unter das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG, BGBl I Nr. 13/2006) fallen).

5. Die Zuführung, der zur Selbstheilung benötigten Energien, bzw. die Zuführung, Lenkung oder Ableitung der Energien, um eine Wiederherstellung der körperlichen und energetischen Ausgewogenheit und die damit verbundene Verbesserung des geistigen, seelischen, körperlichen und sozialen Wohlbefindens zu erreichen.

6. Die Gesundheitsförderung und Gesundheitserhaltung mit den im Anhang genannten, energetischen Methoden.

7. Die Empfehlung bzw. Herstellung energetischer Substanzen und Behelfe zur Abgabe an die KlientInnen, sofern sie keine Medizinprodukte im Sinne des Medizinproduktegesetzes oder Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes darstellen.

Grenzen des Tätigkeitsbereiches

Von der Ausübung des Berufes sind alle Tätigkeiten ausgeschlossen, die in den Vorbehaltsbereich reglementierter Gewerbe oder freier Berufe fallen.

Insbesonders ist zu beachten:

• HumanenergethikerInnen sind nicht zur Ausübung von medizinischen Tätigkeiten berechtigt. Diese fallen in den Vorbehaltsbereich des ärztlichen Berufes, der gemäß § 2 Abs 2 Ärztegesetz wie folgt definiert ist:

„Die Ausübung des ärztlichen Berufes umfasst jede auf medizinisch-wissenschaftlichen

Erkenntnissen begründete Tätigkeit, die unmittelbar am Menschen oder mittelbar

für den Menschen ausgeführt wird, insbesondere

1. die Untersuchung auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen von körperlichen und psychischen Krankheiten oder Störungen, von Behinderungen oder Missbildungen und Anomalien, die krankhafter Natur sind;

2. die Beurteilung von in Z1 angeführten Zuständen bei Verwendung medizinisch- diagnostischer Hilfsmittel;

3. die Behandlung solcher Zustände (Z1);

4. die Vornahme operativer Eingriffe einschließlich der Entnahme oder Infusion von Blut;

5. die Vorbeugung von Erkrankungen;

6. die Geburtshilfe sowie die Anwendung von Maßnahmen der medizinischen Fortpflanzungshilfe;

7. die Verordnung von Heilmitteln, Heilbehelfen und medizinisch-diagnostischen

Hilfsmitteln;

8. die Vornahme von Leichenöffnungen.“

• HumanenergethikerInnen sind nicht zur Durchführung von individueller Beratung, Coaching und Betreuung von Menschen im Zusammenhang mit Persönlichkeitsthemen, beruflichen Themen, Lebensabschnittsthemen, persönlichen und sozialen Beziehungen sowie Kommunikationsthemen im Sinne des reglementierten Gewerbes Lebens- und Sozialberatung berechtigt, deren fachgerechte Durchführung die Erbringung des in der Lebens- und Sozialberatungsverordnung (BGBl.II Nr. 140/2003 idF BGBl. II Nr. 112/2006) angeführten Befähigungsnachweis voraussetzt.

• HumanenergetikerInnen sind nicht zur bewussten und geplanten Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden berechtigt. Die fachgerechte Durchführung der Psychotherapie erfordert die Ausbildung zum Psychotherapeuten, die durch das Psychotherapiegesetz (BGBl. Nr. 361/1990 idF BGBl. I Nr. 98/2001) geregelt ist.

• HumanenergetikerInnen sind nicht zu Tätigkeiten berechtigt, die dem physiotherapeutischen Dienst zuzuordnen und durch das MTD-Gesetz geregelt sind. Dazu zählen gemäß § 2 Abs 1 MTD-Gesetz insbesondere alle Arten von Bewegungstherapie, manuelle Therapie der Gelenke, Heilmassagen, Reflexzonentherapien, Lymphdrainagen, Ultraschalltherapie, Atemtherapie, alle elektro-, thermo-, photo-, hydround balneotherapeutischen Maßnahmen sowie berufsspezifische Befundungsverfahren.

• Die gewerbliche Tätigkeit der HumanenergetikerInnen schließt insbesondere auch alle Tätigkeiten aus, die den reglementierten Gewerben der Massage und der Kosmetik (Schönheitspflege) vorbehalten sind. Dazu zählen auch Massagetechniken, die mit Shiatsu oder Akupressur vergleichbar sind, oder solche Tätigkeiten, die dem Massagegewerbe oder dem Kosmetik-Gewerbe vorbehaltene Kenntnisse der Hygiene erfordern.

Ebenso ist laut § 5 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG)

unter anderem Folgendes zu berücksichtigen:

„Es ist verboten, Lebensmittel mit zur Irreführung geeigneten Angaben in Verkehr zu bringen oder zu bewerben.

Zur Irreführung geeignete Angaben sind insbesondere

1. zur Täuschung geeignete Angaben über die Eigenschaften des Lebensmittels, wie Art, Identität, Beschaffenheit, Zusammensetzung, Menge, Haltbarkeit, Ursprung oder Herkunft und Herstellungs- oder Gewinnungsart;

2. Angaben von Wirkungen oder Eigenschaften, die das Lebensmittel nicht besitzt;

3. Angaben, durch die zu verstehen gegeben wird, dass das Lebensmittel besondere Eigenschaften besitzt, obwohl alle vergleichbaren Lebensmittel dieselben Eigenschaften besitzen.“

„Es ist verboten, beim Inverkehrbringen oder in der Werbung einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen zu lassen.“

Sinngemäß gelten diese Aussagen auch für Kosmetika, wie z.B. Massageöle usw..

Der obige Auszug ist von der WKO, Wirtschaftskammer.

Was heisst das jetzt eigentlich und warum find ich das allgemein wichtig, dass dies jeder weiss, der sich mit Esoterik beschäftigt?

Das "Berufsbild" des Energetikers fällt ja recht kurz aus im Vergleich zu den Grenzen des Tätigkeitsbereichs und das hat seine sehr guten und wichtigen Gründe.

Dies sind die Grenzen zu den reglementierten Gewerben. Um ein reglementiertes Gewerbe anmelden zu dürfen muss man Befähigungsnachweise erbringen.

Eben anders als beim Energetiker, der sich zu den freien Gewerben zählt. Ich mein, klingt ja toll "Er/Sie ist Energetiker." Aber was heisst das eigentlich genau, dass heisst nichts anderes, nicht mehr und nicht weniger als dass diese Person 18Jahre alt ist, ö. Staatsbürger, EWR, Schweiz, etc., noch nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist und einfach das Gewerbe zum Energetiker angemeldet hat, dafür braucht man nämlich keinerlei Befähigungen, keine Befähigungsnachweise, garnichts.

Wichtig hierbei ist eben einzig die Abgrenzung zu den reglementierten Gewerben für welche man Befähigungen braucht.

Finde das sehr interessant und möchte hierdurch, dass dies auch anderen bewusst ist, wenn sie hören, dass jemand Energetiker ist.

Klar gibt es hierfür Ausbildungen die um viel Geld angeboten werden, wer mag kann die Energetiker3000Ausbildung um 5000€uro machen, so eine Ausbildung heisst im Prinzip nicht viel, ist nichtmal erforderlich um das Gewerbe Energetiker anzumelden, das kann jeder einfach so.

Ist wohl auch nicht unwesentlich zu wissen für Leute die gerne eine "Ausbildung" in die Richtung machen wollen, lassts euch bitte keinen diplomierten Irgendwas-Titel aufschwatzen, der heisst nix.

Passt auf euch auf, Leute.

MfG
 
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@Waldkraut: Woher stammt dieses Zitat? Jedenfalls nicht aus dem obigen Text. Ich kann dieses Zitat nicht "zitieren" um darauf zu antworten, genauso wie ich ebenfalls nicht auf diesen Link antworten kann, da ich hier noch keine 100Beiträge reingestellt habe, aber bitte, dann antworte ich einfach so...

@Waltkraut: Ob man nun Energetiker oder Energethiker schreibt spielt jetzt keine Rolle, ja von mir aus halt wunderbar künstlerisch, dass auch noch irgendwie mit Ethik verznüpfen zu wollen.

Es geht eigentlich darum, was ein Energet(h)iker darf und was er alles nicht darf.

Und eben als Erklärung meinerseits zu dem Auszug der Wirtschaftskammer:

Was heisst das jetzt eigentlich und warum find ich das allgemein wichtig, dass dies jeder weiss, der sich mit Esoterik beschäftigt?

Das "Berufsbild" des Energetikers fällt ja recht kurz aus im Vergleich zu den Grenzen des Tätigkeitsbereichs und das hat seine sehr guten und wichtigen Gründe.

Dies sind die Grenzen zu den reglementierten Gewerben. Um ein reglementiertes Gewerbe anmelden zu dürfen muss man Befähigungsnachweise erbringen.

Eben anders als beim Energetiker, der sich zu den freien Gewerben zählt. Ich mein, klingt ja toll "Er/Sie ist Energetiker." Aber was heisst das eigentlich genau, dass heisst nichts anderes, nicht mehr und nicht weniger als dass diese Person 18Jahre alt ist, ö. Staatsbürger, EWR, Schweiz, etc., noch nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist und einfach das Gewerbe zum Energetiker angemeldet hat, dafür braucht man nämlich keinerlei Befähigungen, keine Befähigungsnachweise, garnichts.

Wichtig hierbei ist eben einzig die Abgrenzung zu den reglementierten Gewerben für welche man Befähigungen braucht.

Finde das sehr interessant und möchte hierdurch, dass dies auch anderen bewusst ist, wenn sie hören, dass jemand Energetiker ist.

Klar gibt es hierfür Ausbildungen die um viel Geld angeboten werden, wer mag kann die Energetiker3000Ausbildung um 5000€uro machen, so eine Ausbildung heisst im Prinzip nicht viel, ist nichtmal erforderlich um das Gewerbe Energetiker anzumelden, das kann jeder einfach so.

Ist wohl auch nicht unwesentlich zu wissen für Leute die gerne eine "Ausbildung" in die Richtung machen wollen, lassts euch bitte keinen diplomierten Irgendwas-Titel aufschwatzen, der heisst nix.

Passt auf euch auf, Leute.

MfG
 
@ Babylon,

hier gibt es auch einen Berufsgruppenkatalog und andere nützliche Infos wie z.B. Einverständniserklärung etc.:

Link

LG
Waldkraut

Das wichtigste an der ganzen Sache ist eben, dass es sich hierbei um ein freies Gewerbe handeln, dies einfach einjeder morgen am Amt anmelden kann und man hierfür nichtmal eine Ausildung braucht, da keinerlei Befähigungen dazu erforderlich sind, kein Befähigungsnachweis erbracht werden muss, um dieses freie Gewerbe anzumelden.

Was dann jenen die irgendeine PseudoEnerget(h)iker Ausbildung um viel Geld machen spätestens hoffentlich am Amt bemerken sollten.

Eine Qualitätssicherung gibt es somit auch keine, da ein jeder der aufs Amt geht und sich zum Energet(h)iker anmeldet, irgendwelche erfundenen "Ausbildungen" in diese Richtung anbieten kann, die zwar nichtmal dazu nötig sind um das Gewerbe anzumelden, da das einfach wirklich jeder einfach so machen kann, aber halt viel Geld bringen.
 
Das wichtigste an der ganzen Sache ist eben, dass es sich hierbei um ein freies Gewerbe handeln, dies einfach einjeder morgen am Amt anmelden kann und man hierfür nichtmal eine Ausildung braucht, da keinerlei Befähigungen dazu erforderlich sind, kein Befähigungsnachweis erbracht werden muss, um dieses freie Gewerbe anzumelden.

Was dann jenen die irgendeine PseudoEnerget(h)iker Ausbildung um viel Geld machen spätestens hoffentlich am Amt bemerken sollten.

Eine Qualitätssicherung gibt es somit auch keine, da ein jeder der aufs Amt geht und sich zum Energet(h)iker anmeldet, irgendwelche erfundenen "Ausbildungen" in diese Richtung anbieten kann, die zwar nichtmal dazu nötig sind um das Gewerbe anzumelden, da das einfach wirklich jeder einfach so machen kann, aber halt viel Geld bringen.


Tja so ist das nun mal wenn bestimmte anternative Heiweisen nicht als Beruf anerkannt sind.

Im medizinischem Bereich wird man wenigsten 3 Jahre intensiv ausgebildet bevor man ein Examen bekommt, das gibt es bei Reiki, Pranic-Healing etc. eben nicht.
Demzufolge gibt es auch keine Qualitätsgarantie und schon garnicht einen Befähigungsnachweis.
Was soll nun deswegen erfolgen?
Soll Reiki oder ähnliches als Beruf anerkannt werden?
In D dürfen Heilpraktiker zumindest ganz offiziell Reiki als alternatives Naturheilverfahren anwenden, wird sogar von einigen Krankenkassen übernommen.

Wobei ich der Meinung bin das selbst DAS keine Garantie dafür ist dass man dort in besseren Händen ist als bei einem Reikimeister (um mal bei dem Beispiel zu bleiben) der keine Heilpraktikerausbildung hat.

Es gibt auch immernoch das alte Gewerbe der Wahrsagekunst, das kann auch Jeder machen etc.

Am Ende geht es doch nur drum dass die Staatskassen durch so viel wie möglich gefüllt werden können und wirklich kein cent durch die Lappen geht.
Irgendwie muss man ja die Steuern begründen.

LG
Waldkraut
 
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Auch wenn das ein bißchen ot ist, ich finde dieses zusätzliche "h" irgendwie komisch, was hat denn ein Energetiker mit Ethik zu tun, ich dachte, da geht es um Energien?

Ich finde schon das eine energetische Heilweise durch Ethik in ihrem moralischen Handeln "geprüft" sein sollte, denn das ist die Aufgabe von Ethik.


LG
Waldkraut
 
Ich finde schon das eine energetische Heilweise durch Ethik in ihrem moralischen Handeln "geprüft" sein sollte, denn das ist die Aufgabe von Ethik.


LG
Waldkraut


Ich finde es halt verwirrend, weil es mit Energien ja eigentlich nichts zu tun hat, wäre auch auf "Ethik" bei "Energethiker" nicht gekommen, eben weil das was ganz anderes ist.
 
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Ich finde es halt verwirrend, weil es mit Energien ja eigentlich nichts zu tun hat, wäre auch auf "Ethik" bei "Energethiker" nicht gekommen, eben weil das was ganz anderes ist.

Weißt du wenn man mit Menschen arbeitet und diese gerade in schweren Lebenslagen begleitet (was ja bei Krankheiten o. psych. Störungen der Fall ist) dann muss man sich auch mit Ethik auseinander setzen. Dabei geht es im Prinzip immer darum sein Handeln zu prüfen und damit kann auch in gewisser Weise verhindert werden dass Hilfebedürftige ausgenutzt werden oder ihnen falsche Versprechungen gemacht werden, darum geht es dabei.
Dafür braucht man Richtlinien und man benötigt ein Wissen über bestimmte Werte und sollte möglichst denen auch beipflichten.
Wenn jeder teibt was er will ist es kein Wunder dass ein schlechter Ruf entsteht.
Und natürlich hat das was mit Energien zu tun.


Wer z.B. bei mir eine Ausbildung als Reikmeister erfolgreich abschließen will, muss am Ende der Ausbildung einen Ehrenkodex ablegen.
LG
Waldkraut
 
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