Berufsbild Energetiker und die Grenzen des Tätigkeitsbereichs

Babylon

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Berufsbild Energetiker


Die Ausübung des Berufes umfasst alle Tätigkeiten, die sich auf das wissenschaftlich derzeit noch nicht erfassbare Energiefeld, das alles umgibt und durchdringt, beziehen und schließt jede Form von Lebensenergie, Energielenkung und Energiefluss mit ein.


Die Hilfestellung erfolgt in folgenden Schritten:

1. Die Erhebung des energetischen Zustands durch Erfassung der Vorgeschichte der KlientInnen.

2. Die Untersuchung auf das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen von Blockaden, Fülle- oder Leerezuständen der Energieflüsse bzw. Über- oder Unteraktivität des Energiesystems.

3. Die Beurteilung der in Punkt 2. angeführten Zustände unter Verwendung energetischer Hilfsmittel wie z.B. Tensor, Muskeltest, Biofeedback etc. (siehe Anhang).

4. Die Anwendung der im Anhang genannten, energetischen Methoden einschließlich der Anwendung energetischer Substanzen (z.B. Blütenessenzen und andere komplementärmedizinische Substanzen im Sinne des § 1 Abs 3 Z 9 Arzneimittelgesetz, die keine Arzneimittel sind und nicht unter das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG, BGBl I Nr. 13/2006) fallen).

5. Die Zuführung, der zur Selbstheilung benötigten Energien, bzw. die Zuführung, Lenkung oder Ableitung der Energien, um eine Wiederherstellung der körperlichen und energetischen Ausgewogenheit und die damit verbundene Verbesserung des geistigen, seelischen, körperlichen und sozialen Wohlbefindens zu erreichen.

6. Die Gesundheitsförderung und Gesundheitserhaltung mit den im Anhang genannten, energetischen Methoden.

7. Die Empfehlung bzw. Herstellung energetischer Substanzen und Behelfe zur Abgabe an die KlientInnen, sofern sie keine Medizinprodukte im Sinne des Medizinproduktegesetzes oder Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes darstellen.

Grenzen des Tätigkeitsbereiches

Von der Ausübung des Berufes sind alle Tätigkeiten ausgeschlossen, die in den Vorbehaltsbereich reglementierter Gewerbe oder freier Berufe fallen.

Insbesonders ist zu beachten:

• HumanenergethikerInnen sind nicht zur Ausübung von medizinischen Tätigkeiten berechtigt. Diese fallen in den Vorbehaltsbereich des ärztlichen Berufes, der gemäß § 2 Abs 2 Ärztegesetz wie folgt definiert ist:

„Die Ausübung des ärztlichen Berufes umfasst jede auf medizinisch-wissenschaftlichen

Erkenntnissen begründete Tätigkeit, die unmittelbar am Menschen oder mittelbar

für den Menschen ausgeführt wird, insbesondere

1. die Untersuchung auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen von körperlichen und psychischen Krankheiten oder Störungen, von Behinderungen oder Missbildungen und Anomalien, die krankhafter Natur sind;

2. die Beurteilung von in Z1 angeführten Zuständen bei Verwendung medizinisch- diagnostischer Hilfsmittel;

3. die Behandlung solcher Zustände (Z1);

4. die Vornahme operativer Eingriffe einschließlich der Entnahme oder Infusion von Blut;

5. die Vorbeugung von Erkrankungen;

6. die Geburtshilfe sowie die Anwendung von Maßnahmen der medizinischen Fortpflanzungshilfe;

7. die Verordnung von Heilmitteln, Heilbehelfen und medizinisch-diagnostischen

Hilfsmitteln;

8. die Vornahme von Leichenöffnungen.“

• HumanenergethikerInnen sind nicht zur Durchführung von individueller Beratung, Coaching und Betreuung von Menschen im Zusammenhang mit Persönlichkeitsthemen, beruflichen Themen, Lebensabschnittsthemen, persönlichen und sozialen Beziehungen sowie Kommunikationsthemen im Sinne des reglementierten Gewerbes Lebens- und Sozialberatung berechtigt, deren fachgerechte Durchführung die Erbringung des in der Lebens- und Sozialberatungsverordnung (BGBl.II Nr. 140/2003 idF BGBl. II Nr. 112/2006) angeführten Befähigungsnachweis voraussetzt.

• HumanenergetikerInnen sind nicht zur bewussten und geplanten Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden berechtigt. Die fachgerechte Durchführung der Psychotherapie erfordert die Ausbildung zum Psychotherapeuten, die durch das Psychotherapiegesetz (BGBl. Nr. 361/1990 idF BGBl. I Nr. 98/2001) geregelt ist.

• HumanenergetikerInnen sind nicht zu Tätigkeiten berechtigt, die dem physiotherapeutischen Dienst zuzuordnen und durch das MTD-Gesetz geregelt sind. Dazu zählen gemäß § 2 Abs 1 MTD-Gesetz insbesondere alle Arten von Bewegungstherapie, manuelle Therapie der Gelenke, Heilmassagen, Reflexzonentherapien, Lymphdrainagen, Ultraschalltherapie, Atemtherapie, alle elektro-, thermo-, photo-, hydround balneotherapeutischen Maßnahmen sowie berufsspezifische Befundungsverfahren.

• Die gewerbliche Tätigkeit der HumanenergetikerInnen schließt insbesondere auch alle Tätigkeiten aus, die den reglementierten Gewerben der Massage und der Kosmetik (Schönheitspflege) vorbehalten sind. Dazu zählen auch Massagetechniken, die mit Shiatsu oder Akupressur vergleichbar sind, oder solche Tätigkeiten, die dem Massagegewerbe oder dem Kosmetik-Gewerbe vorbehaltene Kenntnisse der Hygiene erfordern.

Ebenso ist laut § 5 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG)

unter anderem Folgendes zu berücksichtigen:

„Es ist verboten, Lebensmittel mit zur Irreführung geeigneten Angaben in Verkehr zu bringen oder zu bewerben.

Zur Irreführung geeignete Angaben sind insbesondere

1. zur Täuschung geeignete Angaben über die Eigenschaften des Lebensmittels, wie Art, Identität, Beschaffenheit, Zusammensetzung, Menge, Haltbarkeit, Ursprung oder Herkunft und Herstellungs- oder Gewinnungsart;

2. Angaben von Wirkungen oder Eigenschaften, die das Lebensmittel nicht besitzt;

3. Angaben, durch die zu verstehen gegeben wird, dass das Lebensmittel besondere Eigenschaften besitzt, obwohl alle vergleichbaren Lebensmittel dieselben Eigenschaften besitzen.“

„Es ist verboten, beim Inverkehrbringen oder in der Werbung einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen zu lassen.“

Sinngemäß gelten diese Aussagen auch für Kosmetika, wie z.B. Massageöle usw..

Der obige Auszug ist von der WKO, Wirtschaftskammer.

Was heisst das jetzt eigentlich und warum find ich das allgemein wichtig, dass dies jeder weiss, der sich mit Esoterik beschäftigt?

Das "Berufsbild" des Energetikers fällt ja recht kurz aus im Vergleich zu den Grenzen des Tätigkeitsbereichs und das hat seine sehr guten und wichtigen Gründe.

Dies sind die Grenzen zu den reglementierten Gewerben. Um ein reglementiertes Gewerbe anmelden zu dürfen muss man Befähigungsnachweise erbringen.

Eben anders als beim Energetiker, der sich zu den freien Gewerben zählt. Ich mein, klingt ja toll "Er/Sie ist Energetiker." Aber was heisst das eigentlich genau, dass heisst nichts anderes, nicht mehr und nicht weniger als dass diese Person 18Jahre alt ist, ö. Staatsbürger, EWR, Schweiz, etc., noch nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist und einfach das Gewerbe zum Energetiker angemeldet hat, dafür braucht man nämlich keinerlei Befähigungen, keine Befähigungsnachweise, garnichts.

Wichtig hierbei ist eben einzig die Abgrenzung zu den reglementierten Gewerben für welche man Befähigungen braucht.

Finde das sehr interessant und möchte hierdurch, dass dies auch anderen bewusst ist, wenn sie hören, dass jemand Energetiker ist.

Klar gibt es hierfür Ausbildungen die um viel Geld angeboten werden, wer mag kann die Energetiker3000Ausbildung um 5000€uro machen, so eine Ausbildung heisst im Prinzip nicht viel, ist nichtmal erforderlich um das Gewerbe Energetiker anzumelden, das kann jeder einfach so.

Ist wohl auch nicht unwesentlich zu wissen für Leute die gerne eine "Ausbildung" in die Richtung machen wollen, lassts euch bitte keinen diplomierten Irgendwas-Titel aufschwatzen, der heisst nix.

Passt auf euch auf, Leute.

MfG
 
Werbung:
da energetik sich, wie schon der name sagt, auf der energestischen ebene abspielt, ist die abgrenzung eigentlich gewährleistet.
es muss einem allerdings bewusst sein, dass ein energetiker keine medizinischen aussagen oder diagnosen stellen darf und soll.
wenn ein energetiker seinem clienten das energiefeld stärken und damit seine befindlichkeit verbessern kann, ist das ohnehin genug.

lg winnetou:)
 
Im Grunde genommen ist bekannt, was erlaubt und was nicht erlaubt ist. Hier im Forum wird halt teilweise sehr salopp mit Worten und Begriffen umgegangen, da würde ich mir manchmal mehr Vorsicht wünschen.

Lichtpriester
 
@ winnetou und Lichtpriester: Das ist nicht genau der Text den ich in "Esoterik als Beruf" reingestellt habe, dort hab ich nur den Auszug der Wirtschaftskammer reingestellt, damit so schnell nicht wieder wer auf die Idee kommt, zB Leuten Schmerzpunkte wegzuschütteln und dies als Energetiker tun will, hier folgt auf diesen Auszug noch meine Erklärung zu dem Ganzen.
 
Babylon schrieb:
Das ist nicht genau der Text den ich in "Esoterik als Beruf" reingestellt habe, dort hab ich nur den Auszug der Wirtschaftskammer reingestellt, damit so schnell nicht wieder wer auf die Idee kommt, zB Leuten Schmerzpunkte wegzuschütteln und dies als Energetiker tun will, hier folgt auf diesen Auszug noch meine Erklärung zu dem Ganzen.

Ja, verstehe durchaus dein Bemühen. Das Problem dabei ist.... weder du noch clautsch (um den geht es ja schliesslich, wenn du von "Schmerzpunkten wegschütteln" sprichst, hat angegeben, wo er wohnt. Bei dir nehme ich an, dass du in AT zuhause bist, weil dir Energetiker ein Begriff ist. In DE ist Vieles oder zumindest Einiges, was in AT undenkbar ist, möglich (siehe z.B. Heilpraktiker oder auch Geistheiler). Ich weiss auch gar nicht, ob clautsch eine gewisse medizinische Ausbildung hat, das wäre ja auch noch möglich.

Bitte diese Punkte auch bedenken. :)

Lichtpriester
 
Na, das glaub ich wirklich nicht, dass da viele darüber Bescheid wissen, was das nun heisst, wenn jemand sagt, dass er Energetiker ist. Glaube nicht, dass das viele wissen, dass Energetiker eine Berufsbezeichnung ist, die zu den freien Gewerben zählen, welche keinerlei Befähigungen und Befähigungsnachweise erfordert, nichts, sondern man nur aufs Amt gehen muss, dort sagen muss, dass man Energetiker ist und fertig.

Wenn mir morgen fad sein sollte, meld ich mich als Energetiker an und wir führen hier "Fachgespräche".

Glaube nicht, dass das wirklich alle wissen, dass man die "Ausbildung" xy garnicht braucht, um den Gewerbeschein zum Energetiker zu lösen. Dass das einfach jeder anmelden kann und fertig, einfach so.
 
@Lichtpriester: Der obige Auszug ist von der WKO, Wirtschaftskammer.

Was heisst das jetzt eigentlich und warum find ich das allgemein wichtig, dass dies jeder weiss, der sich mit Esoterik beschäftigt?

Das "Berufsbild" des Energetikers fällt ja recht kurz aus im Vergleich zu den Grenzen des Tätigkeitsbereichs und das hat seine sehr guten und wichtigen Gründe.

Dies sind die Grenzen zu den reglementierten Gewerben. Um ein reglementiertes Gewerbe anmelden zu dürfen muss man Befähigungsnachweise erbringen.

Eben anders als beim Energetiker, der sich zu den freien Gewerben zählt. Ich mein, klingt ja toll "Er/Sie ist Energetiker." Aber was heisst das eigentlich genau, dass heisst nichts anderes, nicht mehr und nicht weniger als dass diese Person 18Jahre alt ist, ö. Staatsbürger, EWR, Schweiz, etc., noch nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist und einfach das Gewerbe zum Energetiker angemeldet hat, dafür braucht man nämlich keinerlei Befähigungen, keine Befähigungsnachweise, garnichts.

Wichtig hierbei ist eben einzig die Abgrenzung zu den reglementierten Gewerben für welche man Befähigungen braucht.

Finde das sehr interessant und möchte hierdurch, dass dies auch anderen bewusst ist, wenn sie hören, dass jemand Energetiker ist.

Klar gibt es hierfür Ausbildungen die um viel Geld angeboten werden, wer mag kann die Energetiker3000Ausbildung um 5000€uro machen, so eine Ausbildung heisst im Prinzip nicht viel, ist nichtmal erforderlich um das Gewerbe Energetiker anzumelden, das kann jeder einfach so.

Ist wohl auch nicht unwesentlich zu wissen für Leute die gerne eine "Ausbildung" in die Richtung machen wollen, lassts euch bitte keinen diplomierten Irgendwas-Titel aufschwatzen, der heisst nix.

Passt auf euch auf, Leute.

MfG
 
Du hältst deine Mitmenschen aber für sehr dumm.... :D

Wenn Menschen auf der Suche nach Alternativen sind, dann beschäftigen sie sich entsprechend mit dem Thema, und ich nehme mal an, auch mit entsprechenden Anbietern (Erkundigung über Seriosität, Vergleiche etc.).

Energetiker entsprechende Prüfungen ablegen zu lassen, bevor sie einen Gewerbeschein kriegen, würde ich durchaus begrüssen. Da würde sich vermutlich einige Spreu vom Weizen trennen.

Lichtpriester
 
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Man kann wohl kaum voraussetzen, dass jeder die genaue berufliche Abgrenzung des "Energetikers" auf dem Schirm hat. Und das hat nichts mit dumm zu tun, sondern mit Information.
 
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