Ich bitte um Legung zu "Schadensersatz wegen unterlassener Hilfeleistung"

1.
Ok, das klingt dann zwar so, als hätte er zumindest das tun können.
Allerdings war da der Angriff wohl schon vorbei, und er könnte wohl argumentieren, dass du selber anrufen kannst, wenn du in der Lage bist ihm "entgegen zuschreien". Oder war das vor dem Schlag? Wenn es danach war (interpretiere ich jetzt so), sehe ich auch nicht, wie deine Anklage hätte funktionieren sollen.

2.
Selber aktiv einzugreifen ist potentiell gefährlich.

Es war da eine Situation im Fitnessstudio mal, wo ein junger Typ ein Mädchen, oder eine Frau (jedenfalls ein Teenager) bedrängt hat. Bin da erst vorbei, als die noch scheinbar? normal gesprochen haben im Treppenhaus, und dann hat sie geschrien ("Ich will das nicht"), und bin dann auch zurück, um den notfalls zu attackieren. Zum Glück hatte sich die Situation aufgelöst (Typ hat es wohl doch noch eingesehen, dass sie nicht interessiert war...), und musste nichts weiter tun. Der Typ war auch schon weg. War zu dem Zeitpunkt dann noch ein anderer, der was gehört hat, hinzugekommen. Wären also zumindest zu zweit gewesen. Ich war selber froh darüber, dass ich mich getraut habe was zu tun. Vorher hätte ich das nicht behauptet, dass ich in so einer Situation ein Held sein kann, denn mutig bin ich eigentlich nicht (und reden kann ja jeder...).

Aber selbst in solchen Situationen kommt es auf den Kontext an. Sofern der Angriff bereits beendet ist (war in deinem Fall wohl so?), würde ich nicht versuchen den Angreifer zu stellen. Dadurch könnte die Situation nur noch mehr eskalieren (und wer weiß, ob derjenige ein Messer usw. dabei hat). Zusätzlich würde ich auch sagen, dass jemand das Recht hat seine eigene Gesundheit (inklusive Leben eventuell) nicht zu riskieren, ohne vor Gericht belangt zu werden. Und ist auch nicht jeder fit wie ich, und überhaupt in der Lage zu kämpfen.

Und ähnliches gilt auch für andere Situationen. Ich bin seit ich 17 war zum Beispiel nicht mehr geschwommen, und kann (oder besser konnte?, wer weiß ob ich das noch kann, lange her) mich über Wasser halten (nicht weit vom Nichtschwimmer entfernt). Ich würde nicht ins Meer springen um jemanden zu retten (außer theoretische eigene Kinder, habe aber keine de facto), weil es schlicht nichts bringen würde. Wahrscheinlich würde ich selber ertrinken, und selbst im besten Fall komme ich mit einer 2. Person nicht wieder erfolgreich an Land.
Liest du vor dem Posten deine Beiträge noch mal durch?

Manchmal
Insofern, soweit ich sehe war es keine unterlassene Hilfeleistung. Für direktes Eingreifen war die Situation zu gefährlich, und es klingt so, als hättest du dir selber helfen können nachher (nicht bewusstlos oder ähnlich).

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323c.html

"Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Nicht erforderlich, weil du (so wie ich es verstehe) handlungsfähig (er musste nicht notwendig Polizei und Krankenwagen rufen) warst nach dem Angriff. Und nicht (notwendig) zumutbar, da es gefährlich für ihn war gegen den Angreifer vorzugehen. Zusätzlich war der direkte Angriff wohl auch vorbei, weshalb ein Eingreifen auch in der Hinsicht nicht erforderlich war.

Vermute sehr, dass zu zahlen darfst. Vielleicht kann man versuchen, den Geldbetrag herunterzuhandeln bevor du deinem Anwalt noch mehr zahlst, aber das ist nach dem Gesetz keine unterlassene Hilfeleistung. Hat der Richter ja auch schon festgestellt.

Ein Held war er natürlich nicht, aber sehe nicht, dass er hier selber auch ein Straftäter gewesen wäre. Und darauf kommt es ja an.



Nein, der war einfach selber massiv geschockt, und hat vermutlich auch deshalb nicht die Polizei gerufen.
Hätte dich eigentlich auch zusätzlich dazu bringen können, das mit der Anklage zu lassen.

Aber konnte generell nicht funktionieren, Umstände für unterlassene Hilfeleistung waren, wenn etwas nicht komplett anders war, als ich es jetzt verstanden habe, nicht erfüllt.

Liest du eigentlich deine Beiträge bevor du sie sendest noch mal durch.
Das wäre manchmal angebracht. Nein, es geht darum Zivilcourage zu zeigen und auch danach zu handeln, entschuldige es liegt mir einfach auf der Seele, deine Klugscheißerei ist manchmal nicht zu ertragen.
 
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Liest du eigentlich deine Beiträge bevor du sie sendest noch mal durch.
Das wäre manchmal angebracht. Nein, es geht darum Zivilcourage zu zeigen und auch danach zu handeln, entschuldige es liegt mir einfach auf der Seele, deine Klugscheißerei ist manchmal nicht zu ertragen.

Nein, geht darum, ob ein Gerichtsverfahren zu gewinnen ist. Und ist es eben nicht. War ja schon nicht der Fall, wurde ja schon so entschieden.

Der Zeuge hier hatte keine Zivilcourage, weil er offensichtlich in einen Schockzustand gefallen ist.

Aber selbst wenn wir unterstellen, dass er kein Interesse hatte einzugreifen (reiner Egoismus), würde es keine Straftat werden, weil es entweder nicht dringend erforderlich war Hilfe zu rufen (das Opfer war handlungsfähig es selbst zu tun), oder weil ein direktes Eingreifen zu gefährlich gewesen ist. Bedeutet nicht, dass man nicht trotz Gefahr für einen selbst etwas tun kann (dass ich es selbst riskiert hätte weiß ich aber erst seit der Situation, die ich da beschrieben habe), aber man wird umgekehrt deshalb nicht wiederum zum Straftäter. Das alles hat der Richter auch so festgestellt.

Wenn @Enndlin da jetzt weiter macht vor Gericht, darf sie nur mehr zahlen, egal was Karten uns erzählen. Beste Idee ist einen Vorschlag zu machen etwas weniger zu zahlen und hoffen, dass die Gegenseite mitspielt. Naja, man kann noch überprüfen, ob dem Angeklagten wirklich ein so hoher Schaden entstanden ist.

Und sie hätte das auch schlicht lassen können, nachdem sie ihn da selbst viele Minuten später mit stark zitternden Händen gesehen hat. Der Zeuge war durch. Ja, peinlich für einen Mann, aber man lässt es dann auch. War ein unnötiges Gerichtsverfahren, dass nur Anwälten Geld bringt.
 
Schade, dass in dem Schreiben vom Staatsanwalt nicht stand, warum es dem Mann nicht zumutbar gewesen war, Hilfe zu leisten.

Aber ihm ist nunmal bescheinigt worden, dass er nicht falsch gehandelt hat bzw. nicht anders handeln konnte.

Wenn ich angezeigt würde, mich im Recht glaubte und dann auch noch vom Gericht Recht bekäme, würde ich ehrlich gesagt meine Kosten auch wieder haben wollen.

Die Frage ist jetzt, sind das tatsächlich 700 €? Ich würde mich vom Anwalt beraten lassen.
 
Woher du das alles weißt obwohl du am RL nicht teilnimmst.

Keinen Cent würde ich an den bezahlen, und so sehe ich es rechtlich auch.

Ich war ständig in solchen Situationen als Kind, meistens wurde ich selber gehauen, bis ich gelernt habe mich zu verteidigen. Ich kenne Schock (und/oder Hilflosigkeit) usw. auch.

Und über eine Hilfesituation hatte ich in dem Beitrag auch gesprochen. Ich hätte mich verziehen können, aber bin wieder die Treppe herunter. War dann zum Glück nicht so dramatisch. War froh, dass ich mich nicht zum Feigling gemacht habe.

Rechtlich hat sie schon verloren, und ich beschäftige mich damit auch. Jura ist mir aber zu viel Konflikt, deshalb hätte ich das nie studieren wollen. Aber selbst wenn meine Ansicht da irrelevant ist, der Richter hat schon entschieden. Was soll jetzt anders laufen bitte?

Du würdest nicht zahlen wollen, müsstest du aber...
 
Nein eben nicht, es gibt ein extra Spray gegen Hunde. Vom Verkäufer bekam ich einen Tipp, sollte es zum Einsatz kommen, dann soll sagen, ich habe es bei mir da, ich Angst vor Hunden habe. Habe es in einem Waffengeschäft gekauft, die kennen sich aus.

Ganz ehrlich @LalDed , wenn es um mich und mein Leben geht ist es mir ziemlich wurscht ob ich angezeigt zeigt werden kann. Außerdem bin ich gut versichert, auch gegen so was.

ja, das Hunde(Tier)pfefferspray ist erlaubt, für die abwehr von Tieren.
in bestimmten Notwehrsituationen ebenso .

das andere Pfefferspray, ist nicht mehr so einfach erlaubt und kann abgenommen werden ,
wie @Rosenrot07 schrieb.
 
Nein, geht darum, ob ein Gerichtsverfahren zu gewinnen ist. Und ist es eben nicht. War ja schon nicht der Fall, wurde ja schon so entschieden.

Der Zeuge hier hatte keine Zivilcourage, weil er offensichtlich in einen Schockzustand gefallen ist.

Aber selbst wenn wir unterstellen, dass er kein Interesse hatte einzugreifen (reiner Egoismus), würde es keine Straftat werden, weil es entweder nicht dringend erforderlich war Hilfe zu rufen (das Opfer war handlungsfähig es selbst zu tun), oder weil ein direktes Eingreifen zu gefährlich gewesen ist. Bedeutet nicht, dass man nicht trotz Gefahr für einen selbst etwas tun kann (dass ich es selbst riskiert hätte weiß ich aber erst seit der Situation, die ich da beschrieben habe), aber man wird umgekehrt deshalb nicht wiederum zum Straftäter. Das alles hat der Richter auch so festgestellt.

Nun Richter haben auch schon Unsinn festgestellt.
Ich kann nicht beurteilen, ob dieses Gerichtsverfahren (von dem @Enndlin weder etwas wusste, noch geladen, befragt wurde) so ok war, es gibt Gerichtsverfahren, die mit Recht anfechtbar sind. Aber wir können das mal offen lassen.
Klar ist, dass unterlassene Hilfestellung eine Straftat bei uns ist. Was als solches gilt ist vermutlich Auslegungssache.
Wenn der jetzige Kläger in einem Ausnahmezustand war - warum klagt er jetzt? Zumindest ist er nicht "anständig". Das ist zwar nicht strafbar, aber wir können ruhig @Enndlin wieder unsere Aufmerksamkeit widmen.
Hier passiert, was Opfern fast immer (noch) geschieht: ihnen wird nachgewiesen, dass sie im Unrecht sind.
Der Meinung kann man sein.
Man muss sie nicht äussern.
 
Nun Richter haben auch schon Unsinn festgestellt.
Ich kann nicht beurteilen, ob dieses Gerichtsverfahren (von dem @Enndlin weder etwas wusste, noch geladen, befragt wurde) so ok war, es gibt Gerichtsverfahren, die mit Recht anfechtbar sind. Aber wir können das mal offen lassen.
Klar ist, dass unterlassene Hilfestellung eine Straftat bei uns ist. Was als solches gilt ist vermutlich Auslegungssache.
Wenn der jetzige Kläger in einem Ausnahmezustand war - warum klagt er jetzt? Zumindest ist er nicht "anständig". Das ist zwar nicht strafbar, aber wir können ruhig @Enndlin wieder unsere Aufmerksamkeit widmen.
Hier passiert, was Opfern fast immer (noch) geschieht: ihnen wird nachgewiesen, dass sie im Unrecht sind.
Der Meinung kann man sein.
Man muss sie nicht äussern.

eigentlich geht es hier um Kartenlegen und der Frage:

Meine Frage: Wie wird sich diese Angelegenheit für mich finanziell entwickeln? Wird "Geld verloren gehen, oder komme ich drumherum"?
 
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Zumindest ist er nicht "anständig".

Wenn er unschuldig war im Sinne der Anklage kann er seinen Schaden (Geld) auch wieder einklagen.

Ich habe hier ja sogar nur die Person gehört, die ihn als schuldig sieht, und selbst das läuft darauf hinaus, dass es keine unterlassene Hilfeleistung im juristischen Sinne ist. Was auch so entschieden wurde.

Hier passiert, was Opfern fast immer (noch) geschieht: ihnen wird nachgewiesen, dass sie im Unrecht sind.

Das kann aber so sein. Es geht ja nicht darum, dass der Täter unschuldig sein soll, sondern ein Zeuge (im Sinne der Anklage). Von mir aus kann man ihn eine "Lusche" nennen (wobei das dann auch wieder nach peinlicher Männersprache klingt), aber das macht einen nicht zum Straftäter. Von einem Mann erwartet man wohl mehr in einer solchen Situation, aber solche Geschlechts-Unterschiede kann man vor Gericht nicht machen, und generell darf man eben einfach feige sein.

P.S: Wobei das teilweise auch physiologisch ist. Wurde ja angesprochen, wie die Hände des Zeugen massiv gezittert haben. Ist dann super schwer überhaupt noch den Kopf einzusetzen.
 
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