HILFE! Von Humanenergetikerin veräppelt?

Das ist unrichtig. Zumindest juristisch.
Wenn eine Wohnung gereinigt wird, wird sie auch nicht geheilt, oder?
Energetiker energetisieren nicht. Was soll das wieder für eine Beschreibung sein?

Was soll daran unrichtig sein?
http://www.energethiker.com gibt dazu ein paar Hinweise.
Zitat: Es besteht daher die Gefahr, dass der Energethiker durch seine Tätigkeit in diese Vorbehaltsbereiche eingreift. Mögliche Kollisionen sind daher gegeben durch das Ärztegesetz, Psychotherapiegesetz, Psychologengesetz, Tierärztegesetz, Hebammengesetz, MTD-Gesetz, MTF-SHD-Gesetz, Ziviltechnikergesetz u.a."
Quelle: http://www.energethiker.com/inhalte_5.php

Wenn du mir erzählst du reinigst einen Raum energetisch.
Dann musst du mir deine Dienstleistung schon nachweisen können.
Ansonsten behaupte ich vor Gericht, du hast nur schön Kaffe getrunken und überhaupt nichts gemacht.
Und dann stehst du in der Pflicht den Beweis zu erbringen, daß du sehr wohl tätig warst.
 
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Jeder Mensch hat einen Freien Willen und kann sich für oder gegen etwas entscheiden.
Die Threadstellerin wurde zu nichts gezwungen, wenn Sie unzufrieden mit der Arbeit ist, dann hätte Sie es gleich beanstanden müssen und nicht erst Tage danach.

Ihr wurde eine Rechnung gestellt, Sie hat nichts beanstandet und somit ist Sie zu zahlen.

Sie hätte gleich vor Ort beanstanden müssen und nicht ohne eine Einigung die schriftlich erfolgt fahren sollen.

Rein Gesetzlich ist Sie die Dumme.
 
Wenn du mir erzählst du reinigst einen Raum energetisch.
Dann musst du mir deine Dienstleistung schon nachweisen können.
Ansonsten behaupte ich vor Gericht, du hast nur schön Kaffe getrunken und überhaupt nichts gemacht.
Und dann stehst du in der Pflicht den Beweis zu erbringen, daß du sehr wohl tätig warst.

Tja, und das stimmt nicht.
Wenn Du vom Vermieter als Messi hingestellt wirst, muß nicht der Vermieter sein Behauptung bestätigen sondern Du, dass Du keiner bist.

Außerdem bist Du nicht verpflichtet, eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, die nicht beweisbar ist. Desweiteren wird ein Raum meist durch Räucherwerk gereinigt und die Rechnung fürs Räucherwerk und der Duft ist nachweisbar. Von der fahrt und dem Sprit mal ganz zu schweigen.
 
Ich denke, wenn jemand so eine Wischi-Waschi "Leistung" anbietet, sollte dem Kunden auch völlig klar sein, dass das Ergebnis ebenso nur Wischi-Waschi (sprich nichtssagend) sein kann.

Jeder Hinz und Kunz kann sich einen Gewerbeschein holen und ist ab diesem Zeitpunkt Energetiker.....das sagt schon sehr viel aus über die Qualität dieser "Berufsgruppe".

Der TE rate ich, diese Erfahrung als Lehrgeld anzusehen und in Zukunft auf derartige Leistungen dankend zu verzichten.
 
WeißerRabe;4664121 schrieb:
Tja, und das stimmt nicht.
Wenn Du vom Vermieter als Messi hingestellt wirst, muß nicht der Vermieter sein Behauptung bestätigen sondern Du, dass Du keiner bist.

Außerdem bist Du nicht verpflichtet, eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, die nicht beweisbar ist. Desweiteren wird ein Raum meist durch Räucherwerk gereinigt und die Rechnung fürs Räucherwerk und der Duft ist nachweisbar. Von der fahrt und dem Sprit mal ganz zu schweigen.


Schöner Widerspruch. Vor allem hat das hier nicht mit Mitrecht zu tun.
Ich würde mich auf das BGB berufen. Unter anderem auf
§ 434 Sachmangel

§ 442 Kenntnis des Käufers


§ 439 Nacherfüllung

§ 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz

_____________________________
obriges bezogen auf angewendetes Material

_____________
§ 611 Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag

_________


§ 123
Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung



§ 138
Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher


_______________



Ich gehe mal davon aus das hier die Person keinen Vertrag vorgelegt bekommen hat, aus dem hervorgeht welche Dienstleistungen und Materialien Anwendung finden und welche Wirkung sie erzielen.
Ich vermute mal, daß da nicht mehr als ein Termin gemacht wurde und dann die Rechnung zustande kam. Auch interessant ob der Termin per Email vereinbart wurde und ein Widerrufsrecht eingeräumt wurde.
 
@onthaline
Jeder Energetiker lässt sich einen Zettel unterschreiben dass er nicht heilt und kein Arzt ist und bei Beschwerden einer aufzusuchen ist.....alle sichern sich so ab und wenn jemand diese Dienstleistung aufsucht, ist das freier Wille.
Nicht sorgfältig arbeitende Energetiker können durchaus Schaden anrichten, der ist aber physisch nicht sichtbar. - Grauzone, die man nicht beweisen kann.
Aber andere machens ja auch nicht anders, Ärzte, Psychologen - usw. gegen solche aufzutreten ist einfach eine schwere Angelegenheit, da Ihre Glaubwürdigkeit erstmal in Frage gestellt werden muss. Deswegen haben die ja die besten Haftpflichtversicherungen, lol
 
WeißerRabe;4664117 schrieb:
Jeder Mensch hat einen Freien Willen und kann sich für oder gegen etwas entscheiden.
Die Threadstellerin wurde zu nichts gezwungen, wenn Sie unzufrieden mit der Arbeit ist, dann hätte Sie es gleich beanstanden müssen und nicht erst Tage danach.

Ihr wurde eine Rechnung gestellt, Sie hat nichts beanstandet und somit ist Sie zu zahlen.

Sie hätte gleich vor Ort beanstanden müssen und nicht ohne eine Einigung die schriftlich erfolgt fahren sollen.

Rein Gesetzlich ist Sie die Dumme.

Ich gebe dir da gewissermaßen schon Recht, falls alles genau so abgelaufen ist. Alleine eine Rechnung anzufordern zeigt eigentlich schon die Bereitschaft der Person an die Rechnung zu begleichen. Somit hat sie die Dienstleistung bewusst in Anspruch genommen.
Naja, mir fehlen einfach zu viele Informationen über die Kostenaufstellung, Leistungserbringung, Vereinbarung. Alles Spekulation. Und grundsätzlich denke ich mir immer, wer so dumm ist, hat es auch nicht anders verdient.
 
@onthaline
Jeder Energetiker lässt sich einen Zettel unterschreiben dass er nicht heilt und kein Arzt ist und bei Beschwerden einer aufzusuchen ist.....alle sichern sich so ab und wenn jemand diese Dienstleistung aufsucht, ist das freier Wille.
Nicht sorgfältig arbeitende Energetiker können durchaus Schaden anrichten, der ist aber physisch nicht sichtbar. - Grauzone, die man nicht beweisen kann.
Aber andere machens ja auch nicht anders, Ärzte, Psychologen - usw. gegen solche aufzutreten ist einfach eine schwere Angelegenheit, da Ihre Glaubwürdigkeit erstmal in Frage gestellt werden muss. Deswegen haben die ja die besten Haftpflichtversicherungen, lol

Hahahaha haaa.
 
Anscheinend gab es ja eine Seelenreinigung.

Da sollte man erstmal genau definieren was das überhaupt sein soll. Wovon wird die Seele wie gereinigt, und wieso "kann" das irgendeine Hausfrau, ist sie Gott oder eine Art Übermensch? Oder kann man es in WE-Seminaren lernen in "fremden Seelen" rumzufuscheln?

Mein Gott, ich würde mich zu Tode schämen wenn ich mich auf einen derartigen Schmalfuck eingelassen hätte, wäre ganz still, würde das bezahlen und nie mehr daran denken ... geschweige denn darüber reden.

R.
 
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Schöner Widerspruch. Vor allem hat das hier nicht mit Mitrecht zu tun.
Ich würde mich auf das BGB berufen. Unter anderem auf
§ 434 Sachmangel

§ 442 Kenntnis des Käufers


§ 439 Nacherfüllung

§ 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz

_____________________________
obriges bezogen auf angewendetes Material

_____________
§ 611 Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag

_________


§ 123
Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung



§ 138
Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher


_______________



Ich gehe mal davon aus das hier die Person keinen Vertrag vorgelegt bekommen hat, aus dem hervorgeht welche Dienstleistungen und Materialien Anwendung finden und welche Wirkung sie erzielen.
Ich vermute mal, daß da nicht mehr als ein Termin gemacht wurde und dann die Rechnung zustande kam. Auch interessant ob der Termin per Email vereinbart wurde und ein Widerrufsrecht eingeräumt wurde.

Die Mietsache war nur ein Beispiel. ich weiß nicht wie in Ö die Gesetz sind, aber in D sieht es leider anders aus. Das Bsp was ich gegeben habe, habe ich selbst erlebt. Der Vermieter wollte die Kaution nicht raus rücken und hat eine Behauptung aufgestellt. Aber nicht er mußte diese Behauptung stützen, sondern ich mußte beweisen, dass dies falsch ist. 3 Jahre habe ich gebraucht bis ich zu 100% recht bekam und das nur, weil ich eine Bulldoge von Anwalt hatte.

Recht haben und Recht bekommen sind 2 paar Stiefel!

Aber in dem Fall ist es sehr klar. Auftrag erteilt, Auftrag wurde bearbeitet, Rechnung wurde angefordert, aber keine Beanstandung.
Ich würde die Rechnung zahlen und das nächste Mal besser aufpassen.
 
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