WeißerRabe;4664183 schrieb:Die Mietsache war nur ein Beispiel. ich weiß nicht wie in Ö das Gesetz ist aber in D sieht es leider anders aus. Das Bsp was ich gegeben habe, habe ich selbst erlebt. Der Vermieter wollte die Kaution nicht raus rücken und hat eine Behauptung aufgestellt. Aber nicht er mußte diese Behauptung stützen sondern ich, mußte beweisen, dass dies falsch ist. 3 Jahre habe ich gebraucht bis ich zu 100% recht bekam und das nur, weil ich eine Bulldoge von Anwalt hatte.
Recht haben und Recht bekommen sind 2 paar Stiefel!
Was für ein Experte.
Hast du zufälligerweise in der Wohnung des Vermieters gewohnt?
Hat dieser eventuell behauptet, daß er Reparaturen oder sonstiges nach deinem Auszug vornehmen musste? Ja, logisch musst du dann beweisen, daß dem nicht so ist. Deshalb vor dem Einzug und während des Auszugs alles schön fotografieren und mit Zeugen festhalten und absegnen lassen.
Völlig anderes Thema.