Heimliche Aufnahmen belasten Österreichs Vizekanzler schwer

Ha, ha das waren doch auch nur Parteifunktionäre !

Bei den Gkk u..Pens.Vers., Rote, bei den Selbständigen und Bauern, Schwarze ,u.s.w.....ein PPack egal wie eingefärbt........................
LG

Man merkt, da schreibt ein Profi... o_O

Österreichische Bundesverfassung
Artikel 120a. (1) Personen können zur selbständigen Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben, die in ihrem ausschließlichen oder überwiegenden gemeinsamen Interesse gelegen und geeignet sind, durch sie gemeinsam besorgt zu werden, durch Gesetz zu Selbstverwaltungskörpern zusammengefasst werden.

(2) Die Republik anerkennt die Rolle der Sozialpartner. Sie achtet deren Autonomie und fördert den sozialpartnerschaftlichen Dialog durch die Einrichtung von Selbstverwaltungskörpern.


Die Selbstverwaltung wurde sowohl von ArbeitnehmerInnen-, als auch ArbeitgeberInnenseite beschickt. Wobei der Anteil an ArbeitnehmerInnen in den Entscheidungsgremien (früher Vorstand) analog zur jeweiligen Sozialversicherung lag - d.h. in GKK und PV waren immer mehr VertreterInnen der ArbeitnehmerInnen, schließlich sind NUR unselbständig Erwerbstätige dort versichert. Auch Obmann/Obfrau als oberste Vertretung wurde von den ArbeitnehmerInnen beschickt.
Jetzt ist das Verhältnis 1:1 und die Obmänner (Obfrauen gibt´s keine) sind von der Arbeitgeberseite! Seltsamerweise gilt das nur für jene Teile der Sozialversicherung, bei denen ausschließlich unselbständig Beschäftigte versichert sind... ein Schelm wer da was Böses denkt.
Die Regierung hat sich auch das Recht herausgenommen, die jeweiligen Tagesordnungspunkte bestimmen und wenn ihr eine Entscheidung nicht gefällt, diese auch revidieren zu dürfen...
Das hat mit der Selbstverwaltung rein gar nix mehr zu tun.
Diese Enteignung hat den Zweck
a) weite Teile des Gesundheitswesens für die Privatisierung zu öffnen (die Wahlsponsoren wollen schließlich auch was für ihr Geld)
und
b) der Regierung Zugriff auf unsere SV-Beiträge zu ermöglichen (war ja bis dato nicht möglich, hat ja den Versicherten gehört und nicht dem Staat).
Ganz abgesehen davon ist der Kurze nach wie vor die Antwort schuldig geblieben, wie diese Zusammenlegung finanziert und woher die vollmundig angepriesene EinsparungsMilliarde kommen soll... weil laut unserem Kinderkanzler "wird ja nur im System gespart, nicht an den Leistungen". Was für ein Phrasendrescher :cautious:

Die Funktionäre machen ihre Arbeit übrigens ehrenamtlich und erhalten ein Sitzungsgeld (derzeit knapp €43,-), nur die Obleute und deren ständige StellvertreterInnen bekommen ein fixes Einkommen.

Das hieße, auf einen Konzern, ein Unternehmen umgelegt - die Regierung beschließt, der Aufsichtsrat eines Unternehmens müsse plötzlich zur Hälfte aus ArbeitnehmerInnen bestehen und der/die Aufsichtsratvorsitzende käme ebenso von den ArbeitnehmerInnen; was auf die jeweilige Tagesordnung kommen darf (womit sich der Aufsichtsrat also überhaupt beschäftigen darf) kontrolliert die Regierung und kann auch Punkte ohne Angabe von Gründen ersatzlos streichen oder eigene Punkte draufsetzen und falls es zu keiner Einigung bei etwaigen Beschlüssen kommt, würde die Regierung entscheiden... vom Aufsichtsrat bereits getroffene Entscheidungen dürfen von ihr auch revidiert werden.
Na bum... da würden die Unternehmer u. Aktionäre von Enteignung sprechen (und das nicht zu Unrecht) und sicher nicht so brav die Füße still halten wie es die österreichischen ArbeitnehmerInnen im Falle der Enteignung der Sozialversicherung getan haben...:cry:
 
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Man merkt, da schreibt ein Profi... o_O

Österreichische Bundesverfassung
Artikel 120a. (1) Personen können zur selbständigen Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben, die in ihrem ausschließlichen oder überwiegenden gemeinsamen Interesse gelegen und geeignet sind, durch sie gemeinsam besorgt zu werden, durch Gesetz zu Selbstverwaltungskörpern zusammengefasst werden.

(2) Die Republik anerkennt die Rolle der Sozialpartner. Sie achtet deren Autonomie und fördert den sozialpartnerschaftlichen Dialog durch die Einrichtung von Selbstverwaltungskörpern.


Die Selbstverwaltung wurde sowohl von ArbeitnehmerInnen-, als auch ArbeitgeberInnenseite beschickt. Wobei der Anteil an ArbeitnehmerInnen in den Entscheidungsgremien (früher Vorstand) analog zur jeweiligen Sozialversicherung lag - d.h. in GKK und PV waren immer mehr VertreterInnen der ArbeitnehmerInnen, schließlich sind NUR unselbständig Erwerbstätige dort versichert. Auch Obmann/Obfrau als oberste Vertretung wurde von den ArbeitnehmerInnen beschickt.
Jetzt ist das Verhältnis 1:1 und die Obmänner (Obfrauen gibt´s keine) sind von der Arbeitgeberseite! Seltsamerweise gilt das nur für jene Teile der Sozialversicherung, bei denen ausschließlich unselbständig Beschäftigte versichert sind... ein Schelm wer da was Böses denkt.
Die Regierung hat sich auch das Recht herausgenommen, die jeweiligen Tagesordnungspunkte bestimmen und wenn ihr eine Entscheidung nicht gefällt, diese auch revidieren zu dürfen...
Das hat mit der Selbstverwaltung rein gar nix mehr zu tun.
Diese Enteignung hat den Zweck
a) weite Teile des Gesundheitswesens für die Privatisierung zu öffnen (die Wahlsponsoren wollen schließlich auch was für ihr Geld)
und
b) der Regierung Zugriff auf unsere SV-Beiträge zu ermöglichen (war ja bis dato nicht möglich, hat ja den Versicherten gehört und nicht dem Staat).
Ganz abgesehen davon ist der Kurze nach wie vor die Antwort schuldig geblieben, wie diese Zusammenlegung finanziert und woher die vollmundig angepriesene EinsparungsMilliarde kommen soll... weil laut unserem Kinderkanzler "wird ja nur im System gespart, nicht an den Leistungen". Was für ein Phrasendrescher :cautious:

Die Funktionäre machen ihre Arbeit übrigens ehrenamtlich und erhalten ein Sitzungsgeld (derzeit knapp €43,-), nur die Obleute und deren ständige StellvertreterInnen bekommen ein fixes Einkommen.

Das hieße, auf einen Konzern, ein Unternehmen umgelegt - die Regierung beschließt, der Aufsichtsrat eines Unternehmens müsse plötzlich zur Hälfte aus ArbeitnehmerInnen bestehen und der/die Aufsichtsratvorsitzende käme ebenso von den ArbeitnehmerInnen; was auf die jeweilige Tagesordnung kommen darf (womit sich der Aufsichtsrat also überhaupt beschäftigen darf) kontrolliert die Regierung und kann auch Punkte ohne Angabe von Gründen ersatzlos streichen oder eigene Punkte draufsetzen und falls es zu keiner Einigung bei etwaigen Beschlüssen kommt, würde die Regierung entscheiden... vom Aufsichtsrat bereits getroffene Entscheidungen dürfen von ihr auch revidiert werden.
Na bum... da würden die Unternehmer u. Aktionäre von Enteignung sprechen (und das nicht zu Unrecht) und sicher nicht so brav die Füße still halten wie es die österreichischen ArbeitnehmerInnen im Falle der Enteignung der Sozialversicherung getan haben...:cry:

(y)(y) well roared Lion, richtig gesehen!
 
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