Naja, ich hoffe eigentlich schon, dass ich nicht allzu oberflächlich bin und auch keine
unpassend schnelle Vorurteile fasse.
Das ist ja schon mal ganz nett.
Aber ein Türkei-Urlaub ist ja nun wirklich etwas anderes als ab und zu mal ein Capuccino.
Nunja, das mit den 6 Monaten Probezeit und Seinen Urlaub wird wohl im Einzelfall von einem Gönnerhaften Arbeitgeber entschieden. AL+ H4 haben pro Jahr auch 20 Urlaubstage, die die wenigsten beantragen, weil sie Ihren Umkreis von wenigen Kilometern nicht verlassen können. Vielleicht noch so Ausnahmen, die die vielleicht Bekannte haben, wo man dann mal günstig urlauben kann.
Das Dein Bekannter Aufstocker ist weil sich Vollzeit nicht lohnt, das glaub ich so nicht. Mit Teilzeit wird er wohl die komplette Grundsicherung nicht erreicht haben, jedoch einen Fuß in der Türe und das ist gut für den Lebenslauf. Das andere wird sich wohl jetzt irgendwann mal daraus ergeben können. Er hat nun wieder einen geregelten Tagesablauf, fühlt sich weniger Unnütz.
Wir haben eine menge Mini und Teilzeitstellen im Angebot, mehr als die Hälfte.
So habe mal geschaut, ein Türkei Urlaub all inklusiv ab 332 (und ich weiß es geht teils noch günstiger) für 2 Wochen.
Hier ab in die Türkei, wer mag
Jedenfalls bekommt dieser Mann mithilfe vom Staat mehr Geld als er hätte, wenn er den gleichen Job machen würde wie seine Kollegen.
Als Aufstocker werden in Deutschland Personen bezeichnet, deren Einkommen durch Arbeitslosengeld II auf das Niveau der Grundsicherung für Arbeitsuchende aufgestockt wird, weil das zu berücksichtigende Einkommen unterhalb dieser Leistungen liegt. Die Anzahl der Personen mit einem Einkommen unter der Grundsicherung hat sich in den letzten Jahren erhöht und aktuell (Juni 2010) gibt es knapp über 1,4 Millionen Aufstocker in Deutschland. Vor der Einführung des Arbeitslosengeldes II durch die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu Beginn des Jahres 2005 sprach man entsprechend von ergänzender Sozialhilfe.
Quelle Begriffserklärung
http://www.finanzen100.de/dossier/Aufstocker/
Hier mal eine Annahmerechnung von mir. Habe mal 20 Std die Woche zu 8,50 Brutto als mögliches Gehalt angegeben. Stkl. I Kinderfrei, RLP, 15% KK
Regelleistung Antragsteller: 359 Euro
Summe der Regelleistungen: 359 Euro
(was ist im Regelsatz enthalten?
Wie stellt sich der Hartz IV Regelsatz zusammen (ALG II Regelsatzberechnung)?
Nahrungsmittel, Getränke,
* Tabakwaren
.132,71
Bekleidung und Schuhe
34,13
Wohnung, Strom
.. 26,87
Einrichtungsgegenstände, Möbel,
..27,77
Haushaltsgeräte sowie derenInstandhaltung
Gesundheitspflege
13,21
Verkehr ÖPNV
....19,20
Nachrichtenübermittlung, Telefon, Post
.20,38
Freizeit, Unterhaltung, Kultur
.38,71
*Beherbergungs- und
10,33
Gaststättenleistungen
Andere Waren und Dienstleistungen
21,69 )
*sind gestrichen worden. Das Kind bekommt nun einen neuen Namen.
Summe Mehrbedarf: 0 Euro
Miete: 320 Euro
Nebenkosten: 60 Euro
Heizkosten: 80 Euro
Summe Unterkunft: 460 Euro
Gesamtbedarf: 819 Euro
Nettoeinkommen: 538 Euro
Freibetrag: -216 Euro
Sonstiges Einkommen: 0 Euro
weitere absetzbare monatliche Ausgaben: 0 Euro
Summe zu berücksichtigendes Einkommen: 322 Euro
Anspruch Arbeitslosengeld-II: 497 Euro
Dann würde er jetzt statt 819 nun 497 noch Anspruch haben. Der Freibetrag von 216 scheint nun das zu sein, was er jetzt verdient zu seinem Regelsatz.
Zum Arbeitslosengeld II können 100 Euro brutto anrechnungsfrei monatlich hinzuverdient werden. Dies ist der anrechnungsfreie Grundfreibetrag. Dieser Grundfreibetrag setzt sich wie folgt zusammen:
- Werbungskostenpauschale in Höhe von 15,33 Euro,
- Absetzbeträge für Riester-Rente und weitere private Versicherungen in Höhe von 30 Euro,
- Fahrtkosten.
(Fahrtkosten können darüber hinaus mit 0,20 Euro pro Kilometer abgesetzt werden, wenn ein monatliches Einkommen von mehr als 400 Euro erzielt wird, falls die Summe der abzugsfähigen Beträge gem. § 11 Abs. 2 Nr. 3 - 5 SGB II die Grenzen von 100 Euro übersteigt.)
- von einem verdienten Bruttoeinkommen werden von 101 Euro bis 799 Euro 80 % auf das ALG II angerechnet,
20% sind also anrechnungsfrei.
Beim Nachrechnen kam ich jetzt auf 217 aber gut, wird schon stimmen.
Wenn er nun 2 Monate 216 spart (hat er ja vorher nicht gehabt) dann kann er auch eben davon mal so ein Billigurlaub machen. Wäre seine Waschmaschine jetzt kaputt gegangen, wären die 432 wohl dafür drauf gegangen. Sind alles Annahmen.
Vielleicht hat er auch 3 Monate gespart, wer weiß...von diesem Verdienst hat er auch sein Fahrgeld zu bestreiten, sich Dienstgerecht zu kleiden und eventuell auch mal eine Mahlzeit am Tag in der Kantiene.
Die neuen Änderungen, wen es interessiert.
Die Hartz IV Reform: Licht und Schatten