die Stromkosten kann man beim Sozialgericht einklagen (rechtsantragstelle
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsantragstelle .... Stichwort:
kostenlose Hilfe) ich hab das vor geraumer Zeit mal gemacht, aufgrund hoher Energie kosten, jedenfalls lenkte die Arbeitsagentur ein bevor der Prozess ausartete, bzw. es überhaupt richtig dazu kam und bot mir einen einmaligen Betrag an mit dem ich mich zufrieden gab.
Meines wissens sind nur 21 Euro und ein paar zerhackte im Hartz4 regelsatz für Stromkosten enthalten, demnach sind kosten die dies übersteigen von der Behörde zu erstatten,
insbesondere wenn die Warmwasserzubereitung über einen durchlauferhitzer erfolgt.
(irrtümer vorbehalten das ist etwa 3 Jahre her und an Hartz 4 wurde wieder rumgeschraubt und ich kenne auch nicht die Aktuellen Landes/Bundesurteile)
Stellt sich die ARGE Quer bei den Stromkosten:
Stelle antrag auf Rechtswidrig nicht begünstigenden verwaltungsakt und ziehe das durch.
http://dejure.org/gesetze/SGB_X/44.html
besonders zu beachten ist dieser Satz
...>>ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist,
mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen<<...
Nichtsdestotrotz halte ich die angewendeten verfahren für Rechtswidrig, denn es gibt Gesetze die einen gewissen Woihlstand sichern sollen, jedoch werden sie einem nicht auf die Nase gebunden oder gar falsch ausgelegt / missbraucht, Jura ist reine auslegungssache
(gummiparagraphen), also legt es euch aus, oder lasst es euch durch einen Juristen auslegen und Kämpft für eure Rechte!!!