Anevay
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Btw. nehmt die Gesetzesneuerung hin oder nicht, sie ist nun existent und ich finde das nach wie vor gut. Und würde im Fall des Falles auch diese neuen Regelungen ganz entspannt in Anspruch nehmen, wie man ein Stalkingtagebuch führt ist mir nämlich bekannt. 
Und ich kann das jedem anderen Menschen, der gestalkt wird (was btw. kein Vorwurf ist bereits eine verurteilte Straftat begangen zu haben, sondern lediglich die Handlungsweise beschreibt), es ebenso zu tun. Das geht schnell, unkompliziert und für den Fall des Falles kann man Belästigungen dieser Art nachweisen.
Und ich kann das jedem anderen Menschen, der gestalkt wird (was btw. kein Vorwurf ist bereits eine verurteilte Straftat begangen zu haben, sondern lediglich die Handlungsweise beschreibt), es ebenso zu tun. Das geht schnell, unkompliziert und für den Fall des Falles kann man Belästigungen dieser Art nachweisen.