Anevay
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http://www.tagesschau.de/inland/stalking-schutz-101.html
Der neue Gesetzentwurf sieht vor, dass Nachstellungen nicht länger schwerwiegende Beeinträchtigungen des Lebens verursacht haben müssen. Taten müssen lediglich "objektiv geeignet" sein, beim Opfer zu einer solchen schwerwiegenden Beeinträchtigung zu führen.
Drei Jahre Haft drohen demnach, wenn jemand einer anderen Person in dieser Weise unbefugt und beharrlich nachstellt - also etwa ständig vor der Wohnung steht, anruft, mailt oder auf andere Weise Kontakt herzustellen versucht.
Der neue Gesetzentwurf sieht vor, dass Nachstellungen nicht länger schwerwiegende Beeinträchtigungen des Lebens verursacht haben müssen. Taten müssen lediglich "objektiv geeignet" sein, beim Opfer zu einer solchen schwerwiegenden Beeinträchtigung zu führen.
Drei Jahre Haft drohen demnach, wenn jemand einer anderen Person in dieser Weise unbefugt und beharrlich nachstellt - also etwa ständig vor der Wohnung steht, anruft, mailt oder auf andere Weise Kontakt herzustellen versucht.