hi Irland
ich quote mal das Fazit des Beitrages
so, jetzt muss ich schlafen gehn - kurz aber noch zwei dinge zum Nachdenken
Theoretisch ist in der Schweiz eine Pornogarphische Darstellung mit 14 Jährigen (Schutzalter in der SChweiz) legal, allerdings ist die Konsumation von Pornos erst mit 18 (Volljährigkeit) erlaubt (in Deutschland/Österreich ist das Schutzalter 16, in der USA ist keine Pornographische Darstellung unter 18 Erlaubt)
Handkehrum wurden in der USA schon Minderjährige (14-16 Jährig) wegen "Verbreitung von Kinderpornographie" verurteilt, weil sie sich selber Nackt mit ihrem Handy fotographiert haben und die Bilder an ihre Freunde weiterschickten
das währ es noch in vielen Thematiken, wenn man die Scheuklappen ablegen würde und ein Thema nüchtern und faktisch angehen würde und sich weniger von der Boulevardpresse bestimmen lassen würden.
eigentlich is es doch ganz einfach: solange kein Mensch zu schaden kommt, is es wurscht, was jemand denkt/träumt/wünscht... sobald ein Mensch zu schaden kommt, wirds Problematisch... das heisst auf das Thema Pädophelie bezogen: wenn ein Pädophiler sich einen Runterholt und dafür einen Quellekatalog oder eine Computeranimierte Darstellung zuhilfe nimmt, ist das wurscht... sobald es aber um Zwangsprostitution oder Entführung, Vergewaltigung und Nötigung von Menschen geht, ists nicht mehr wurscht... und da spielt auch keine Rolle ob der Mensch der Entführt, vergewaltig und/oder genötigt wird nun Minderjährig oder Erwachsen ist
lG
FIST
ich quote mal das Fazit des Beitrages
«Du bist nicht schuld an Deiner Neigung, aber Du bist verantwortlich, was daraus wird.» Heilbar sei die sexuelle Störung, die sich meist schon zur Pubertät bemerkbar mache, nicht. «Ihre Neigung werden sie nicht los, sie können aber lernen, damit umzugehen, damit daraus keine Taten werden.» Bosinski betont, dass zu den Taten auch die Nutzung von Kinderpornografie gehöre. «Hinter jedem Kinderporno steckt ein Missbrauch.»
so, jetzt muss ich schlafen gehn - kurz aber noch zwei dinge zum Nachdenken
Theoretisch ist in der Schweiz eine Pornogarphische Darstellung mit 14 Jährigen (Schutzalter in der SChweiz) legal, allerdings ist die Konsumation von Pornos erst mit 18 (Volljährigkeit) erlaubt (in Deutschland/Österreich ist das Schutzalter 16, in der USA ist keine Pornographische Darstellung unter 18 Erlaubt)
Handkehrum wurden in der USA schon Minderjährige (14-16 Jährig) wegen "Verbreitung von Kinderpornographie" verurteilt, weil sie sich selber Nackt mit ihrem Handy fotographiert haben und die Bilder an ihre Freunde weiterschickten
Allein der Austausch der Sichtweisen und ein "Gespräch" wie jetzt grad im Forum sind Anfänge ... .
das währ es noch in vielen Thematiken, wenn man die Scheuklappen ablegen würde und ein Thema nüchtern und faktisch angehen würde und sich weniger von der Boulevardpresse bestimmen lassen würden.
(ok, es fällt mir extrem schwer: ich habe zwei Töchter, kenne aber auch viele Pädophilenschicksale ... und bin da wirklich hin- und hergerissen!!)
eigentlich is es doch ganz einfach: solange kein Mensch zu schaden kommt, is es wurscht, was jemand denkt/träumt/wünscht... sobald ein Mensch zu schaden kommt, wirds Problematisch... das heisst auf das Thema Pädophelie bezogen: wenn ein Pädophiler sich einen Runterholt und dafür einen Quellekatalog oder eine Computeranimierte Darstellung zuhilfe nimmt, ist das wurscht... sobald es aber um Zwangsprostitution oder Entführung, Vergewaltigung und Nötigung von Menschen geht, ists nicht mehr wurscht... und da spielt auch keine Rolle ob der Mensch der Entführt, vergewaltig und/oder genötigt wird nun Minderjährig oder Erwachsen ist
lG
FIST