B
Babyy
Guest
Dass ich meine Nachfolgerin im April, wenn das Geschäft erst wieder los geht, einschule. Denn erkann es drehen und wenden wie er will: zwischen Oktober und März ist auf meiner Stelle keine Arbeit. Rein theoretisch könnte diese Stelle als Saisonstelle ausgeschrieben werden.Wie sollte denn die Lösung aussehen- von der nicht nur du in erster Linie profitieren willst ? Was hättest du ihm denn anzubieten - wovon er profitieren kann.?
Und er weiß das, weil er es war, der veranlasst hat, dass die Daten nur mehr 1x jährlich ins System gespielt werden dürfen.
Also auch wennnich Bus 31.1. bleibe, kann ich keinen Nachfolger einschulen weil meine Arbeit ist.
Ein Monat ist lt AngG Standard. 3 Monate sind Vereinbarung.Eine 3 monatige Kündigungsfrist ist im Arbeitsleben bei einer Festanstellung ganz normaler Standard.
Ich weiß, dass ich im Unrecht bin. Das will ich mir aber von jemanden bestätigen lassen, der davon rechtlich eine Ahnung hat und nicht einfach nur glauben was man mir sagt.Du bist vom Arbeitsrecht her nicht im Recht - da kann auch kein Anwalt was dran machen und das Recht für dich beugen. Da jetzt Zeit und Geld zu verschwenden - bringt dir rein gar nichts
Geldverschwendung ist es keine weil 1) bin ich Rechtsschutz versichert und 2) sind erste Beratungen meist kostenlos
Das weiß ich. Der Fehler liegt ausschließlich auf meiner Seite.Du hast es dir selbst verbockt