Freiwilligkeit/Selbstbestimmung

Was aber nicht daran liegt das Suizid in irgendeiner Form bestraft wird, weil das wird es nicht, sodern weil jeder andere zu Hilfeleistung verpflichtet ist, und die Unterlassung ist nicht Straffrei..

Es liegt daran, weil keine Schuld vorhanden ist. Nicht, weil es nicht strafbar wäre. Es wird trotzdem zb durch eine richterliche Verfügung eine Maßregel angeordnet, wie ich schon vorhin gesagt habe. Man ist, wenn man sich versucht selbst zu töten im Rechtssystem drin, ob man will oder nicht.
 
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Da benötigt das Strafgesetzbuch vielleicht eine neue Definition des Paragraphen.

Man könnte den Paragraphen ja umwandeln in:

1) Wer einen anderen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

Das wird auch so ausgelegt.
 
Es liegt daran, weil keine Schuld vorhanden ist. Nicht, weil es nicht strafbar wäre. Es wird trotzdem zb durch eine richterliche Verfügung eine Maßregel angeordnet, wie ich schon vorhin gesagt habe. Man ist, wenn man sich versucht selbst zu töten im Rechtssystem drin, ob man will oder nicht.

Die Maßregelung wird getroffen, WEIL der Richter erstmal davon ausgehen MUSS das es aufgrund von "Krankheit" NICHT FREIWILLIG war.
Alles andere wäre unterlassene Hilfeleistung und damit strafbar...Das ist ein Gesetz..Du bist also nicht im Rechtsystem weil du etwas getan hast, sondern weil ein andere es tun MUSS..

Suizid ist ein Menschenrecht...und damit in unserem Land straffrei.

Wenn dem nicht so wäre, würde es ein Gesetz geben und nicht ein Konstrukt aus 4 verschiedenen Möglichkeiten es zu deuten.
 
Vielleicht sollte man den Thread umbenennen, ist ja schon ein reiner Selbstmord-Thread *g*

Ich persönlich finde, jeder soll und kann so lange selbst bestimmen, so lange er nicht in den Bereich eines anderen kommt. Also jeder kann sich seelisch wie körperlich selber verletzen, sich selber töten, seinen Körper, sein Haus, was auch immer verkaufen, verborgen, verleasen.. alles was er will.

Hilfe anzubieten find ich wichtig, aber genau so wichtig find ich es, im Endeffekt dann doch jeden selber entscheiden zu lassen.

lg
EnergyOfLight
 
Freiwilligkeit und Selbstbestimmung muss eigentlich einen gesellschaftlichen Ramen und eine Rechtsprechung haben, weil gewisse Grenzen einfach gesteckt sein müssen. Sonst könnte sich ein Mörder ja darauf berufen, er habe ja selbst darüber bestimmt, jemanden zu töten. Oder damals beim menschenfresserprozeß, das Opfer hätte ja seine Einwilligung gegeben
 
Freiwilligkeit und Selbstbestimmung muss eigentlich einen gesellschaftlichen Ramen und eine Rechtsprechung haben, weil gewisse Grenzen einfach gesteckt sein müssen. Sonst könnte sich ein Mörder ja darauf berufen, er habe ja selbst darüber bestimmt, jemanden zu töten. Oder damals beim menschenfresserprozeß, das Opfer hätte ja seine Einwilligung gegeben

Nö, kann ein Mörder ja eben nicht.
Und im Menschenfresserprozeß war es m.M.n. auch nichts weiter als erweiterter Selbstmord. Das Opfer wollte getötet werden.
 
Nö, kann ein Mörder ja eben nicht.
Und im Menschenfresserprozeß war es m.M.n. auch nichts weiter als erweiterter Selbstmord. Das Opfer wollte getötet werden.

Erweiteter Selbstmord ist noch etwas anderes, z.B. wenn ich mich und meine Kinder umbringe.

Aber Menschen essen ist irgendwie sittenwidrig und es gibt keine Straffreiheit bei Einwilligung in die Tötung, wie es das bei der Körperverletzung gibt.

Art 2 GG

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
 
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Aber Menschen essen ist irgendwie sittenwidrig und es gibt keine Straffreiheit bei Einwilligung in die Tötung, wie es das bei der Körperverletzung gibt.


Das essen von Menschen ist ja auch nochmal`ne Sache für sich, dennoch ist dieser Mord nicht mit einem Mord zu vergleichen, bei denen das Opfer nicht sterben wollte...

Wie sich das anhört..:rolleyes:
 
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