tcmnerd
Mitglied
die staatlich bediensteten müssen nach aktenlage und gesetz entscheiden....nur das ist ausschlaggebend. es spielen weder persönliche befindlichkeiten eine rolle, noch möchte ein bediensteter irgendeinen antragsteller demütigen.
Nicht zu vergessen ist da das was da unter dem Stcihwort des "amtlichen Ermessens" läuft. Da stellt da Gesezt nur die Arbeitsgrundlage der Behörde da, wie verfahren werden soll, regeln dann interne Vorgaben wie Dienstvorschriften. Gerade als Fallmanager der Arge hat man dann doch so einiges an Ermessensspielraum. Zuweilen glänzen deutsche Sozialbehörden damit, das deren extra zitierte "rechtliche Hinweise" den Straftatbestand der Nötigung erfüllen, da steht dann Gesetz gegen Gesetz und das sollte eigentlich in der Gestzgebung verhindert werden.
Aber ist doch eh egal, schießlich lieg die Ursache ja nicht in den gesllsachftlichen Verhältnissen (Kapitalismus), sondernm bei jedem Einzelnen! Man muß sich nur genug Mühe geben und man wird auch Millionär als Tellerwäscher.
Weiß ja auch niemand (z.B. Duckface), das die idividuellen Entwicklungs- und damit auch Karrierechancen maßgeblich von der Förderung durch das Elternhaus abhängen. Ja, und nun darf man raten, wovon diese Förderung abhängig ist. Na, klar, mal wieder vom Haushaltseinkommen!
Wenn ich da Großkapitalist wäre, würde ich auch dafür sorgen, das meine Medien den Leuten die Unwahrheit ins Hirn pflanzen, denn schließlich will ich ja noch weiter mein Kapital vermehren, ob vielleicht alle Menschen, ohne sich tot zu arbeiten, gut leben könnten, ist mir doch egal!