Faulheit

  • Ersteller Ersteller DUCKFACE
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die staatlich bediensteten müssen nach aktenlage und gesetz entscheiden....nur das ist ausschlaggebend. es spielen weder persönliche befindlichkeiten eine rolle, noch möchte ein bediensteter irgendeinen antragsteller demütigen.

Nicht zu vergessen ist da das was da unter dem Stcihwort des "amtlichen Ermessens" läuft. Da stellt da Gesezt nur die Arbeitsgrundlage der Behörde da, wie verfahren werden soll, regeln dann interne Vorgaben wie Dienstvorschriften. Gerade als Fallmanager der Arge hat man dann doch so einiges an Ermessensspielraum. Zuweilen glänzen deutsche Sozialbehörden damit, das deren extra zitierte "rechtliche Hinweise" den Straftatbestand der Nötigung erfüllen, da steht dann Gesetz gegen Gesetz und das sollte eigentlich in der Gestzgebung verhindert werden.

Aber ist doch eh egal, schießlich lieg die Ursache ja nicht in den gesllsachftlichen Verhältnissen (Kapitalismus), sondernm bei jedem Einzelnen! Man muß sich nur genug Mühe geben und man wird auch Millionär als Tellerwäscher.

Weiß ja auch niemand (z.B. Duckface), das die idividuellen Entwicklungs- und damit auch Karrierechancen maßgeblich von der Förderung durch das Elternhaus abhängen. Ja, und nun darf man raten, wovon diese Förderung abhängig ist. Na, klar, mal wieder vom Haushaltseinkommen!

Wenn ich da Großkapitalist wäre, würde ich auch dafür sorgen, das meine Medien den Leuten die Unwahrheit ins Hirn pflanzen, denn schließlich will ich ja noch weiter mein Kapital vermehren, ob vielleicht alle Menschen, ohne sich tot zu arbeiten, gut leben könnten, ist mir doch egal!
 
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ich habe beruflich sehr viel und sehr oft mit behörden zu tun.
finanzamt, bezirksgericht, gemeindeamt, bezirkshauptmannschaft, arbeitsamt....von all diesen behörden bzw. deren bediensteten will ich etwas....manchmal sind anliegen meinerseits dabei, die sehr umständlich und zeitaufwendig von den jeweiligen sachbearbeitern zu bearbeiten sind.
bei all meinen anliegen geht es immer darum, dass ich von ihnen geld/förderungen/zahlungsaufschub/zahlungserleichterung usw. für meine kunden möchte.
und trotzdem habe ich bisher noch niemals die erfahrung gemacht, dass mir gegenüber jemand dieser behörden/bediensteten unhöflich/unsachlich/unangenehm aufgetreten wäre.

woran mag dieser unterschied wohl liegen? :rolleyes:

darin liegt der unterschied.

...für deine kunden.
es handelt sich nicht um dein persönliches überlebensanliegen.
 
Erdkröte;3800631 schrieb:
Kleine Ergänzung zu dem was ich vorher schrieb - :ironie: - Die Alten/Rentner sind faul - leben zu lange und kassieren zuviel.

LG Siegmund

Au weia....ich werde demnächst 60 und darf in Rente gehen....soll ich mich gleich von den Klippen stürzen ? :D
 
das glaub ich dir.....

aber vielleicht verstehst du auch mal, dass höflichkeit nie schadet?

....und versuchst es mal damit?

höflichkeit ... da freuen die sich höchstens und treten dir nochmal so richtig in den a...

aber vielleich hilft schmiergeld ... ich weiß nicht
sollt ich je wiedermal auf einen beamten treffen frag ich eh wieviel er kostet
dass er spurt
 
Zitat von SchattenElf
Wenn man nicht mehr IST besitzt man auch nichts mehr was einem der Staat nehmen kann,in Form von Hand aufhalten.
Wie soll ein Staat jemanden gegenüber der nicht mehr IST,also nicht mehr existiert etwas fordern?
Och neee, angenommen der hatte noch was, die letzten 2 qm kosten richtig Schotter und das auf Jahrzehnte. Und nicht wundern, wenn solche Rechnungen an den Verstorbenen gehen, denn bitterböse, er ist der Nutznießer.

Hatte der keine Angehörigen, hatte aber was, fällt alles an den Staat.

Daher auch hier im Forum der Spruch, das letzte Hemd hat keine Taschen, man kann nichts mitnehmen, wofür man sich so abgerackert hat. Oder wie mir mal eine Dame sagte, ich gebe lieber mit warmer Hand und das 12 Jahre vor meinem theoretischen Ableben, damit der Staat nie eine Schenkung aufheben kann.

Genauso wenn man vorher schaut, man hat was und Pflegebedürftigkeit setzt ein. So schnell kann man gar nicht schauen, wie das vorhandene Hab und Gut für bewusst überteuerte Heimplätze weg ist.

Entweder hast du den Sinn meiner Antwort nicht verstanden,
oder du wolltest ihn nicht verstehen,weil du Recht behalten willst,
und das auch vor allem hier öffentlich.

Dir geht es darum zu zeigen oder zu erklären dass der böse Staat sogar den Toten noch etwas weg nimmt,
mir ging es darum zu zeigen und zu erklären das man Toten nichts mehr weg nehmen kann,weil sie nichts mehr besitzen,weil sie tot sind.

Die Pflegebedürftigkeit spielt da keine Rolle,denn wenn ein Mensch pflegebedürftig ist dann lebt er auch noch.

Deine stellenweise unsachlichen Beiträge zum Thema sind einfach nur Stimmungsmache.
 
damit würdest du eine gute tat vollbringen - die leeren pensionskassen unterstützen -
aber dennoch als selbstmörderin verurteilt werden.
tja - ungerechtigkeit ist nun mal der welten lohn.....;)

:ironie:

Sofern man überhaupt was bekommt, trotz 3 Kinder aufgezogen und schnell noch ein paar Jahre gesammelt für Pension. Aber immerhin einen Neppich hab ich schon zusammengebracht. :lachen:
 
Sofern man überhaupt was bekommt, trotz 3 Kinder aufgezogen und schnell noch ein paar Jahre gesammelt für Pension. Aber immerhin einen Neppich hab ich schon zusammengebracht. :lachen:

ich auch - 200 euro.....
....keine krankenversicherung in der zeitspanne zwischen scheidung und pensionierung.....
....rund um die uhr betreuung eines kranken familienmitgliedes wurscht....

was soll's - einzelschicksal......
 
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Na ja...so ca 1200 plus Betriebsrente werden es...nach derzeitigem Stand werden...kann auch mehr werden...und ich warne gleich vor...ich habe die Absicht, die verdammt lange auszunutzen...



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