FIWA
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Geh da nicht konform, sorry keineswegs !
Ein Mieter kann im Mietvertrag verfügen ob er Nichtraucher nimmt oder auch Raucher . Somit ist das danach für mich kein Thema . Und indem Falle sowieso eine Farce ! Und "Raucherghettos , nau super nur weiter weg von der Toleranz, bis etwas kommt , wo auch Nichtraucher in ihrer persönlichen Freiheit beschnitten werden, dann gibts erst Geschrei ,...
LG Asaliah
Richtig, der Vermieter kann alles verfügen, was der denkt. Nur wenn der Nichtraucher zum Raucher wird, kann er ihn nicht rausschmeißen
wenn er dadurch andere belästigt und es nachgewiesen wird, dann ja, aber nur dann.
Der Nachweis und der Gegenbeweis und an den Gegenbeweis kommt keiner vorbei. Wird es unterlassen ....... Pech