FIWA
Sehr aktives Mitglied
- Registriert
- 11. März 2011
- Beiträge
- 12.983
nur damit mal klar wird, worüber hier überhaupt diskutiert wird.
Es sind Diskussionen seit Jahren schon und der Gesetzgeber hat nicht umsonst den Abs. 4 § 1901a BGB geschaffen.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1901a.html
im übrigen - ein sowohl physisch, wie auch psychisch gesunder mensch wird wohl sowieso sein leben nicht freiwilig vorzeitig beenden wollen, aber den tod als natürlichen teil des lebens annehmen, wenn die zeit gekommen ist.
Da braucht keiner physisch oder psychisch krank sein, Suizide sind Grenzsituationen, da ist auch keiner vor gewappnet. Kann jedem jederzeit passieren.
wer aber will, aber sich nicht traut und einen ganz einfachen Weg haben möchte, da muss man hinterfragen und das sehr deutlich.
Klar ist der Tod unser Ende vom Leben. Ist schon von Geburt an sicher und man sollte kein Sterben unnötig verlängern. Und wenn keine Aussicht auf Leben mehr besteht, sind Ärzte gefragt. Hier spielt aber dann auch noch die Organspende mit rein.
Man sollte auch bedenken, diese Patientenverfügungen haben ihre Ursache darin, dass sie dem Schutze der Ärzte dienen, wenn sie lebensverlängernde Maßnahmen abschalten. Darum ging es nämlich zur Schaffung der Patientenverfügungen.
Und es bleibt dabei, wann keine Aussicht mehr besteht, entscheiden Ärzte, ungeachtet der Patientenverfügung, denn sie greift erst, wenn keine Aussicht mehr besteht. Eine ganz große Problematik der Einschätzung, denn Ärzte sind zum heilen da, nicht zum töten. Und diese Problematik ist nicht abzustellen.
die ganze diskussion ist somit absurd.
Och, Wünsche nach freier Zugänglichkeit zu sicheren Pillen für alle ...... ist schon verdammt diskussionswürdig. Hat aber mit Sterbehilfe nichts mehr zu tun.
