Exit....Sterbehilfe für Gesunde?

  • Ersteller Ersteller Moondance
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Das ist nicht korrekt. Sicher wird das von Einrichtung zu Einrichtung durchaus unterschiedlich behandelt, jedoch gilt zunehmend, wer sterben will, der darf es auch. Wer die Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme ablehnt, wird nicht ins KH eingeliefert und zwangsernährt. Vielleicht ist das dort, wo Du arbeitest anders, dann läge es auch an Dir, gegen diese Zustände aufzubegehren.

Im Übrigen gibt es so etwas wie Patientenverfügungen (Stichwort Verantwortung übernehmen, ein Punkt von vielen zur Verantwortung, jetzt klarer? Die sollte man zeitig auflegen, ist ja nicht so, dass das Altern so unglaublich überraschend kommt.) Und jetzt erzähle mir bitte keiner der VT-Gezwungenen, diese würden nicht beachtet werden.

Ansonsten entsprechen die obigen Beschreibungen entweder dem Stand von vor 20 Jahren und Du hast Dich nicht aktuell dazu informiert, oder aber Du verallgemeinerst in völlig unzulässiger und dogmatischer Weise. Übrigens auch, was das Spielen mit Exkrementen betrifft. Du bist nicht derjenige, der für alles eine folgerichtige Antwort parat haben muss, also versuche es doch gar nicht erst.


Doch, das ist korrekt, ich hab es selbst gesehen, erst wieder am Mittwoch, wie Menschen um die 80, die nicht mehr wollen und verweigern, entweder gefüttert werden mit viel Überredung und Befehlen, oder sie kommen an den Tropf.
Im Pflegeheim lässt man die Leute nicht in Ruhe da liegen und gehen, entweder man geht heimlich in der Nacht oder im Spital.

In meinen Augen ist da die Gesetzeslage schuld, man muß im Pflegeheim alles getan haben, was möglich war, da wäre eine Riesenaufregung und Ärger, wenn es heißen würde, daß man einen Menschen sterben hat lassen, nur weil der nicht mehr wollte. Da kann das Heim nichts dafür und die Pfleger auch nicht. Da muß die Politik ran.
 
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Doch, das ist korrekt, ich hab es selbst gesehen, erst wieder am Mittwoch, wie Menschen um die 80, die nicht mehr wollen und verweigern, entweder gefüttert werden mit viel Überredung und Befehlen, oder sie kommen an den Tropf.
Im Pflegeheim lässt man die Leute nicht in Ruhe da liegen und gehen, entweder man geht heimlich in der Nacht oder im Spital.

In meinen Augen ist da die Gesetzeslage schuld, man muß im Pflegeheim alles getan haben, was möglich war, da wäre eine Riesenaufregung und Ärger, wenn es heißen würde, daß man einen Menschen sterben hat lassen, nur weil der nicht mehr wollte. Da kann das Heim nichts dafür und die Pfleger auch nicht. Da muß die Politik ran.


Das ist bereits geschehen, aber wenn Ihr es schon nicht wahrnehmt, na dann ....

Noch einmal: Wenn keine Vorsorge (-Vollmacht und Patientenverfügung) getroffen wurde und der diesbezügliche Wille nicht während geistiger Zurechnungsfähigkeit, also besser bevor die gefürchtete Demenz Einzug hält, ausformuliert wurde, ist ein Arzt aufgrund eines auf sein Berufsbild bezogen geleisteten Eides verpflichtet, Menschen mit Nährstoffen zu versorgen und nicht wahllos verhungern und verdursten zu lassen. Ist das wirklich so schwer zu begreifen, dass es an heute an JEDEM selbst liegt, wie und wo es endet und/oder verlängert wird?

Und wenn der Betroffene es nicht mehr selbst kann, also die Eigeninitiative verpasst hat (was wohl bei den meisten noch der Fall sein dürfte, Tabu-Thema, Verdrängungsstrategie = "mich trifft das doch nicht"), dann ist der Bevollmächtigte oder Betreuer gefragt, die möglichen Wünsche des Patienten durchzusetzen. Unter Einbeziehung der nahen Angehörigen, wenn nicht ein Angehöriger selbst zum Betreuer bestellt wurde. D.h. diesen Wunsch gilt es treffsicher herauszufinden, was sicher nicht ganz einfach sein dürfte.

Regelt es wenigstens für Euch selbst, statt hier zu palavern und anzuklagen, so dass sich Eure Nachwelt nicht mit den gleichen Problemen herumschlagen muss.

P.S. Die Angehörigen werden übrigens vom Betreuungsgericht grundsätzlich vorab gefragt, ob sie die Betreuung selbst übernehmen möchten, bevor die nächste Anklage darüber, dass man das ja alles dann nicht beeinflussen kann, wieder folgen wird ......
 
Zuletzt bearbeitet:
Regelt es wenigstens für Euch selbst, statt hier zu palavern und anzuklagen, so dass sich Eure Nachwelt nicht mit den gleichen Problemen herumschlagen muss.

Rechtlich sicher, nur via RA, notariell beglaubigt, nebst Nachweis der vollen geistigen Zurechnungsfähigkeit beim Unterzeichnen der Verfügung.

Klingt übertrieben, aber nur so ist es rechtlich sicher und auch von Angehörigen durchsetzbar.

Gab aber schon Fälle, wo es widerrufen wurde und da reicht eine einfache Erklärung des Patienten, gegenüber einem Sani, oder Doc, Pflegekraft usw.

Das ist in sich die Problematik in der Sache. Man braucht eine wasserdichte rechtliche Verfügung. Die aber mit dem einfachen Satz, ich will nicht sterben, widerrufen werden kann und da kommt es nur auf die Fragestellung an. Dazu das rechtliche was du freundlicherweise verlinkt hast und zwar in der Hinsicht, wenn noch Aussicht auf Besserung besteht, hat alles menschenmögliche gemacht zu werden.

Es ist pures Kaugummi und Auslegungssache den Einzelfall betreffend.
 
Ja nachdem wann genau das stattfand, wäre die Verwendung des Präteritums an dieser Stelle sinngebend. Ansonsten könnte man auch darauf hinweisen, dass es "früher mal" einen 1. und auch einen 2. Weltkrieg gab und Deutschland hatte zu Zeiten tatsächlich einen Kaiser.

Sollte es sich nach 2009 abespielt haben, lag die Verantwortlichkeit (neben der Deiner Mutter, falls sie nicht vorgesorgt hatte, siehe # 107) wohl i.d.H. bei den Angehörigen, also auch Dir. Bedeutet, für das Versagen des Wunsches Deiner Mutter dürft Ihr/Du selbst als Angehörige, Bevollmächtigte oder gar eingesetzte Betreuer verantwortlich zeichnen, statt hier wild anzuklagen. Wenn Du schon Deine persönliche Geschichte als Allgemeingut präsentierst.




Siehe # 107, da stehen die Fakten anhand derer man sich informieren könnte und dementsprechend seine Handlungen ausrichtet. Es bietet sich zudem an für sich selbst Vorsorge zu treffen, auch das bedeutet zeitig Verantwortung zu übernehmen, so es nicht nur eine hohle Phrase bleiben soll.
2011 -
und ich als einzige nahe angehörige habe auf knieen gebeten sie sterben zu lassen.

wo siehst du eine anklage?
es handelt sich um die darstellung von fakten.
wenn man eine seite beleuchtet, ist es auch immer gut die andere zu sehen.
ein extrem ist viceversa mitverantwortlich für das andere.

im übrigen befürworte ich euthanasie nicht grundsätzlich, da die gefahr des missbrauchs zu groß ist.
aber ich bin auch gegen den übertriebenen lebenserhaltungswahn.

das ist mein standpunkt - und damit bin ich raus aus der diskussion, weil ich mit leuten, die in einer diskussion persönlich werden nicht diskutiere.
 
ich spreche ganz konkret diesen satz von dir an.

auch wenn ein mensch ganz eindeutig sterben will und aufhört zu essen und zu trinken, wird er künstlich aufgepäppelt - gegen seinen eindeutig bekundeten willen.
selbst bei meiner 86jährigen mutter erlebt.
Ja, natürlich. Das wird ja von Lamax bestritten, daß das so sei. Eine merkwürdige Blümchenvorstellung von der Realität unseres Gesundheitssystems. Patientenorganisationen kämpfen seit Jahren um das Recht auf Selbstbestimmung in diesen Situationen, die ihnen mancherorten verweigert werden. Deine Mutter ist da ein trauriges Beispiel von vielen.

wie stellst du dir die realisierung des sterbewunsches denn vor -
in welche wüste muss man denn ziehen, damit man dem unbedingten, aufgezwungenen lebenserhaltungswillen entgeht?

das ist nämlich die kehrseite der medaille.
Neinnein, ich stimme Dir ja zu. Meine Aussage bezüglich der Einstellung der Nahrungsaufnahme und Flüssigkeitszufuhr kann sich nur auf den Sterbewunsch eines Gesunden, selbstbestimmten Menschen beziehen. Wer krank und abhängig ist, kommt unweigerlich in die Mühlen des Gesundheitsbetriebes, und Gesundheit ist nun mal in unserer Gesellschaft nicht Sterben. Obwohl das sachlich und fachlich falsch ist. Sterben ist ein gesunder Prozeß, aber das verstehen viele nicht. Die Palliativmedizin öffnet da erst die Horizonte im ärztlichen Verstehen, und die ist nicht weit verbreitet.

Der fachliche Vorgang, der in solchen Fällen durchzuführen ist, überfordert möglicherweise viele Beteiligte, ich weiß es nicht. Man muß einfach nur zu einer multiprofessionellen Entscheidung gelangen. Laut der Charte der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen () ist es ein Patientenrecht (in D, wie es in Ö ist weiß ich nicht), auf lebensverlängernde medizinische und pflegerische Maßnahmen zu verzichten. Der Rahmen dafür ist durch die Einführung der Patientenverfügung rechtlich gegeben, aber ein Recht auf Papier ist eben noch nicht die Umsetzung des Rechts in der Praxis. Dafür benötigt es ethische Bildung bei den Ausführenden und die ist bezüglich dieses Sachverhalts nicht überall gegeben.
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=92830.html
 
und damit bin ich raus aus der diskussion, weil ich mit leuten, die in einer diskussion persönlich werden nicht diskutiere.
Immerhin gibt's hier im Thread auch noch Menschen, die nicht persönlich werden und zur Sachlichkeit möglicherweise mehr in der Lage sind. (wenn auch nicht absolut, natürlich, dafür sind wir Menschen.)
 
Der fachliche Vorgang, der in solchen Fällen durchzuführen ist, überfordert möglicherweise viele Beteiligte, ich weiß es nicht. Man muß einfach nur zu einer multiprofessionellen Entscheidung gelangen. Laut der Charte der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen () ist es ein Patientenrecht (in D, wie es in Ö ist weiß ich nicht), auf lebensverlängernde medizinische und pflegerische Maßnahmen zu verzichten. Der Rahmen dafür ist durch die Einführung der Patientenverfügung rechtlich gegeben, aber ein Recht auf Papier ist eben noch nicht die Umsetzung des Rechts in der Praxis. Dafür benötigt es ethische Bildung bei den Ausführenden und die ist bezüglich dieses Sachverhalts nicht überall gegeben.
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=92830.html

Ich hatte es doch erklärt:

Rechtlich sicher, nur via RA, notariell beglaubigt, nebst Nachweis der vollen geistigen Zurechnungsfähigkeit beim Unterzeichnen der Verfügung.

Dazukommend hinterlegt beim RA oder Notar, Hinterlegung müsste auch beim Amtsgericht gehen.

Nur, greift alles erst, wenn es aussichtslos ist und da kommt die Ethik ins Spiel ......... gibt es noch Hoffnung und das entscheiden Ärzte. Zu Recht.


Genauso Sterbehilfe, aktiv in DE zu Recht verboten, passiv, wird in der Regel rechtlich nicht verfolgt.

Daher, eigentlich alles gut so, wie es ist.


Wer geistig voll da ist und sich wirklich sein Leben nehmen will, der tut es. Einige brauchen dazu zig Anläufe, bei einigen klappt es auf Anhieb.
Einer, der da nur von redet, oder mit droht, will nur Aufmerksamkeit, könnte es aber jederzeit vollenden. Hier sind dann aber andere Ursachen zu suchen.

Mir läuft es noch immer bei einem Titel kalt den Rücken runter, REM - everybody hurts. War ein Wunschtitel eines Freundes bei seiner kirchlichen Bestattung. Ein Mensch, den ich kurz nach Umzug ins Ossilande kennen lernte, mit Ideen und Visionen, lebensfroh mit tollen Fantasien. Das war 12 Jahre nach der Wiedervereinigung.
Er war damals knapp über 20, hatte Arbeitsangebot in den Westen und man kannte es ja schon von den 12 Jahren vorher, wie Ossis im Westen ausgebeutet und unterbezahlt wurden, war Gang und Gebe und wir warnten ihn.
Aber er machte rüber (so hieß es auch noch nach der Wende) und wurde unterbezahlt, störte ihn aber nicht. Arbeit machte Spaß. Bis, ja bis er die Arbeit verlor, als er aufmuckte, wegen Bezahlung, und mit diesem Umstand auch seine Lebenspartnerin verlor. Denn ohne Arbeit biste nichts in teuren Großstädten. Wohnungen teuer und ein Lebenspartner verliert den Job ....... juhuuuu

Sein Quasi-Papa sprach noch am Abend seines Abschiedes telefonisch mit ihm. Ich 1 oder 2 Tage vorher mit ihm und wir haben ihn noch ermuntert zurückzukommen.

Er war ein Draufgänger und so hat er sich auch mit knapp 25 verabschiedet, vorm Zug gesprungen. Der Horrortod schlechthin.

Zugführer sind danach in der Regel nicht mehr einsetzbar und für die Kripo ist das ein Horror die Leichenteile einzusammeln.


Genau daher, verwehre ich mich auch gegen eine generelle Freigabe, von z.B. Arsen, erst recht wenn ein Leben auf Sozialleistungen mit der Hölle verglichen wird, oder mit dem Greifen in die Tasche des Nachbarns gleichgesetzt wird.

Denn diese Sprücheklopper haben nicht die Courage vorn Zug zu springen, sie wollen es nur den anderen erleichtern, nicht die Staatskasse zu belasten. Scheinheilig dahinter, denn sie wüssten nicht wie ein Suizid richtig klappen würde.

Daher bin ich gegen die Freigabe für alle und zugleich auch gegen eine Erleichterung im Alter, wenn man todkrank ist.
Denn kein Mensch möchte in der Intensiv hinvegetieren, oder auf der Geriatrie, oder im Heim. Ein Mensch möchte eigentlich zu Hause sterben und dazu, die Pflege ist zu Hause machbar, sogar Intensivtechnisch und das preiswerter, als in allen anderen Vorgaben der Heime oder KHs.

Verweigert ein Todkranker zu Hause Essen und Trinken, wird ein Hausarzt nicht den Notarzt rufen. Nie und nimmer.

Nur, diese Zuhausepflege ist eine absolute Belastung und da setzt dann eine gewisse Scheinheiligkeit ein, des Abgebens und andere sollen doch nun mal den Wunsch des Ablebens vollrichten und wenn sie es nicht tun, wird gejammert nach Erleichterung.

Auch über diesen Umstand bitte sehr Nachdenken.

Und nun keine Sprüche, weiß du wie schwer das ist. Ja, weiß ich, einen 50 Kilo Sack kann man auf die Schulter schmeißen, oder irgendwie hantieren. Einen abgemagerten ehemals 90 Kilo Menschen, der dann noch minimum 50 Kilo wiegt, kann man einzeln nicht hantieren.
Das war übrigens noch ein Spruch meines Vaters in den letzten Tagen, ein 50 Kilo Sack ist leichter zu hantieren und du machst dich mit mir kaputt. Er half aber mit, so gut wie er noch konnte.
Darum nichts erzählen, ich weiß, wie schwer das ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Fein, na endlich die wahre Ansicht.

Geht dir also um Sterbehilfe für die ausgesonderten der Gesellschaft.

Ja, das war absehbar, dass Du frech und beleidigend wirst, wenn man Dich auf Deine Verantwortung gegenüber Deinen Mitmenschen anspricht.

Bist halt ein Hassprediger, der immer was zum hassen braucht.
 
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Doch, das ist korrekt, ich hab es selbst gesehen, erst wieder am Mittwoch, wie Menschen um die 80, die nicht mehr wollen und verweigern, entweder gefüttert werden mit viel Überredung und Befehlen, oder sie kommen an den Tropf.
Im Pflegeheim lässt man die Leute nicht in Ruhe da liegen und gehen, entweder man geht heimlich in der Nacht oder im Spital.

In meinen Augen ist da die Gesetzeslage schuld

Nein, ich denke nicht dass es an den GEsetzen liegt. Es liegt viel grundlegender an dem, was in unserer Kultur als Wert des Lebens verstanden wird.
Dazu gleich im folgenden Text.
 
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