Exit....Sterbehilfe für Gesunde?

  • Ersteller Ersteller Moondance
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Ei da brauch ich nichts "definieren", da braucht man nur vor die Haustür gehen, um Vorschussmißtrauen, Nächstenhaß, Lieblosigkeit, Abgrenzung und Distanzierung ganz real live zu erleben (und natürlich braucht man das alles um sich zu "schützen").?

Du bist ja noch schlimmer als ich, denn was du beschreibst, ist die soziale Kälte und die hat mit Abschiebung oder Ausgrenzung bestimmter Gruppen so nur untergeordnet zu tun. Die soziale Kälte ist generell da. Dessen sollte man sich schon in einer nur auf Leistung getrimmten Gesellschaft bewusst sein.

Gut, wer sich von seinen Nachbarn versorgen läßt (denn "den Staat" gibt es ja nicht als reale Person), der hat natürlich ganz andere Probleme - der könnte auch auf die Idee kommen, dass denen das irgendwann zu dumm wird und sie überlegen könnten wie sie sich seiner entledigen.?

So ist es doch schon, man will sich dem Sozialen entledigen, weil sie vom Staate leben und es dem Staate zu teuer wird. Speziell Heimplätze und Hartz4, da hat man sich derzeit drauf eingeschossen und nun kommt der Hammer, auch von Menschen, die selbst vom Staate leben und das sehr gut leben. :D

Ich rede aber von den Leuten, die leistungsfähig und leistungswillig sind, und dabei erkennen müssen, dass sie doch nur zum Funktionieren und Konsumieren gebraucht werden - und die davon dann genug haben, weil das macht ja keinen Spass, nur zu schuften für das Anspruchsdenken anderer.?

Für welches Anspruchsdenken schuften, für Arbeitslose, Behinderte, Heimbewohner ???? Oder für die Politiker, Manager und die dich kontrollieren, denn auch die leben von dir. :rolleyes:

Ah, Du meinst, wenn man aufhört zu arbeiten, seine Mitmenschen zur "Gegenseite" erklärt, und sich ganz darauf beschränkt, diese mit seinen Ansprüchen und seinem erhobenen Zeigefinger zu traktieren, dann, meinst Du, macht das Leben wieder Spass? Wirklich?

Das meinte ich nicht, es sind Ansprüche der Menschen an den Staat. Auch der Demenzkranke hat diese Ansprüche, wenn seine Rente und Pflegeversicherung nicht reicht zur Deckung der Heimkosten und seine Kinder nicht einspringen können.
Genauso haben Arbeitslose Ansprüche auf Hilfen aus dem Staatssäckel. So sind unsere Gesetze. Und wer hier Leistungen bekommt, hat seine Ansprüche nachgewiesen, hat einen Anspruch darauf.

Das ist der feine Unterschied, wodurch er auch nichts sich gewählt hat. Es gehört dazu Akzeptanz und das Begreifen, dass die, die genau gegen dieses System der sozialen Absicherung auf den Rücken der Allgemeinheit wettern, selbst vom Staate leben. Kommt dieses Wettern, noch von Managern, oder Politikern, wird es richtig amüsant, denn die hätten auch nichts, ohne den Rücken der Allgemeinheit. Nur sie sahnen zigfach mehr ab, als es unten kostet.

Nur, irgendwann ist das Geld zu Ende und wer sich schon selbst bereichert, will immer mehr, daher muss man irgendwo einsparen und Kosten senken. Da ist eine soziale Kälte förderlich. So weit sind wir schon!

Ist es so langsam angekommen ?
Das man sich genau dagegen stellen muss, denn ansonsten haben wir bald, "welche Pille möchten sie denn gerne" und das noch mit einem hämischen Grinsen, nämlich das Angebot an andere, zur eigenen Absicherung seiner vom Staate erbrachten Leistungen.
 
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so aus meiner eigenen Sicht, nur für mich selber denkend würde ich es für ganz viel später mal begrüßen, wenn es eine Sterbehilfe geben würde für mich. Aber ich würde keine Firma beauftragen wollen, sondern möchte wenn überhaupt, von einem Arzt getötet werden wollen. und zwar so, wie man es mit Haustieren auch macht, erst eine Narkose und dann die Todesspritze. und das sollte auf Krankenkassenversichertenkarte abgerechnet werden und nicht vom, falls vorhanden, Gespartem. daß mich andere umbringen würden wollen im Alter, gegen meinen Willen, wenn ich womöglich noch unbequemer werde, davon halte ich natürlich nichts.
Schlechte Zustände wie in manchen Seniorenheimen, Pflege im Minutentakt, eine überhebliche Behandlung als wär man ein "böses" Kind, sowas wünsche ich mir selber natürlich auch nicht. und auch nicht, daß ich geschlagen und gemobbt werde oder betäubt, fixiert und gewindelt werde. Leider hat nicht jeder das Geld, später mal in ein Luxus- Heim gehen zu können. Tod auf Wunsch vom Alten, Kranken, Lebensmüden oder deren Angehörigen oder Betreuer o.ä. darf meiner Meinung niemals eine geeignete, menschenwürdige Pflege ersetzen. so für alle gedacht, lehne ich eine Sterbehilfe, wenn der Betroffende sie nicht selber ausdrücklich formulieren kann, strikt ab wegen Gefahr von Mißbrauch.

Sehe ich genauso, nur wenn wirklich keine Chance mehr besteht. Aber da haben wir ein Problem, ob man es dann noch artikulieren kann.

Und, der Weg geht dann auch nur über Ärzte, die dann am besten mit mehreren entscheiden. Genauso wie bei der Einstellung unnützer lebenserhaltender Maßnahmen ohne Aussicht.

Alles andere führt unweigerlich zum Missbrauch, speziell die privaten Anbieter von Sterbehilfe, wenn man es weiterbetrachtet auf die soziale Kälte hin.
 
Du bist ja noch schlimmer als ich, denn was du beschreibst, ist die soziale Kälte und die hat mit Abschiebung oder Ausgrenzung bestimmter Gruppen so nur untergeordnet zu tun. Die soziale Kälte ist generell da. Dessen sollte man sich schon in einer nur auf Leistung getrimmten Gesellschaft bewusst sein.

Es liegt nicht an Leistung. Es liegt an zu viel Wohlstand und zu hohen Ansprüchen.

So ist es doch schon, man will sich dem Sozialen entledigen, weil sie vom Staate leben und es dem Staate zu teuer wird.

Dem Staat kann nichts zu teuer werden, weil es den Staat nicht gibt. Sondern alles was Du vom Staat forderst, müssen zuvor Deine Nachbarn an den Staat bezahlen. Du kannst es genausogut gleich von deinen Nachbarn fordern. (Auf dem Umweg über den Staat wird es freilich viel teurer, weil die sozialistischen Funktionäre ja auch ordentlich reich werden wollen.)

Für welches Anspruchsdenken schuften, für Arbeitslose, Behinderte, Heimbewohner ???? Oder für die Politiker, Manager und die dich kontrollieren, denn auch die leben von dir. :rolleyes:

Für Sozial"arbeiter" und Wirtschafts"wissenschaftler" - alles dieselben Leute: die Arbeiterklasse, die man seit 1970 auf die Unversitäten geschickt und im Schmarotzen ausgebildet hat.

Das meinte ich nicht, es sind Ansprüche der Menschen an den Staat. Auch der Demenzkranke hat diese Ansprüche, wenn seine Rente und Pflegeversicherung nicht reicht zur Deckung der Heimkosten und seine Kinder nicht einspringen können.
Genauso haben Arbeitslose Ansprüche auf Hilfen aus dem Staatssäckel.

Du kannst keine Ansprüche haben, du kannst nur Ansprüche stellen. Und an den Staat kannst Du gar keine Ansprüche stellen, weil der Staat nicht arbeiten geht und nichts verdient, also auch keine Ansprüche erfüllen kann.
Das einzige was der Staat tun kann, ist die Polizeit schicken, dass sie Deinen Nachbarn knüppelt, damit er arbeitet und Deine Ansprüche bezahlt.

Und wenn Deine Ansprüche höher werden und das Geld nicht reicht, dann muss der Staat mehr Polizei schicken, damit sie Deinen Nachbarn mehr knüppelt.

Das find ich ja so grotesk, dass genau die Leute, die immer schwadronieren von "sozialer Kälte" und "Leistungsgesellschaft", gleichzeitig ganz viel Ansprüche stellen, für deren Erfüllung die Anderen ganz viel Leistung bringen sollen.
Aber klar, es sind natürlich "die Anderen", hübsch versteckt hinter "dem Staat". Weil, selber zu seinen Ansprüchen stehen und dann zum Nachbarn gehen und sie einfordern, das täte man sich ja nicht getrauen.
 
Du kannst keine Ansprüche haben, du kannst nur Ansprüche stellen. Und an den Staat kannst Du gar keine Ansprüche stellen, weil der Staat nicht arbeiten geht und nichts verdient, also auch keine Ansprüche erfüllen kann.
Das einzige was der Staat tun kann, ist die Polizeit schicken, dass sie Deinen Nachbarn knüppelt, damit er arbeitet und Deine Ansprüche bezahlt.

Und wenn Deine Ansprüche höher werden und das Geld nicht reicht, dann muss der Staat mehr Polizei schicken, damit sie Deinen Nachbarn mehr knüppelt.

Das find ich ja so grotesk, dass genau die Leute, die immer schwadronieren von "sozialer Kälte" und "Leistungsgesellschaft", gleichzeitig ganz viel Ansprüche stellen, für deren Erfüllung die Anderen ganz viel Leistung bringen sollen.
Aber klar, es sind natürlich "die Anderen", hübsch versteckt hinter "dem Staat". Weil, selber zu seinen Ansprüchen stehen und dann zum Nachbarn gehen und sie einfordern, das täte man sich ja nicht getrauen.

Fein, na endlich die wahre Ansicht.

Geht dir also um Sterbehilfe für die ausgesonderten der Gesellschaft. Daher beschwerst du dich auch, dass die Anleitungsseiten zum Suizid aus dem Netz verschwunden sind. Und da sich ja nicht genug trauen, muss einfaches sicheres Hilfsmittel her.

Mir war deine Ansicht klar, schon mit deiner Beschwerde, dass die Anleitungsseiten weg sind. Und noch eines dazu, wer sich umbringen will, es wirklich will, tut es, ohne Ankündigung, braucht auch keine Anleitung dazu.


Übrigens, auch du lebst von anderen, jeder, ansonsten würde unser Konzept nämlich nicht funktionieren.
 
Keine Ahnung, wen Du meinst, aber ja ...

Ich würd sagen: informier Dich mal, hm?

.. mach(t) das einfach einmal.

Palliativ-Portal und Hospizdienste


Patientenverfügung+Vorsorgevollmacht

Rechtslage seit 2009

Für den Betreuer oder den Bevollmächtigten ist die Patientenverfügung nach § 1901 a BGB (wurde durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts vom 29.07.2009 (BGBl I, S. 2286) in das BGB eingefügt) unmittelbar verbindlich. Die Verbindlichkeit gilt unabhängig von der Art oder dem Stadium der Erkrankung des Betreuten. Betreuer oder Bevollmächtigter müssen dem in der Patientenverfügung geäußerten Willen Ausdruck und Geltung verschaffen, wenn die Festlegungen in der Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Ob dies der Fall ist, haben sie zu prüfen. Deshalb ist es wichtig, eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu kombinieren. Ein in einer Patientenverfügung zum Ausdruck kommender Wille ist bindend, wenn

- der Verfasser Festlegungen gerade für diejenige Lebens- und Behandlungssituation getroffen hat, die nun zu entscheiden ist,
- der Wille nicht auf ein Verhalten gerichtet ist, das einem gesetzlichen Verbot unterliegt,
- der Wille in der Behandlungssituation noch aktuell ist und
- keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Patientenverfügung durch äußeren Druck oder aufgrund eines Irrtums zustande gekommen ist.[1]

An den in der Patientenverfügung geäußerten Willen ist unter den genannten Voraussetzungen auch das Betreuungsgericht gebunden, wenn es nach § 1904 BGB dazu berufen ist, die Einwilligung, die Nichteinwilligung oder den Widerruf der Einwilligung des Betreuers bezüglich einer lebensgefährdenden oder dem Unterlassen einer lebenserhaltenden bzw. -verlängernden Maßnahme zu genehmigen. Die betreuungsgerichtliche Genehmigung erübrigt sich, falls zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen darüber besteht, dass ein Eingriff oder dessen Unterlassung oder dessen Abbruch dem Willen des Betreuten entspricht (§ 1904 Abs. 4 BGB).

Der Patientenwille ist auch für den Arzt maßgeblich. Liegt eine Patientenverfügung vor, hat der behandelnde Arzt zunächst zu prüfen, welche ärztlichen Maßnahmen in Hinblick auf den Gesamtzustand und die Prognose des Patienten angezeigt sind. Sodann haben er und der Betreuer oder der Bevollmächtigte diese Maßnahmen unter Berücksichtigung des Patientenwillens zu erörtern.

Der Betreuer bzw. Bevollmächtigte allein hat auf der Grundlage dieses Gespräches zu entscheiden, ob mit diesen, mit dem Arzt besprochenen Maßnahmen dem in der Patientenverfügung geäußerten Willen Geltung verschafft werden würde oder ob ein entgegenstehender Patientenwille eindeutig und sicher festgestellt werden kann.[2] § 1901b Abs 1 BGB). Dabei soll nahen Angehörigen und sonstigen Vertrauenspersonen des Betreuten Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden, sofern dies ohne erhebliche Verzögerung möglich ist (§ 1901b Abs. 2 BGB). Ein Mitentscheidungsrecht haben sie indessen nicht.

Die früher geltende Reichweitenbegrenzung, derzufolge dem Willen eines Patienten, auf lebenserhaltende Maßnahmen zu verzichten, nur gefolgt werden durfte, wenn der Tod nahe bevorsteht, ist entfallen. Auch die medizinethisch besonders umstrittenen Konstellationen des sogenannten Wachkomas und der Demenzerkrankung, mit denen oftmals kein nahe bevorstehendes Lebensende verbunden ist, schränken die Geltung der Patientenverfügung nicht mehr ein[3]. Damit ist rechtlich anerkannt, dass es auch außerhalb eines unmittelbar bevorstehenden Todes von der Gesellschaft anzuerkennende Gründe und Motive gibt, vom Leben zu lassen, und dass auf ein mögliches Weiterleben verzichtet werden kann, ohne dass jemand gegen seinen Willen von Dritten daran gehindert werden darf[4].


Das find ich ja so grotesk, dass genau die Leute, die immer schwadronieren von "sozialer Kälte" und "Leistungsgesellschaft", gleichzeitig ganz viel Ansprüche stellen, für deren Erfüllung die Anderen ganz viel Leistung bringen sollen.
Aber klar, es sind natürlich "die Anderen", hübsch versteckt hinter "dem Staat". Weil, selber zu seinen Ansprüchen stehen und dann zum Nachbarn gehen und sie einfordern, das täte man sich ja nicht getrauen.


Grotesk, in der Tat. Gelebtes Gutmenschentum.
 
......und vielleicht die ursache dafür, dass über sterbeHILFE überhaupt diskutiert werden muss.
Es ist leider vielfach von Patienten und Angehörigen erfahren worden und wird es noch immer, daß eine Patientenverfügung leider nicht immer die Grundlage für die Behandlung des Patienten ist. Den Sterbeprozess zuzulassen ist leider noch lange nicht an jedem Ort eine Selbstverständlichkeit. Irgendeine Form von Sterbehilfe kann ich persönlich da übrigens nicht erkennen, sondern es ist lediglich ein Geschehenlassen des natürlichen Todes. Helfen tut da niemand. (Natürlich gibt es die Möglichkeit, daß Angehörige das Recht ihres Angehörigen einklagen, aber das kann Jahre dauern und ist in der Realität nicht praktikabel. Stattdessen werden Arzt, Krankenhaus oder Pflegeheim gewechselt, bis man einen Ort gefunden hat, an dem Verständnis für den Willen des Patienten herrscht.

@Lamax: da von einer Verschwörungstheorie zu sprechen finde ich menschenverachtend. Und eine palliativmedizinische Versorgung findet in den meisten Fällen der Sterbenden leider noch immer nicht statt.
 
Es ist leider vielfach von Patienten und Angehörigen erfahren worden und wird es noch immer, daß eine Patientenverfügung leider nicht immer die Grundlage für die Behandlung des Patienten ist. Den Sterbeprozess zuzulassen ist leider noch lange nicht an jedem Ort eine Selbstverständlichkeit. Irgendeine Form von Sterbehilfe kann ich persönlich da übrigens nicht erkennen, sondern es ist lediglich ein Geschehenlassen des natürlichen Todes. Helfen tut da niemand. (Natürlich gibt es die Möglichkeit, daß Angehörige das Recht ihres Angehörigen einklagen, aber das kann Jahre dauern und ist in der Realität nicht praktikabel. Stattdessen werden Arzt, Krankenhaus oder Pflegeheim gewechselt, bis man einen Ort gefunden hat, an dem Verständnis für den Willen des Patienten herrscht.
ich spreche ganz konkret diesen satz von dir an.
btw: es ist sehr einfach zu sterben. Man muß lediglich aufhören zu essen und zu trinken. Mehr ist nicht nötig. Das braucht also auch keine Hilfe von aussen.
auch wenn ein mensch ganz eindeutig sterben will und aufhört zu essen und zu trinken, wird er künstlich aufgepäppelt - gegen seinen eindeutig bekundeten willen.
selbst bei meiner 86jährigen mutter erlebt.
wie stellst du dir die realisierung des sterbewunsches denn vor -
in welche wüste muss man denn ziehen, damit man dem unbedingten, aufgezwungenen lebenserhaltungswillen entgeht?

das ist nämlich die kehrseite der medaille.
 
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auch wenn ein mensch ganz eindeutig sterben will und aufhört zu essen und zu trinken, wird er künstlich aufgepäppelt - gegen seinen eindeutig bekundeten willen.
selbst bei meiner 86jährigen mutter erlebt.

Ja nachdem wann genau das stattfand, wäre die Verwendung des Präteritums an dieser Stelle sinngebend. Ansonsten könnte man auch darauf hinweisen, dass es "früher mal" einen 1. und auch einen 2. Weltkrieg gab und Deutschland hatte zu Zeiten tatsächlich einen Kaiser.

Sollte es sich nach 2009 abespielt haben, lag die Verantwortlichkeit (neben der Deiner Mutter, falls sie nicht vorgesorgt hatte, siehe # 107) wohl i.d.H. bei den Angehörigen, also auch Dir. Bedeutet, für das Versagen des Wunsches Deiner Mutter dürft Ihr/Du selbst als Angehörige, Bevollmächtigte oder gar eingesetzte Betreuer verantwortlich zeichnen, statt hier wild anzuklagen. Wenn Du schon Deine persönliche Geschichte als Allgemeingut präsentierst.


wie stellst du dir die realisierung des sterbewunsches denn vor -
in welche wüste muss man denn ziehen, damit man dem unbedingten, aufgezwungenen lebenserhaltungswillen entgeht?

das ist nämlich die kehrseite der medaille.

Siehe # 107, da stehen die Fakten anhand derer man sich informieren könnte und dementsprechend seine Handlungen ausrichtet. Es bietet sich zudem an für sich selbst Vorsorge zu treffen, auch das bedeutet zeitig Verantwortung zu übernehmen, so es nicht nur eine hohle Phrase bleiben soll.
 
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