Eure Meinung Kinderschnder und Justiz

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Kinderschänder sollten, genau wie Mörder, der Gesellschaft nicht zugemutet werden. Kinder sind das schwächste Glied in der Hirarchie und brauchen den besonderen Schutz des Gesetzgebers.
Das Strafmass "Lebenslänglich" ist durchaus vertretbar. Das hat nichts mit Rache zu tun, sondern mit gesellschaftlichen Selbstschutz.
Hier auf kindliche Sexualität zu verweisen ist pervertiertes Denken.
 
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opti schrieb:
wollemh, bleib bei der Realität. Du glaubst doch nicht wirklich im ernst, dass 80 prozent aller Kinderschinder nur aus Geilheit ein Kind missbrauchen? Dahinter stehen immer gravierende Persönlichkeitsstörungen.

Und wenn du für Kinderschänder die Todesstrafe einführen würdest, dann würde sich bestimmt auch nicht sehr viel ändern.

Aber irgendwie finde ich es müßig, auf dieser Ebene zu diskutieren. wollemh, ich meine, du solltest wirklich mehr über dich nachdenken, als über Kinderschänder. Ich glaube, dann hättest du genug zu tun. Du konzentrierst dich nur auf die Kinderschänder um dich nicht selber mit dir auseinander setzen zu müssen.

Ich gebe dir allerdings recht, dass die 68er Weicheischiene teilweise in die falsche Richtung gelaufen ist. Man sollte daraus lernen und den Zug in eine etwas andere Richtung steuern. Aber bestimmt nicht in deine, denn dein Weg ist mir zu sehr von Hass gesät.

Zeige mir doch bitte einmal, wo ich den Kindern eine Teilschuld zugesprochen habe. Oder, nein, lass es lieber bleiben. Auf dieses Niveau werde ich mich nicht begeben.



Und schon wieder das Wort mit "H"!!!!!!!!:confused:



Urajup
 
opti schrieb:
wollemh, bleib bei der Realität. Du glaubst doch nicht wirklich im ernst, dass 80 prozent aller Kinderschinder nur aus Geilheit ein Kind missbrauchen? Dahinter stehen immer gravierende Persönlichkeitsstörungen.

Und wenn du für Kinderschänder die Todesstrafe einführen würdest, dann würde sich bestimmt auch nicht sehr viel ändern.

Aber irgendwie finde ich es müßig, auf dieser Ebene zu diskutieren. wollemh, ich meine, du solltest wirklich mehr über dich nachdenken, als über Kinderschänder. Ich glaube, dann hättest du genug zu tun. Du konzentrierst dich nur auf die Kinderschänder um dich nicht selber mit dir auseinander setzen zu müssen.

Ich gebe dir allerdings recht, dass die 68er Weicheischiene teilweise in die falsche Richtung gelaufen ist. Man sollte daraus lernen und den Zug in eine etwas andere Richtung steuern. Aber bestimmt nicht in deine, denn dein Weg ist mir zu sehr von Hass gesät.

Zeige mir doch bitte einmal, wo ich den Kindern eine Teilschuld zugesprochen habe. Oder, nein, lass es lieber bleiben. Auf dieses Niveau werde ich mich nicht begeben.


Sach ma biste ein Guru oder so?du mit deinem Hass,glaube wer ein Problem damit hat bist einzig und allein du!
 
Vielleicht hätte ich das Thema kindliche Sexualität nicht aufgreifen sollen. Eigentlich hätte ich mir denken können, dass so etwas in solch einem Rahmen nicht diskutierbar ist. Also lassen wir das Thema beiseite. Was mich allerdings immer wieder stutzig macht ist, dass Massenmorde fast als selbstverständlich hingenommen werden, ich meine die Bilder, die uns tagtäglich im Fernsehen erreichen. Das wird schon fast als selbstverständlich angesehen. Aber dem Kind wird die eigene Sexualität abgesprochen. Ich sehe das eigentlich als Ausdruck einer vollkommen pervertierten Welt.

Glaubt ihr etwa, ich würde den Missbrauch tollerieren? Ich verurteile ihn genau so wie ihr. Oder habt ihr irgendwo etwas anderes gelesen? Dann vielleicht, weil ihr es lesen wolltet.
 
opti schrieb:
Vielleicht hätte ich das Thema kindliche Sexualität nicht aufgreifen sollen. Eigentlich hätte ich mir denken können, dass so etwas in solch einem Rahmen nicht diskutierbar ist. Also lassen wir das Thema beiseite. Was mich allerdings immer wieder stutzig macht ist, dass Massenmorde fast als selbstverständlich hingenommen werden, ich meine die Bilder, die uns tagtäglich im Fernsehen erreichen. Das wird schon fast als selbstverständlich angesehen. Aber dem Kind wird die eigene Sexualität abgesprochen. Ich sehe das eigentlich als Ausdruck einer vollkommen pervertierten Welt.


:baden: es war doch zu heiß für dich!
 
opti schrieb:
Vielleicht hätte ich das Thema kindliche Sexualität nicht aufgreifen sollen. Eigentlich hätte ich mir denken können, dass so etwas in solch einem Rahmen nicht diskutierbar ist. Also lassen wir das Thema beiseite. Was mich allerdings immer wieder stutzig macht ist, dass Massenmorde fast als selbstverständlich hingenommen werden, ich meine die Bilder, die uns tagtäglich im Fernsehen erreichen. Das wird schon fast als selbstverständlich angesehen. Aber dem Kind wir die eigene Sexualität abgesprochen. Ich sehe das eigentlich als Ausdruck einer vollkommen pervertierten Welt.


Also Deine hartnäckige Blindheit ist nicht zu fassen:

Niemand hat den Kindern ihre Sexualität abgesprochen, und Nithaiah hat es sehr schön erklärt....
-Aber die kindliche Sexualität untereinander (also Kinder unter sich) ist ja wohl eine ganz andere Sache, als sexuelle Übergriffe eines Erwachsenen und deren Manipulationsspielchen....
Wie Begriffsstutzig bist Du eigentlich??


Kopfschüttel....

Urajup
 
Urajup schrieb:
Und schon wieder das Wort mit "H"!!!!!!!!:confused:



Urajup
Wir machen einen H-eiligenschein draus, und schon fühlt sich das ganz anders an! Nein, dieser Tag ist zu schön um ihn sich mit Queeerulanten zu verderben.
Ich geh jetzt :baden:, mit meinen H....
 
opti schrieb:
Und dann möchte ich noch eine Behauptung aufstellen. Wir sollten uns ganz schnell von der Vorstellung verabschieden, Kinder seien asexuell. Kinder haben schon sehr früh sexuelle Wünsche. Bereits im Alter von 10, 11 oder 12 Jahren onanieren Kinder. Und ich kenne sehr viele Männer, die sich schon im Kindesalter sexuelle Kontakte zu jüngeren oder älteren Mädchen oder zu erwachsenen Frauen gewünscht hätten. Solche Wünsche halte ich für vollkommen normal. Der springende Punkt ist, ob diese sexuellen Kontakte freiwillig und erwünscht sind oder ob sie mit Gewalt gegen den Willen des Kindes erzwungen werden.

Hallo Opti

Ich gehe einmal davon aus das Du hiermit keinen Freibrief für Pädophiele ausstellen wolltest.
Dennoch halte ich einen solchen Text für ziemlich hart an der Grenze.

Es ist zwar so das Kinder in dem Alter beginnen ihre Sexualität zu entdecken, aber das heißt nicht das sich Erwachsene das zu Nutze machen dürfen.
Und nur weil sich Kinder in ihrer Phantasie vorstellem wie es wohl sein möge mit (nur mal als Beispiel) dem Lehrer oder der Lehrerin Sex zu haben, heißt es nicht das man Ihnen das auch praktisch zeigen sollte. Selbst wenn Sie es "freiwillig" machen würden.

Kinder in dem Alter wissen normalerweise noch nichtb was Sie wirklich wollen.

Liebe Grüße
Galahad
 
So mal wieder in Richtung Gesetze:

§ 176 StGB Sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
(3) Mit Feiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, oder
2. ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an sich vornimmt, oder
3. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
(4) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 3 Nr. 3.

§ 176a Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Der sexuelle Mißbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn
1. eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind,
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird,
3. der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt oder
4. der Täter innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer solchen Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist.
(2) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer in den Fällen des § 176 Abs. 1 bis 4 als Täter oder anderer Beteiligter in der Absicht handelt, die Tat zum Gegenstand einer pornographischen Schrift (§ 11 Abs. 3) zu machen, die nach § 184 Abs. 3 oder 4 verbreitet werden soll.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(4) Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer das Kind in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2
1. bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
2. durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.
(5) In die in Absatz 1 Nr. 4 bezeichnete Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist. Eine Tat, die im Ausland abgeurteilt worden ist, steht in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 4 einer im Inland abgeurteilten Tat gleich, wenn sie nach deutschem Strafrecht eine solche nach § 176 Abs. 1 oder 2 wäre.

§ 176b Sexueller Mißbrauch von Kindern mit Todesfolge
Verursacht der Täter durch den sexuellen Mißbrauch (§§ 176 und 176a) wenigstens leichtfertig den Tod des Kindes, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.


Aktuelle Änderungen im Bereich des Sexualstrafrechts
Im folgenden soll kurz dargestellt werden, was sich im Bereich des Sexualstrafrechts nun zum 1.4. 2004 geändert hat.
Für den Bereich des Missbrauchs von Kindern:
Sexueller Missbrauch von Kindern
- Im Rahmen des strafrechtlichen Tatbestandes des § 176 (Sexueller Missbrauch von Kindern)
wurde die bisherige Regelung verschärft. Die Verhängung einer Geldstrafe bei "minder schweren Fällen" ist nun nicht mehr möglich.
Außerdem wurden so genannte Vorbereitungshandlungen unter Strafe gestellt. So ist es jetzt unter Strafe gestellt mit Schriften auf das Kind einzuwirken, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen. (Darunter fällt zB. Auch die Ansprache eines Kindes unter diesem Vorwand in einem Chatroom (auch wenn sich der Täter eines "Tricks" bedient um sich mit dem Kind zu verabreden.)
Auch ist jetzt unter Strafe gestellt ein Kind anzubieten oder sich mit einem anderen zu einer Tat zu verabreden. Das Angebot muss dabei nur so ernsthaft formuliert sein, dass ein potenzieller Täter es ernst nehmen könnte.
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
- Die gesetzlich angeordnete Mindeststrafe wurde in folgenden Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs auf zwei Jahr erhöht:
1. Wenn es durch einer Person über 18zum Beischlafe oder einem Eindringen (zB. Oral) in den Körper kommt oder etwas derartiges an sich vornehmen lässt.
2. Wenn es mehrere Täter gibt
3. Das Kind in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder erheblichen Schädigung de körperlichen und seelischen Entwicklung gebracht wird.
Belohnung und Billigung von Straftaten
Bestraft wird jetzt auch wer einen schweren sexuellen Missbrauch öffentlich billigt oder belohnt (§ 140 StGB). Das Billigen kann dabei im Rahmen von öffentlichen Versammlungen oder Schriften (das heißt auch hier wieder im Internet) stattfinden. Das heißt also, wer künftig etwa in Pädophilenkreisen eine derartige Straftat gutheißt, macht sich nach § 140 StGB strafbar.

Hinweis zur Gültigkeit der erhöhten Strafen
Strafen unterfallen dem Rückwirkungsverbot des Strafgesetzbuches und des StGB. Das heißt, dass diese Strafen erst für Taten gelten, die ab dem 1.4.2004 passiert sind. Für vorherige Delikte bleibt es bei den alten Regelungen.

Quelle: http://www.gegen-missbrauch.de

Von der Sache her sind die Gesetze ja nicht zu lasch, sie werden nur zu lasch angewendet. Heisst: Es wird eher Mindesmaß statt Höchstmaß angewendet.
 
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Urajup schrieb:
Also Deine hartnäckige Blindheit ist nicht zu fassen:

Niemand hat den Kindern ihre Sexualität abgesprochen, und Nithaiah hat es sehr schön erklärt....
-Aber die kindliche Sexualität untereinander (also Kinder unter sich) ist ja wohl eine ganz andere Sache, als sexuelle Übergriffe eines Erwachsenen und deren Manipulationsspielchen....
Wie Begriffsstutzig bist Du eigentlich??

Kopfschüttel....

Urajup

Meinst du wirklich, Kinder hätten nur Interesse, untereinander die Sexualität kennen zu lernen? Wo lebst du denn? Scheuklappen? Hast du Angst, solche Gedanken zu Ende zu denken? Darf das bei dir nicht in der Vorstellung vorkommen, dass meinetwegen ein 14 oder 15 jähriger Schüler sich wünscht, mit einer jüngeren oder älteren Schülerin oder einer erwachsenen Frau Geschlechtsverkehr zu haben? Frag doch einmal die Schüler nach ihren Wünschen. Aber man hat euch beigebracht, dass solche Gedanken verboten sind. Auch wenn es gesetzlich verboten ist, so sind doch solche Wünsche da.
 
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