EU-Aufklärungspflicht für Deutsche AstrologInnen

Ohne das Böse hätten wir nicht gewußt, was das Gute ist, sein kann, beschränkt, kurzsichtig, armselig, wie wir sind.
 
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Blendung... Blendung ists, darausfolgende Verwirrung, die uns immer wieder an Glasscheiben anrennen läßt. jawohl.

Die Menschen sind so, wir haben keine anderen (K.A.)
 
Hallo,

was ist Schuld und was ist das Böse?

Man steht in Schuld, wenn man sich etwas ausgeliehen oder genommen hat, was einem eigentlich nicht gehört.
Wenn man es zurück gegeben hat, dann hat man die Schuld beglichen. Warum muß es nun zurück gegeben werden?
Astrologisch gesehen ist es so:
Es wurde etwas zur eigenen Person hinzugeführt, das der Person nicht gehört. Wenn das passiert, dann gerät das Gesamtgleichgewicht der Person in eine Schieflage und sie wird anfällig für destabilisierende Einflüsse. Damit diese unerwünschten Einflüsse nicht wirksam werden können, muß sie von sich geben, was ihr nicht zusteht.

Beste Grüße

norbertsco
 
Hi Norbertsco,

man steht auch in Schuld, wenn man manipuliert hat. Manipulationsfolgen ziehen Kreise. Man kann nicht mehr zum Anfang zurückfinden.

Zurückgeben in welcher Form hier?

Öffentliches Bekennen - Skandalgeschichterl bloss, wenn die Manipulierten nicht erkennen, daß sie manipuliert gewesen sind.
 
Hallo Xchen,

manchmal kann das Ausgeliehene nicht mehr zurückgegeben werden.

Jemand leiht sich Geld von einer Bank. Dann kauft er sich was dafür. Das Geld ist weg. Und wenn die Person das Geld nicht mehr an die Bank zurückzahlen kann, dann erwirkt die Bank einen Vollstreckungstitel bei Gericht gegen die Person.
Fazit: Die Person hätte sich nur was leihen dürfen, wenn sie es auch sicher zurück geben kann.

Und mit anderen Sachen ist es genauso wie mit dem Geld. Man kann sich auch geistiges Eigentum nehmen, was einem nicht gehört.
Mann kann sich auch vom Schicksal oder der Wirklichkeit was ausleihen. Auch da sollte man es irgendwann wieder zu seiner angestammten Stelle zurück führen.

Beste Grüße

norbertsco
 
Hallo,

es gibt auch Diebe im herkömmlichen, juristischen Sinn, die für ihren Diebstahl nie bestaft wurden und infolge des Diebstahl auch nie ein schlechtes Gewissen haben.
Sie brauchten es nicht nicht zurück geben.
Den unbestraften Dieben steht eventuell das zu, was sie gestohlen haben.

Oder müssen sie es in einem späteren Leben zurück geben?

Oder ist es so, daß der herkömmliche, juristische Rechtsbegriff nicht identisch ist mit dem, was die Astrologie zur Schuld sagt?

Mit den herkömmlichen, moralischen Ansprüchen ist es vielleicht auch so.


Beste Grüße

norbertsco
 
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Hallo Norbertsco,

Was interessant ist: Rechtsauffassungen gibt es viele. Welche aber stimmt?
Ich unterscheide zwischen zwei Gruppen von Rechtsauffassungen:
- "Es gibt unschuldiges Leid"-Kompatible (A). A-Kompatible Rechtsaufassungen
- "Es gibt kein unschuldiges Leid"-Kompatible (B). B-Kompatible Rechtsaufassungen

A-Kompatible Rechtsaufassungen sind Ansgtrechtfertigend.
B-Kompatible Rechtsaufassungen sind Ansgtlösend.

Das Bekenntnis zu A-Kompatiblen Rechtsaufassungen erzeugt Angst und Leid.
Das Bekenntnis zu B-Kompatiblen Rechtsaufassungen löst Angst.

Das Bekenntnis zu B-Kompatiblen Rechtsaufassungen ist notwendige Bedingung für Spirituelle Erlösung.

Deswegen gibt es weder perfekt anxiolytische noch perfekt analgetische Psychopharmaka.
 
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