EU-Aufklärungspflicht für Deutsche AstrologInnen

wer1

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S.hier:

http://www.aktuell.saehannover.de/html/pr.html

LGr.
W


Am 11. Mai 2005 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken), kurz „Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken“, erlassen.
Text hier:

http://www.aktuell.saehannover.de/html/sr_3.html


Nach Artikel 19 der Richtlinie 2005/29/EG gilt die Richtlinie damit ohne nationale Umsetzung unmittelbar seit dem 12. Dezember 2007 auch für den deutschen Wirtschaftsraum.


In England wurtde die RL umgesetzt und führte zu diesen Überlegungen:
37 http://www.aktuell.saehannover.de/html/37.html
Astrology, that EU Directive and Consumer Law
By Roy Gillett - AA President


41 http://www.aktuell.saehannover.de/html/41.html
Astrology, that EU Directive and Consumer Law - An Update and a Response
By Roy Gillett - AA President



Wenn die RLunmittelbar in Deutschland gilt, wie muß dann der Deutsche Aufklärungstext für die KlientInnen in der Astrologischen Beratungspraxis lauten??????????



http://www.goldberg.de/newsarchiv/page_20080513151851.html


Änderungen bei der Anwendung des aktuellen UWG durch das Inkrafttreten der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
Auf eine aktuelle Entwicklung wollen und müssen wir Sie hinweisen, da die geänderte Gesetzeslage Ihr Handeln erfordert:

Am 11. Mai 2005 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken), kurz „Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken“, erlassen.
Die Vertragsstaaten der Europäischen Union, so auch die Bundesrepublik Deutschland, haben sich in dieser Richtlinie verpflichtet, bis zum 12. Juni 2007 die notwendigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, zu erlassen und zu veröffentlichen. Die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland – das Bundesjustizministerium – hat trotz schriftlicher Mahnung durch die Kommission der Europäischen Union die Umsetzung dieser Richtlinie „vergessen“.

Nach Artikel 19 der Richtlinie 2005/29/EG gilt die Richtlinie damit ohne nationale Umsetzung unmittelbar seit dem 12. Dezember 2007 auch für den deutschen Wirtschaftsraum.

Das Bundesjustizministerium (BMJ) ist bislang über den „Versuch eines Entwurfs zur Umsetzung der Richtlinie“ nicht hinausgekommen. Notwendig ist nach der Richtlinie eine vollständige Überarbeitung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Bisher liegt jedoch lediglich ein Referentenentwurf des „neuen UWG“ vom BMJ vor. Bis zum Erlass eines „neuen UWG“, das die Richtlinie 2005/29/EG vollständig umsetzt, gilt die EU-Richtlinie daher unmittelbar. Nachstehend wollen wir Ihnen kurz einige wesentliche Bestimmungen dieser Richtlinie und insbesondere ihrer Anhänge erläutern.

Die EU-Richtlinie geht von einem den meisten deutschen Unternehmen bislang fremden, umfassendem Verbraucher- und Verbraucherschutzbegriff aus und stellt durch Artikel 7 der Verordnung „irreführende Unterlassungen“ unter Sanktion.

Artikel 5 der Richtlinie regelt das grundsätzliche Verbot unlauterer Geschäftspraktiken einschließlich der Grundzüge der unlauteren Werbung. Gerade die Werbung im Verkauf, die Verkaufsanbahnung und auch vertragliche Regelungen werden durch diese Richtlinie in starkem Umfang reglementiert. Falsche Angaben werden nach Artikel 6 als irreführende Handlungen bezeichnet.

Wegen Artikel 6 Abs. 1 b und c ist in Zukunft besondere Vorsicht bei Werbemaßnahmen und dem Formulieren von Vertragsbedingungen und Verträgen geboten.

Nach Artikel 7 der Verordnung stehen nun „irreführende Unterlassungen“ unter Sanktion. Das bedeutet, dass unvollständige Angaben in Verträgen, Leistungsbeschreibungen und in der Werbung sehr schnell zur Wettbewerbswidrigkeit führen können.
Werbemaßnahmen, gleich welcher Art, einschließlich der Vertragsabwicklung und AGB müssen zukünftig noch intensiver bereits in der ersten Planungsphase überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden.

Die im Grunde genommen für den Unternehmer wichtigsten Regelungen sind jedoch in Anhang 1 der Richtlinie – etwas versteckt -enthalten. Dort werden in 31 Ober- und entsprechenden Unterpunkten Geschäftspraktiken, die unter allen Umständen, d. h. in jedem Fall und ohne Einschränkung als unlauter gelten, aufgelistet. Es wird hier wohl keine Unwesentlichkeit und keine Bagatellgrenze geben.

Vieles ist rechtlich nicht geklärt.



http://www.umwelt-online.eu/cgi-bin/parser/Drucksachen/drucknews.cgi?texte=0134_2D09


Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Januar 2009 zu der Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung der 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und der 2006/114/EG über irreführende und vergleichende Werbung

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 200918 - vom 4. Februar 2009.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 13. Januar 2009 angenommen.
Das Europäische Parlament,
• …
• … ….
• …
• A. in der Erwägung, dass mit der von der Kommission angenommenen verbraucherpolitischen Strategie der Europäischen Union für den Zeitraum 2007-2013 ein "besseres Monitoring in Bezug auf Verbrauchermärkte und nationale Verbraucherpolitiken" angestrebt wird und dass damit insbesondere erreicht werden soll, "dass der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken fristgerecht und auf einheitliche Weise nachgekommen wird",
B. in der Erwägung, dass die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken insofern ein neues Konzept im Bereich des EU-Verbraucherrechts beinhaltet, als eine größtmögliche Angleichung im Bereich des Schutzes der Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken angestrebt wird,
…

…
E. in der Erwägung, dass drei Mitgliedstaaten, nämlich Deutschland, Spanien und Luxemburg, die Kommission noch nicht über ihre Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken in Kenntnis gesetzt haben; in der Erwägung, dass der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) mit drei Vorabentscheidungsersuchen zur Vereinbarkeit nationaler Maßnahmen mit der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken befasst wurde; in der Erwägung, dass die Kommission der Ansicht ist, dass in einigen Mitgliedstaaten eine mangelhafte Umsetzung der Richtlinie festgestellt wurde…..

SR 1 http://www.aktuell.saehannover.de/html/sr_1.html
http://ec.europa.eu/consumers/rights/index_en.htm
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32005L0029:EN:NOT

32005L0029

Title and reference
Directive 2005/29/EC of the European Parliament and of the Council of 11 May 2005 concerning unfair business-to-consumer commercial practices in the internal market and amending Council Directive 84/450/EEC, Directives 97/7/EC, 98/27/EC and 2002/65/EC of the European Parliament and of the Council and Regulation (EC) No 2006/2004 of the European Parliament and of the Council (‘Unfair Commercial Practices Directive’) (Text with EEA relevance)

SR 3 http://www.aktuell.saehannover.de/html/sr_3.html
• http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32005L0029:DE:HTML
•
• 32005L0029
• Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) (Text von Bedeutung für den EWR)
 
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hallo wer1,

möchte dir nicht zu nahe treten.

Doch wäre es sicher ´aufklärungs´-wirksamer bzw. zumindest kommunikativer, wenn du deine Beiträge auch ein wenig übersetzen oder kommentieren würdest. Paragraphen- und Rechtslinien-Deutsch sind nicht jedermann´s Sache. Englisch ebenfalls nicht.

LG eris
 
hallo wer1,

möchte dir nicht zu nahe treten.

Doch wäre es sicher ´aufklärungs´-wirksamer bzw. zumindest kommunikativer, wenn du deine Beiträge auch ein wenig übersetzen oder kommentieren würdest. Paragraphen- und Rechtslinien-Deutsch sind nicht jedermann´s Sache. Englisch ebenfalls nicht.

LG eris
und wie sollte sowas bitteschön aussehen?
W.
 
Ich hab auch kein Wort verstanden...ok, mich betriffts nicht wirklich - aber es wäre doch interessant zu wissen, was Du uns mitteilen möchtest. Vielleicht könnte ich ja dann auch das eine oder andere daraus lernen......
 
Es geht darum, dass Astrologen (und auch andere Okkultisten) in Zukunft ihre Kundschaft aufklären müssen, dass es sich bei ihren Praktiken um reine Unterhaltung handelt.

Falls dies so stimmen sollte - denn du heisst ja ´Schlucke´ und nicht ´wer1´ - hätte ich persönlich damit überhaupt kein Problem. Ich schätze Mentalkünstler und Illusionisten :).

LG eris
 
ich denke, jemand, der zum Astrologen geht, weiss, worauf er sich einlässt - wozu eine Reglementierung?

Und ein Astrologe, der sagen würde: "Das, was ich mache, ist nur Show!" Also sorry, das wäre genauso, wie ein Arzt, der dem Patienten sagt, dass er ihm ein Placebo verschrieben hat (Placebos helfen doch genau deswegen, weil der Patient nicht weiss, dass es eins ist).
Von Astrologie und ihrem Wahrheitsgehalt selbst habe ich nicht viel Ahnung - aber wenn man dran glaubt, kann das eine Lebenshilfe sein....und wenn man nicht dran glaubt, geht man eh nicht zum Astrologen...wozu also den Glauben daran zerstören?
 
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Hallo Ahorn!

Von Astrologie und ihrem Wahrheitsgehalt selbst habe ich nicht viel Ahnung - aber wenn man dran glaubt, kann das eine Lebenshilfe sein....und wenn man nicht dran glaubt, geht man eh nicht zum Astrologen...wozu also den Glauben daran zerstören?

Warum Scharlatanerie zulassen? Es gilt heutzutage als bewiesen, dass die Astrologie nicht leisten kann, was sie verspricht. Trotzdem blüht das Geschäft damit. Insofern geht es hier um Verbraucherschutz.

Gruß, Schlucke.
 
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