Neulich hat ein Gastautor auf diesen Seiten den Vorschlag gemacht, den von ihm sogenannten Nettostaatsprofiteuren das Wahlrecht zu entziehen. In diese Kategorie gehören nach seiner Definition nicht nur die Beamten, die im Staat ihren Arbeitgeber sehen, und nicht nur alle diejenigen, die weniger für die Politik als von der Politik leben, die Mehrzahl der Berufspolitiker also, sondern auch und vor allem die Masse der Arbeitslosen und der Rentner. Alle diese Gruppen beziehen ihr Einkommen ganz oder überwiegend aus öffentlichen Kassen und haben schon deshalb ein höchst persönliches Interesse daran, den Staat, der sie ernährt, so fett (und nicht so schlank) wie möglich dastehen zu lassen.
[...]
Vor diesem Hintergrund klingt die Anregung, den Inaktiven und Versorgungsempfängern das Wahlrecht abzuerkennen, provokativer, als sie tatsächlich ist. Die Fähigkeit, sich selbst und den Seinen den Lebensunterhalt zu verdienen, galt in der Theorie der europäischen Verfassungsbewegung als eine selbstverständliche Voraussetzung für die Gewährung des Wahlrechts. Nicht "Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit" hieß die Parole in den Verfassungstexten, die während der französischen Revolution in kurzem Abstand aufeinanderfolgten, sondern "Freiheit, Gleichheit, Eigentum und Sicherheit". Der Grund ist klar: Nur der Besitz schien eine Garantie dafür zu bieten, dass man vom Wahlrecht verantwortlich Gebrauch machte.