Esoterik-Suchtgefahr???

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Jo, uns wurde damals ein Gebrauchtwagen mit Nagel im Reifen verkauft, das wusste der Verkäufer. Uns ist dann kurze Zeit danach dieser Reifen auf der Autobahn geplatzt, zum Glück ist nichts passiert. Dem Verkäufer konnten wir nüscht anhaben, der stellte sich unwissend, obwohl am Reifen innen, was wir beim Kauf nicht gesehen haben, der Nagel mit Kreide markiert war.

Dann hat mir mal ein sehr charmanter Betrüger 50,- DM aus der Tasche geleiert, nur indem er mich zuquatscht, der war richtig gut darin.

Neulich erst habe ich bei einem Onlineshop, weil ich diesmal vorher nicht recherchierte, 35,- Euro gelassen für nix.

Die Firma, die vor einigen Jahren unsere neue Heizung einbaute und uns empfohlen wurde, beschäftigte Hirnis. Es gab einen gewaltigen Wasserschaden und fast zwei Jahre Streiterei um die Rechnung. Die Versicherung sah keinen Sinn darin, den offensichtlichen Schlamp juristisch zu verfolgen, zahlte unseren Schaden und diese grottige Pfusch-Firma arbeitet heute noch ungehindert weiter.

Shit Happens... das Leben ist voller Risiken.

Was mir mal peinlich war: beim Schwarzfahren erwischt zu werden, weil ich eine Zeitkarte hatte und ich die von 16-18h nicht nutzen durfte und es sehenden Auges trotzdem in dieser Zeit tat, weil ich zu bequem war die eine Busstation zu laufen... klar, die hatten Recht, da gab es nichts zu klagen und ich war 40,- DM ärmer. :D

LG
Any

Unglaublich ...

Vielleicht ein Beispiel, bei dem es selbst Dir einleuchten müßte, daß es Unterschiede gibt:

Vergewaltigungsopfer haben viel größere Probleme, die Tat anzuzeigen und den juristischen Prozess durchzustehen, als Opfer eines Verkehrsunfalls oder eines Einbruchs.
(oder ist auch das bei Dir gleichzusetzen? und ein evtl. Unterschied lächerlich?)

Leute, die auf einen esoterischen Anbieter hereingefallen sind, haben ganz andere Probleme, das offen zu machen und anzuzeigen als jemand, der auf einen Gebrauchtwagenhändler hereingefallen ist ... .

Das Leben ist doch manchmal etwas komplizierter als alles über einen Kamm zu scheren.
 
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Anevay schrieb:
Was mir mal peinlich war: beim Schwarzfahren erwischt zu werden, weil ich eine Zeitkarte hatte und ich die von 16-18h nicht nutzen durfte und es sehenden Auges trotzdem in dieser Zeit tat, weil ich zu bequem war die eine Busstation zu laufen... klar, die hatten Recht, da gab es nichts zu klagen und ich war 40,- DM ärmer. :D

Jou, kann passieren. Ich hab auch ein paar Mal für meinen Sohn, als er noch Schüler war, Fahrkarte bezahlt - in den grossen Sommerferien, weil da gibts keinen Schülerausweis für Gratisfahren *g.

Handwerkerpfusch? Aber klaro, 1a-Installateur hat mir die Wasserspülung beim WC so streng eingestellt, dass nach einigen Monaten der gesamte Spülkasten ausgetauscht werden musste (Kunststoff gebrochen). :D

Aber das sind Kleinigkeiten..... doof gelaufen isses mit dem Verlag, aber was solls. Sämtliche Verlage verbieten zu wollen, würde niemandem einfallen. :D

LP
 
Vergewaltigungsopfer ...

Hallo? Ich glaube kaum, dass Esoanbieter ihre Konsumenten regelmäßig vergewaltigen... :lachen:

Du bist ja drollig.

Diese Konsumenten sind Leute, die etwas glauben wollen, z.B. an Engel, Wahrsagerei, Horoskope und sich danach einen Anbieter auswählen, ohne je dazu gezwungen zu werden oder das ihnen mit Gewalt gedroht wird.

Und wenn sie dann tatsächlich das Pech haben an einen unseriösen Anbieter zu geraten, was de facto nicht der Normalfall ist, kann es natürlich passieren, dass der ihnen zusätzlich Produkte andreht oder anderes.

Der Abhängigkeitsfall ist, wie bei einem Alkoholiker, dass der suchtgefährdete Kunde sich seinen Stoff selbst kauft, weil er ihn meint unbedingt haben zu müssen.

Oder machst Du Alkohol in Ladenregalen neuerdings dafür verantwortlich, dass es Menschen gibt, die damit nicht umgehen können? Oder wirfst den Geschäften vor, die Alkohol verkaufen, dass sie ihre Kunden vergewaltigen, zwingen, abhängig machen?

Lg
Any
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo? Ich glaube kaum, dass Esoanbieter ihre Konsumenten regelmäßig vergewaltigen... :lachen:

Du bist ja drollig.

Diese Konsumenten sind Leute, die etwas glauben wollen, z.B. an Engel, Wahrsagerei, Horoskope und sich danach einen Anbieter auswählen, ohne je dazu gezwungen zu werden oder das ihnen mit Gewalt gedroht wird.

Und wenn sie dann tatsächlich das Pech haben an einen unseriösen Anbieter zu geraten, was de facto nicht der Normalfall ist, kann es natürlich passieren, dass der ihnen zusätzlich Produkte andreht oder anderes.

Der Abhängigkeitsfall ist, wie bei einem Alkoholiker, dass der suchtgefährdete Kunde sich seinen Stoff selbst kauft, weil er ihn meint unbedingt haben zu müssen.

Oder machst Du Alkohol in Ladenregalen neuerdings dafür verantwortlich, dass es Menschen gibt, die damit nicht umgehen können? Oder wirfst den Geschäften vor, die Alkohol verkaufen, dass sie ihre Kunden vergewaltigen, zwingen, abhängig machen?

Lg
Any

Ich habe gehofft, dieses Beispiel würde Dir einen Zugang/ eine andere Sichtweise in die Erlebniswelt eines Esoterikopfers ermöglichen (ja, manche fühlen sich gar "seelisch vergewaltigt", manche begehen gar Suizid - alles im Thread "Wirtschaftszweig Esoterik" verlinkt...).

Da Du aber wieder mit dem Alkohol-Beispiel kommst und andere Perspektiven ablehnst, hat es wohl keinen Sinn.
 
Da Du aber wieder mit dem Alkohol-Beispiel kommst und andere Perspektiven ablehnst, hat es wohl keinen Sinn.

Na, das ist mir klar, aber eben ich werde hier nicht verstanden, dass man Menschen nicht vor sich selbst schützen kann. Niemand wird gewzungen sich mit Esoterik auch nur zu beschäftigen. Dies geschieht vollständig freiwillig und in den allermeisten Fällen auch bewusst.

Du willst mir doch nicht erzählen, dass jemand eine Wahrsagerhotline anruft und dem das nicht bewusst ist, wo er da anruft. Das wäre ein wahrlich seltsames Menschenbild, Ireland, das im Vorwege die Mitmenschen für so unfähig hält, dass sie nicht wissen, was sie tun. :confused:

Tatsächlich trifft es den Vergleich Alkoholiker in Bezug auf Sucht hier, auch wenn Du das nicht sehen willst. Auch der Alkoholiker braucht einen Tiefpunkt, um zu sehen, dass er sich Hilfe suchst auch hier ist Scham ein Thema. Das müsstest Du eigentlich auch wissen.

Trotzdem kann kein Alkoholiker den Bierhersteller verklagen, nur weil er sen Konsumverhalten nicht unter Kontrolle hatte. Ebensowenig kann ein Line-Konsument die Line verklagen, dass sie Kartenlegen und Co. anbietet.

Einzige Ausnahme, die ich sehe, sind Sekten, was aber eher in den Bereich Religion gehört und auch nach den dortigen Mechanismen funktioniert, indem Menschen das Paradies versprochen wird, ein Aufstieg usw. und diese Sekten eine enorme Kraft aufwenden, Leute zu missionieren, einzubinden und in Abhängigkeit zu bringen.

Also, wenn, differenziere. alles andere ist grober Unfug.

LG
Any
 
Any siehst du den Unterschied wirklich nicht oder gehts dir ums Recht haben?

Jemand der in einer Notsituation ist und Hotlines anruft, oder Magier sucht, dem wird auch das KLARE DENKEN schwer fallen.

Wie du das mit einem Gebrauchtwagenverkäufer vergleichen kannst, ist mir schleierhaft.

Ich sagte auch, dass es mir nicht ums verbieten geht, sondern einen besseren Verbraucherschutz.
 
Jemand der in einer Notsituation ist und Hotlines anruft, oder Magier sucht, dem wird auch das KLARE DENKEN schwer fallen.

Zur Notsituation äusserte ich mich bereits, da greift dann das BGH-Urteil. Mehr kann aus rechtlicher Sicht nicht getan werden, ein Urteil vorweg als Bringschuld, wohl noch ferndiagnostisch vorher festlegen.. wie soll das funktionieren?

Das ist so, als würde man von einer Kassiererin im Supermarkt erwarten, einem Alkoholiker nicht sein Bier verkaufen zu dürfen und das sie weiß, wer alkoholabhängig ist und wer nicht.

Mal abgesehen davon darf kein Verkäufer einen offensichtlich in seelischer Not befindlichen Menschen was andrehen, auch das ist Allgemeinwissen. Solche Verträge haben dann keine Gültigkeit.


§ 138
Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.


LG
Any
 
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