Esoterik-Suchtgefahr???

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Ne, ich bin ganz gut in meinem Beruf. Wäre ich Staatsanwalt, dann wäre die Esoterik tatsächlich von gesteigertem Interesse für mich.
Generell geht es mir, wie auch MeinHerz sagt um besseren Verbraucherschutz.

Ich sehe diese Notwendigkeit, du vllt. nicht. Wie und warum man aber gegen besseren Verbraucherschutz sein kann erschließt sich mir überhaupt nicht.

Der Kragen kann dir gerne platzen. Ich halte all sowas für menschlich, und du kannst auch gerne unfreundlich sein. Das macht mir alles echt gar nix aus. Es wäre aber schön, wenn meine Beiträge verstanden werden würden, oder aber, bei Unklarheiten nachgefragt werden würde.
 
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polarfuchs schrieb:
Ne, ich bin ganz gut in meinem Beruf. Wäre ich Staatsanwalt, dann wäre die Esoterik tatsächlich von gesteigertem Interesse für mich. Generell geht es mir, wie auch MeinHerz sagt um besseren Verbraucherschutz.
Ich sehe diese Notwendigkeit, du vllt. nicht. Wie und warum man aber gegen besseren Verbraucherschutz sein kann erschließt sich mir überhaupt nicht.

Täusch' dich da mal nicht. Ideen vorhanden, entsprechende Kohle, um das umzusetzen, fehlt noch.
Wogegen ich mich aber vehement wehre, ist, wenn man Esoterik-Anbieter und Heiler generell in die Verbrecherecke stellen will.

LP
 
Täusch' dich da mal nicht. Ideen vorhanden, entsprechende Kohle, um das umzusetzen, fehlt noch.
Wogegen ich mich aber vehement wehre, ist, wenn man Esoterik-Anbieter und Heiler generell in die Verbrecherecke stellen will.

LP

kommt seits wieder lieb zu einander,wir sind alles menschen,und jeder macht mal fehler,deswegen sind solche draids da,um sich aus zutauschen,und da fliegen schon mal die fetzen,nur danach sollte wieder rohe sein,sonst lass ich einen schrein los RUHE BITTE :)
 
Ja, aber genau hier hat das BGH-Urteil doch ganz klar gesagt, dass sie für esoterische Dienstleistungen nicht zahlen müssen, wenn sie zu diesem Personenkreis nachweislich (natürlich) gehören.

http://blog.gwup.net/2011/01/13/wahrsager-urteil-sowohl-als-auch/

"Honorarverträge von Wahrsagern und Kartenlegern können nach Ansicht des BGH jedoch sittenwidrig und nichtig sein, wenn sie mit Kunden in “schwierigen Lebenssituationen” oder psychisch labilen oder leichtgläubigen, unerfahrenen Menschen abgeschlossen wurden.”

LG
Any

Da kommt dann aber noch das Schamgefühl hinzu und es werden wenige davon Gebrauch machen.
 
Wogegen ich mich aber vehement wehre, ist, wenn man Esoterik-Anbieter und Heiler generell in die Verbrecherecke stellen will.

Meine Güte, was für ein Film über zig threads. :rolleyes:
Die komische Ecke ist eine von dir Erdachte. Warum du dich da die ganze Zeit hineinverfrachtet siehst, darüber kann man nur mutmaßen. Vielleicht passt der Schuh ja.
 
Palo schrieb:
Meine Güte, was für ein Film über zig threads.
Die komische Ecke ist eine von dir Erdachte. Warum du dich da die ganze Zeit hineinverfrachtet siehst, darüber kann man nur mutmaßen. Vielleicht passt der Schuh ja.

Was du nicht alles zu wissen glaubst...... Ich glaube, du denkst ein bisschen zuviel, wenn der Tag lang ist. :)
 
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