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Nein ihre wirtschaftlichen Verhältnisse werden seitens der gerichtskasse geprüft und sofern sie kein ausreichendes Einkommen hat muss sie nichts zurück zahlen das Gericht prüft im Abstand von 2 Jahren
Ich meinte damit, dass die treibende Kraft von der Freundin deines Mannes aus geht.
Die ist aber bei den Termin ja nicht dabei und wenn der Richter oder die Richterin merkt, dass ihr gut miteinander reden könnt, dann gibt es Bedenkzeit.
Das kann bis zu 2 Jahren dauern.
Nein ihre wirtschaftlichen Verhältnisse werden seitens der gerichtskasse geprüft und sofern sie kein ausreichendes Einkommen hat muss sie nichts zurück zahlen das Gericht prüft im Abstand von 2 Jahren
Scheidungsantrag zurückziehen – Welche Kosten entstehen?
Bei der Rücknahme des Scheidungsantrages entstehen mitunter hohe Kosten. Besondere Vorsicht gilt, wenn Sie Verfahrenskostenhilfe beantragten. Da Sie nach § 141 FamFG alle mit dem Scheidungsverfahren verbundenen Folgesachen und Anträge gleichzeitig zurücknehmen, fallen hierein auch gegebenenfalls gestellte Anträge auf VKH. Sie müssen dann also alle entstandenen Kosten selbst übernehmen und können nicht mehr auf staatliche Unterstützung hoffen.
Mitunter....insofern sie nicht über ausreichendes Einkommen verfügt und dazu noch Kinder im Haushalt leben muss sie nichts zurück zahlen schon gar nicht wenn der Mann der seinerseits die Scheidung eingereicht hat diese zurück zieht
Mitunter....insofern sie nicht über ausreichendes Einkommen verfügt und dazu noch Kinder im Haushalt leben muss sie nichts zurück zahlen schon gar nicht wenn der Mann der seinerseits die Scheidung eingereicht hat diese zurück zieht
Man müsste sich die Akte anschauen um genau zu sehen welche Höhe an kosten angefallen sind inwiefern das Gericht schon tätig geworden ist und wie weit das Verfahren schon fortgeschritten ist alles andere ist Spekulation
Man müsste sich die Akte anschauen um genau zu sehen welche Höhe an kosten angefallen sind inwiefern das Gericht schon tätig geworden ist und wie weit das Verfahren schon fortgeschritten ist alles andere ist Spekulation
Nein ihre wirtschaftlichen Verhältnisse werden seitens der gerichtskasse geprüft und sofern sie kein ausreichendes Einkommen hat muss sie nichts zurück zahlen das Gericht prüft im Abstand von 2 Jahren
Ich meinte damit, dass die treibende Kraft von der Freundin deines Mannes aus geht.
Die ist aber bei den Termin ja nicht dabei und wenn der Richter oder die Richterin merkt, dass ihr gut miteinander reden könnt, dann gibt es Bedenkzeit.
Das kann bis zu 2 Jahren dauern.
Danke @Tirolermadl jetzt habe ich dich verstanden. Darauf würde ich jetzt nicht hoffen....schliesslich sind wir bereits 3 Jahre getrennt und er neu liiert mit Kind. Da wird kein Richter noch Bedenkzeit geben!
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