In dem Wikiartikel steht selbst, dass die Klausel sehr schwammig formuliert ist. Wie ich schon sagte: Nur, weil nicht automatisch ein Anspruch begründet wird, muss das nicht bedeuten, dass z.B. vertraglich nicht ein Anspruch begründet werden kann.
Darum geht es: Du hast gesagt, EFSF wäre europarechtswidrig. Das ist im Lichte dieser Betrachtung nicht richtig. Gleiches gilt für die EZB (siehe "unmittelbar")
Die Bailout-Klausel verbietet klar, Schulden anderer EU-Staaten zu übernehmen, dafür zu haften. Das wird lediglich umgangen. Schulden und Marktkapriolen laufen jetzt unter derselben Überschrift wie Naturkatastrophen. Und interessant dabei ist z.B. beim ESM die Dauerhaftigkeit. Damit ist das Gesetz nämlich komplett ausgehebelt.
Und ja... auch bei der EZB gibts die offene Tür. Nur: Erstens ist es lange kein Konsens, ob das rechtlich okay ist, zweitens verstößt es komplett gegen die Aufgaben der EZB.
Abgesehen davon: Es geht ja genau darum, wie rechtlich gesehen zum Schein (!) alles korrekt läuft, während das das selbe Prinzip ist, wie bei Berlusconi, der sich Gesetze maßschneidern ließ, um möglichst nicht belangt zu werden. Oder: Gegen welche Gesetze hat Hitler eigentlich verstoßen? Er kam in den Knast, ganz am Anfang. Aber danach?
Fast alles läuft genau auf diese Art (ich mache es mal ganz dick und rot):
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."
Jean-Claude Juncker
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-15317086.html
Nur: Es bräuchte solche Zitate nicht. Mit ein bisschen offenen Augen und Interesse am Thema, kann man das sehr leicht erkennen.
Wenn Du all das was ich Dir an Infos zum Kontext gebe, ignorierst, kannst Du gar nicht verstehen worum es mir dabei geht. Es geht mir nämlich um die ganz klaren Resultate, um die Praxis. Die Gesetzeslage ist nur ein Mittel zu verstehen, mit welcher Energie, mit wieviel Aufwand, verschlossene Türen geöffnet werden, um eine Machtzentralisierung weiterzutreiben die kein Ende kennt. Und während Du immer argumentieren kannst, ESFS, Staatsanleihenkäufe etc. seien einwandfrei, weil kein Gericht das Gegenteil festgestellt hat, gab es teilweise so krasse Pläne, dass selbst das BVerfG es stoppen musste. Etwa ein geheimer Ausschuss für den EFSF. Oder witzig ist auch, dass sie Eurobonds eine Absage erteilten. Aber die werden ganz sicher kommen. Indirekt haben wir das eh schon. Aber auch das wird noch versucht werden. Und nur weil kein Gericht das wird stoppen können, weil die Gesetze nämlich einfach angepasst werden, und da kein Bürger mitzubestimmen hat, ist das nicht rechtlich einwandfrei. Denn was dazu führte, dass dieses Spiel so laufen kann war rechtlich schon nicht einwandfrei.
Es gibt übrigens eine ganz simple Methode zu erkennen, wenn etwas sehr falsch läuft. Man sieht es dann an der sehr harten Korrektur. Und die wird ganz sicher kommen. Das ist, und ich weiß ja dass Du das Wort sehr magst: Fakt!
Nein. Undemokratisch wäre es dann, wenn das Volk einzelne Menschen aufstellt und wählt. In der Praxis ist es aber so, dass das Volk Parteien aufstellt und wählt.
Du hast jetzt schon so gut wie verstanden, dass es undemokratisch ist. Dir fehlt nur noch die Info, dass etwa die Hälfte des Bundestags aus Direktmandaten besteht.
(Das "Fakten" oben drüber ist nicht von mir...

)
Fakten
Von den mindestens 598 Bundestagsmandaten werden 299 direkt in den Wahlkreisen vergeben. Hier erhält derjenige Kandidat das so genannte Direktmandat, der die meisten Erststimmen der Wählerinnen und Wähler in seinem Wahlkreis auf sich vereinigen kann.
Die verbleibenden 299 Sitze werden über so genannte Landeslisten vergeben. Die Listen können nur von Parteien eingereicht werden. Sie bestimmen die Reihenfolge, in der die Kandidaten die Bundestagssitze besetzen, die ihrer Partei in einem Bundesland zustehen.
Bei der Bundestagswahl 2009 entfielen die meisten Direktmandate auf die CDU/CSU (218). An zweiter Stelle stand die SPD mit 64 Direktmandaten. Die verbleibenden Direktmandate entfielen auf Die Linke (16) und Bündnis 90/Die Grünen (1). Die FDP erhielt in keinem Wahlkreis ein Direktmandat.
Gegenüber der Bundestagswahl 2005 konnte die CDU/CSU die Zahl ihrer Direktmandate deutlich erhöhen (plus 68). Die SPD verlor hingegen viele ihrer Direktmandate (minus 81). Während sich bei der Partei Die Linke die Zahl der Direktmandate von 2005 auf 2009 von drei auf 16 erhöhte, blieb es bei Bündnis 90/Die Grünen bei einem Direktmandat.
http://www.bpb.de/nachschlagen/zahl...and/55581/direktmandate-und-landeslistensitze
Die Änderung hat nicht wirklich etwas mit dem Demokratieprinzip zu tun. Sie hätte es dann, wenn die "Schranken", die den einzelnen Abgeordneten auferlegt werden von nicht demokratisch legitimierten Körperschaften kämen. Das ist bei politischen Parteien aber eben nicht der Fall. Die Änderung schränkt die Abgeordnetenfreiheit ein, aber nicht die Demokratie. Dass zuviel Abgeordnetenfreiheit auch undemokratisch sein kann, wurde in diesem Thread schon gezeigt (durch das "Überläufer"-Beispiel).
Der Satz hier:
Die Änderung schränkt die Abgeordnetenfreiheit ein, aber nicht die Demokratie.
....ist ein echter Hammer. Diejenigen, die das Volk vertreten sollen, nach bestem Wissen und Gewissen, werden eingeschränkt (werden sie nicht, da das Gesetz ja jetzt nicht kommt, weil einige in Karlsruhe geklagt und gewonnen hätten

). Aber das ist keine Einschränkung der Demokratie?
