Wow... interessant, worauf Du jetzt schon alles nicht mehr eingehst.
Erste Quelle: Keine Nennung von Art. 122 (?), Zweite Quelle: Art 122 nur auf ESM bezogen, nicht EFSF, dritte Quelle: Got it wrong.
Damit man sich auf Art. 122 berufen kann, benötigt es einen direkten Zusammenhang zur EU. Der ist beim ESM gegeben, bei der EFSF nicht. Die EFSF kann nur (wie ich vorhin) "um die Ecke" argumentieren, dass Art. 122 Klarheit bzgl der Tragweite und das Ziel von Art. 125 verschafft. Am Ende bleibt es sich gleich; keins von beiden ist europarechtswidrig.
Ich sagte doch schon, dass der ESFS das EU-Recht umgeht und v.a. unter Völkerrecht läuft. Im Grunde ist das Ding ne Scheinfirma und genau deshalb ja auch in der Schweiz. Trotzdem wird/wurde er laufend mit Art. 122 begründet, weil damit ALLES begründet wird. Juristisch läuft der ESFS unter Völkerrecht, aber da er trotzdem eine Haftungsgemeinschaft ist, ist er gegen EU-Recht. Damit EU-Recht wiederum nicht greift, wurde er aus dem EU-Recht rauszunehmen versucht. Das ändert aber wiederum nichts daran, dass die Haftungsgemeinschaft aus EU-Staaten besteht. Und deshalb gibts auch den Eiertanz wie etwa das Finanzministerium ihn aufführt. Schau Dir das mal genau an, denn Du scheinst das irgendwie nicht zu checken:
Am 9. Mai 2010 wurde ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen, unter anderem (a) eine Verordnung des Rates über die
Einführung des Europäischen Stabilisierungsmechanismus (European Financial Stabilisation Mechanism, nachfolgend EFSM) auf der Grundlage von Artikel 122 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
und (b)die EFSF, um den durch außerordentliche Umstände außerhalb ihres Einflussbereichs in Schwierigkeiten geratenen Mitgliedstaaten des Euro- Währungsgebiets finanzielle Unterstützung zu gewähren. (...)
http://www.bundesfinanzministerium....g,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
EFSM sind Kredite die vergeben werden. Das kriegen sie im EU-Recht noch grade unter. ESFS ist eine Haftungsgemeinschaft und daher ist es ausgeschlossen. Würden sie jetzt Artikel 122 offiziell juristisch heranziehen, würden sie damit überhaupt erst zugeben sich auf EU-Recht beziehen zu wollen, was leider nicht geht da es sie EU-Recht ja brechen. Was machen sie also? Sie berufen sich nicht offiziell darauf, aber benutzen den Wortlaut als Begründung:
Direkter Vergleich...
Schäuble:
und (b)die EFSF, um den durch
außerordentliche Umstände
außerhalb ihres Einflussbereichs in
Schwierigkeiten
geratenen Mitgliedstaaten des Euro- Währungsgebiets finanzielle Unterstützung zu gewähren.
Gesetzestext:
(...) oder
außergewöhnlichen Ereignissen, die sich seiner
Kontrolle entziehen, von
Schwierigkeiten
betroffen oder von gravierenden Schwierigkeiten ernstlich bedroht, (...)
http://dejure.org/gesetze/AEUV/122.html
Fällt Dir aber nicht auf... Und weil auch der EFSF ständig mit Artikel 122 begründet wird, ohne dass das offiziell eigentlich sein darf, begründen ihn eben auch laufend Politiker "offiziell" damit. Das ist so wie offiziell nicht von Krieg gesprochen werden durfte. Auch da ging es um juristische Probleme.
Oder hier:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Als Reaktion auf die Finanz- und Wirtschaftskrise hat der Europäische Rat im Oktober 2010 beschlossen, einen ständigen Krisenmechanismus zur Wahrung der Finanzstabilität des gesamten Euro-Währungsgebietes einzurichten.
Ein zu- vor bereits etablierter Mechanismus (EFSF und EFSM) war auf Grundlage von Artikel 122 Absatz 2 AEUV (Hilfen für einzelne Staaten in außergewöhnlichen Situationen) für begrenzte Zeit vereinbart worden. Nunmehr soll ein für notwen- dig erachtetes Instrument dauerhaft die gesamte Union wirtschaftlich und finan- ziell stabilisieren. Für ein auf Dauer eingerichtetes Instrument reicht die Rechts- grundlage in Artikel 122 Absatz 2 AEUV nicht aus.
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/048/1704881.pdf
Willst Du immer noch leugnen, dass sie sich darauf stützen?
Was hier läuft ist im Grunde eine einzige Verarsche. Eine Zweckgesellschaft wie der ESFS ist ja wirklich nichts anderes als eine Scheinfirma. Und das wird staatlich organisiert um EIGENES Recht zu umgehen!
Übrigens: Artikel 122 auf den ESM anzuwenden ist eigentlich noch verrückter. Und damit sie nicht weiter gegen EU-Recht verstoßen, müssen sie das vertraglich "regeln"... damit wird die EU dann ganz offiziell zu einer Haftungsgemeinschaft und nur wenige checken was das bedeutet.
Und was Du hier schon wieder sagst:
...dass Art. 122 Klarheit bzgl der Tragweite und das Ziel von Art. 125 verschafft.
Ist Blödsinn. Ich habs Dir schon mal erklärt. Art. 125 ist eine Eingrenzung von 122. Mit 122 wird sozusagen gesagt... "Unter bestimmten Umständen kann ein Staat dem anderen auch finanziell helfen". Artikel 125 sagt dann: "Ja... aber auf gar keinen Fall haftet ein Staat für einen anderen oder mehrere für andere usw." Und das ist absolut eindeutig. Denn in Absatz 2 steht:
"Der Rat kann erforderlichenfalls auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments die Definitionen für die Anwendung der in den Artikeln 123 und 124 sowie in diesem Artikel vorgesehenen Verbote näher bestimmen."
Abgesehen von den ganzen "haftet nicht"... wird damit noch mal klar: Das sind VERBOTE!

Also noch mal: 125 begrenzt 122... sagt, was auf keinen Fall unter 122 gemacht werden darf. Und "witzigerweise" wird genau das gemacht.
Und was hat das jetzt noch mit der Diskussion über die Europarechtswidrigkeit zu tun?
Ich habs doch schon mal erklärt. Aber jetzt noch mal extra langsam. Dein "Entlastungszeuge" sagt:
Nach der Vorschrift treten die Staaten der Euro-Zone nicht für die Schulden von einem Mitglied ein.
Doch wenn dadurch freiwillige Kredite ausgeschlossen würden, hieße das laut Lorz, dass "Deutschland jedem Staat der Welt (
) Kredite und andere finanzielle Hilfen gewähren könnte" - nur nicht Partnern, "mit denen es am engsten verbunden ist und von deren Wohlergehen es am meisten abhängt".
DAS ist richtig - Sie haften nicht für Kredite anderer Staaten.
DAS ist am Thema vorbei, im Grunde eine Lüge durch Unterlassen der Wahrheit.
Denn es geht ja nicht nur darum, mit ein paar Krediten zu helfen. Es geht um Haftung... Er sagt oben selbst, das dürfe nicht sein. Verschweigt dann aber im Weiteren, dass ja genau das passiert und erzählt was von Krediten. Er liegt also glasklar daneben... Warum? Weil der EFSF nicht aus Geld besteht das schon da ist. Der EFSF nimmt gemeinschaftlich Geld auf um es billiger zu bekommen. Und dann gibt es auch die gemeinschaftliche Haftung, die im EU-Recht glasklar verboten ist. Das sie daraus ne Schweizer Scheinfirma machen, machts doch eigentlich nicht besser oder? Erkennst Du den Rechtsbruch immer noch nicht, wenn Du das Fazit siehst: Haftungsgemeinschaft... ??
Wo liegt das Problem?
Und wenn sie es schaffen, dann sind EFSF und ESM nicht europarechtswidrig (übrigens auch nicht prinzipiell grundrechtswidrig laut BVerfG), wie von dir behauptet. q.e.d.

Was brauchst Du eigentlich noch um nicht einfach NUR dagegenzureden? Abgesehen von meinen Erklärungen.... noch mal ganz dick und extra für Dich!
DIE EU GIBT ES SELBST ZU:
Die bisherigen Euro-Rettungsmaßnahmen, auch der EFSM, erfolgten in einer rechtlichen Grauzone. Sie verstossen gegen die sogenannte "No bail out"-Klausel des Art. 125 AEUV, welcher Teil des Vertrags von Lissabon ist.
http://www.eu-direct.info/wir-stellen-uns-vor-2/index.html
Oder NOCH MAL... La Garde:
Die französische Finanzministerin Christine Lagarde hat zugegeben, dass der Rettungsschirm für die Euro-Staaten und die Hilfskredite für Griechenland gegen die Europäischen Verträge verstoßen. Beide Instrumente seien im Lissabon-Vertrag nicht vorgesehen.
http://www.faz.net/aktuell/wirtscha...kreich-gesteht-vertragsbruch-ein-1573187.html
Aber jaa... DU HAST TROTZDEM RECHT!
Aber noch was zu diesem Satz hier:
Und wenn sie es schaffen, dann sind EFSF und ESM nicht europarechtswidrig
Bisher läuft das alles gegen geltendes Recht. Und wenn sie es schaffen es zu legalisieren, ist das nur umso aussagekräftiger. Und Du scheinst gar nicht zu verstehen, was das bedeutet. Das bedeutet dass Du und Deine Kindeskinder für die Schulden anderer Staaten haften werden. Dabei sind Staaten wie Italien und eben Griechenland - mit komplett korrupter Politik. Der normale deutsche oder österreichische Bürger schickt sein Geld dann aufgrund der Fehler solcher Leute (für die es keine Fehler waren, da sie daran gut verdient haben) nach Griechenland oder Italien... damit die ihre Kredite bedienen können, und so wandert das Geld in die Hände von zum Teil noch korrupterer Banken. Und dabei wird die Billionen-Grenze geknackt werden. Und extra für Dich:
1 Billion = 1000 Milliarden
Oder was Legalität betrifft.... nimm das Beispiel vieler geschichtlicher Ermächtigungsgesetze: Die waren zu den Zeiten alle legal. Für einige wird das heute noch so gesehen. Aber alle hatten gemeinsam, dass sie bestehendes Recht eben aushöhlten und Macht zentralisierten. Auch Hitlers Ermächtigungsgesetz war damals legal. Er war sowieso sehr talentiert darin, Verbrechen zu legalisieren. Kriege wurden damit begründet, sie seien Notwehr oder präventive Notwehr... genau wie es die USA und die EU machen. Es wurde alles an sich gerissen und alles kontrolliert, und das alles top begründet. Auch das findet heute statt. Oder Berlusconi... nur weil ihm juristisch keiner was anhaben kann, weil er Gesetze derart veränderte und Prozesse so zu verzögern verstand, dass die Taten verjährten, heißt das doch nicht, das er unschuldig ist. Es kann ihm nur keiner was. Und das was die EU macht... auch was Deutschland macht... ist Rechtsbruch, ohne das das Verfassungsgericht sich traut das klar zu benennen. Aber sie haben durchaus schon Zweifel angemeldet. Sie sind nur in dem Konflikt, dass sie nicht mit einem Rechtsspruch das "Rettungsverfahren" beenden wollen, da sie nicht wissen, ob sie damit nicht vielleicht positive Handlungen zu Fall bringen würden. Denn eines ist auch klar: Würde das Verfassungsgericht Deutschland stoppen, wären diese ganzen Maßnahmen vorbei. Und dann gäbe es einen großen Knall und einen dicken Banken-Kollaps der sich nicht nur auf Europa beschränken würde. Und diese Verantwortung will selbst das Bundesverfassungsgericht nicht auf den eigenen Schultern haben. Deshalb halten sie still.
Aber... es gab ja schon Versuche von glasklaren Rechtsbrüchen, die das BV-Gericht stoppte. Etwa das "EFSF-Sondergremium"... Schäuble und Merkel wollte die den Bundestag komplett übergehen und die gesamte Kontrolle über den EFSF einem geheimen Gremium "anvertrauen"... nur 9 Personen sollten über hunderte von Milliarden entscheiden. Und das wurde vom Gericht gestoppt.
Das behauptest du jetzt mal so. Wie zuvor das mit der Rechtswidrigkeit. Und davor das mit dem Verstoß gegen das Demokratieprinzip. usw.
Ja.. und ich habe Recht. Wie beim Demokratieprinzip und bei den Rechtsverstößen. Und das es Politik für die Banken ist, ist wohl schwer bestreitbar. Ich setze sogar noch einen oben drauf: Es ist nicht nur Politik FÜR die Banken. Es ist auch Politik VON den Banken.
