Und weiter? Das bedeutet nicht, dass der EFSF gegen Europarecht verstößt. Was steht da? Lies genau. Da steht, dass alleine durch finanzielle Not eines Mitgliedstaates (o.Ä.) KEIN ANSPRUCH begründet wird auf Hilfe. Man muss also nicht automatisch zahlen. Hier ist keine Rede davon, dass man aber nicht zahlen kann, wenn man es für nötig hält.
Genau das hat die No-Bailout-Klausel aber mal bedeutet:
Die Hauptfunktion der Nichtbeistands-Klausel besteht darin, EU-Staaten zu eigenverantwortlicher Haushaltsdisziplin zu bewegen. Sie sollen nicht darauf hoffen können, bei unsolider Haushaltsführung später durch andere EU-Staaten in der Bedienung ihrer Schulden im Notfall unterstützt zu werden (siehe auch Moral Hazard).
Und weißt Du, wie sie umgangen wird? So:
In den Jahren 2009/2010 wurde die Thematik der Nichtbeistands-Klausel im Rahmen der griechischen Finanzkrise sowie der sich daraus entwickelnden Staatsschuldenkrise im Euroraum wieder aktuell. Griechenland drohte ein Staatsbankrott, der auch für viele weitere Länder der EU finanzielle Nachteile beinhalten würde. Trotz der Nichtbeistandsklausel beschlossen die Staats- und Regierungschefs die Anwendung von Art. 122 Abs. 2 AEU-Vertrag, dem zufolge der Rat auf Vorschlag der Europäischen Kommission beschließen kann, einem Mitgliedstaat, der aufgrund von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Ereignissen, die sich seiner Kontrolle entziehen, von Schwierigkeiten betroffen oder von gravierenden Schwierigkeiten ernstlich bedroht ist, [...] unter bestimmten Bedingungen einen finanziellen Beistand der Union zu gewähren.
Beides
http://de.wikipedia.org/wiki/Nichtbeistands-Klausel
Art. 122 klingt so:
(1) Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission unbeschadet der sonstigen in den Verträgen vorgesehenen Verfahren im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten über die der Wirtschaftslage angemessenen Maßnahmen beschließen, insbesondere falls gravierende Schwierigkeiten in der Versorgung mit bestimmten Waren, vor allem im Energiebereich, auftreten.
(2) Ist ein Mitgliedstaat aufgrund von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Ereignissen, die sich seiner Kontrolle entziehen, von Schwierigkeiten betroffen oder von gravierenden Schwierigkeiten ernstlich bedroht, so kann der Rat auf Vorschlag der Kommission beschließen, dem betreffenden Mitgliedstaat unter bestimmten Bedingungen einen finanziellen Beistand der Union zu gewähren. Der Präsident des Rates unterrichtet das Europäische Parlament über den Beschluss.
http://dejure.org/gesetze/AEUV/122.html
Oder die EZB und ihre Staatsanleihenkäufe:
(1) Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten bei der Europäischen Zentralbank oder den Zentralbanken der Mitgliedstaaten (im Folgenden als "nationale Zentralbanken" bezeichnet) für Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union, Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten
sind ebenso verboten wie der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von diesen durch die Europäische Zentralbank oder die nationalen Zentralbanken.
(2) Die Bestimmungen des Absatzes 1 gelten nicht für Kreditinstitute in öffentlichem Eigentum; diese werden von der jeweiligen nationalen Zentralbank und der Europäischen Zentralbank, was die Bereitstellung von Zentralbankgeld betrifft, wie private Kreditinstitute behandelt.
http://dejure.org/gesetze/AEUV/123.html
Wikipedia:
Kritik am Ankauf von Staatsanleihen, unter anderen auch griechische, italienische, spanische und portugiesische, am Sekundärmarkt (also nicht Kauf von den Staaten unmittelbar, sondern von Banken) durch die EZB 2010 und 2011. Nach Art. 123 AEUV ist der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von [Regierungen der Mitgliedstaaten] durch die Europäische Zentralbank verboten. Umstritten ist, ob der Aufkauf dieser Anleihen am Sekundärmarkt nicht als nicht unmittelbar, sondern als mittelbar gedeutet werden kann.[4][5] Jedenfalls können Geschäftsbanken und Versicherungen ihre Anleihen an die EZB veräußern, wodurch das Risiko einer Staatsinsolvenz zu einem erheblichen Teil an die EZB und 'ihre' Nationalbanken übergeht.[6]
http://de.wikipedia.org/wiki/Europäischer_Rat#Kritik
In Zahlen:
Trichet verantwortete in der aktuellen Euro-Schuldenkrise auch den Aufkauf von Staatsanleihen hoch verschuldeter Euro-Staaten durch die Europäische Zentralbank (EZB).
Artikel 123 des AEU-Vertrags verbietet eigentlich die Finanzierung mitgliedstaatlicher Haushalte durch die EZB und damit direkte Zentralbankkredite ebenso wie den unmittelbaren Erwerb von Schuldtiteln. Die EZB hatte jedoch spanische, portugiesische und griechische Staatsanleihen von der EZB nicht direkt von den Emittenten übernommen, sondern mittelbar auf dem Sekundärmarkt gekauft, was von Kommentatoren als Umgehung des Finanzierungsverbots gewertet wird.[15][16] Bis Ende Mai 2010 hatte die EZB für rund 40 Milliarden Euro Staatsanleihen aus Spanien, Portugal, Irland und Griechenland aufgekauft. Das Gros, rund 25 Milliarden Euro, wurde dabei für griechische Bonds ausgegeben. Zum Zeitpunkt März 2011 hat die Europäische Zentralbank für rund 77 Milliarden Euro Anleihen der Krisenländer aufgekauft. Weil die EZB von dieser Stützungspflicht entbunden werden wollte, drängte Trichet im Zusammenhang mit dem EU-Sondergipfel vom 12. März 2011 darauf, dass der Rettungsfonds EFSF und der ab 2013 geplante permanente Krisenmechanismus ESM (Europäischer Stabilisierungsmechanismus) künftig auch Anleihen vom Sekundärmarkt kaufen können, konnte sich aber nicht durchsetzen. [17][18] Im Juni 2011 schlug Trichet im Rahmen der Diskussion über die Staatsschuldenkrise im Euroraum die Bildung eines europäischen Finanzministeriums vor.[19][20]
http://de.wikipedia.org/wiki/Jean-Claude_Trichet
Kurz nebenbei:
Am 1. November 2011 löste Mario Draghi Jean-Claude Trichet als Präsident der EZB ab. Unter Draghi wird eine expansive Geldpolitik betrieben. Die Notenbankbilanz hat sich innerhalb kurzer Zeit von einer auf drei Billionen Euro verdreifacht.[34]
Lass Dir das mal auf der Zunge zergehen... in 6 Monaten wurde die Bilanz verdreifacht!
***************
Und wenn Du Dich jetzt noch ein bisschen damit befasst, wie über den Vertrag von Lissabon entschieden wurde, könnte Dir langsam auffallen, dass die Bevölkerungen der EU nicht mehr mitentscheiden dürfen. In den Ländern, die das Volk abstimmen ließen, wurde ein negatives Votum nicht akzeptiert... es wurde solange abgestimmt, bis eine Mehrheit da war. Die meisten Länder ließen aber gar nicht erst abstimmen.
Und:
Zu den Kritikpunkten am Vertrag zählte außerdem die Tatsache, dass der Rat der EU den Bürgern erst am 16. April 2008, also mehrere Monate nach der Unterzeichnung des Vertrags, eine Gesamtdarstellung des Vertrages in allen Mitgliedsprachen zur Verfügung stellte.[98]
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_von_Lissabon#Versp.C3.A4tete_Ver.C3.B6ffentlichung
Vielleicht wird ja langsam klar, wo die Reise hingeht.
Was ich mehrmals zu Gauck schrieb, dass ich befürchte dass er in Zukunft einer wird, der diese Probleme mit seinen süßlichen Worten zukleistert... von Freiheit reden, ganz praktisch aber Gefolgschaft verlangen um die Freiheit der "Too-Big-To-Fails" nicht zu gefährden ist auch schon wahr geworden. Der Mann nimmt sogar schon Urteile des Verfassungsgerichts vorweg:
Deutschland habe mit dem Pakt zu schärferer Haushaltskontrolle in Europa ein verlässliches Vertragswerk mitgestaltet, das der Bevölkerung eine Akzeptanz des Rettungsschirms ermögliche.
"Ich sehe nicht, dass die Bereitschaft der Regierung konterkariert werden wird vom Bundesverfassungsgericht", sagte Gauck am Dienstag bei seinem ersten Antrittsbesuch in Brüssel. Dort war er mit EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso, Nato-Generalsekretär Anders Fogh Rasmussen und Belgiens Regierungschef Elio die Rupo zusammengetroffen.
Sein Besuch in Brüssel zu einem frühen Zeitpunkt sei ein Signal dafür, dass die deutsche Politik uneingeschränkt Ja sage zu Europa, sagte Gauck.
http://de.reuters.com/article/domesticNews/idDEBEE83G04H20120417
Und solche Sprüche lässt er laufen, während Abgeordnete Klage eingereicht haben. Alleine das wäre m.A.n. schon ein Grund, um ihn ebenfalls sofort aus dem Amt zu entfernen.
Und wenn Dich interessiert, wie die Gesetze ganz direkt von den Banken gemacht werden, 1 zu 1 von ihren Schoßhündchen in Brüssel übernommen, dann nimm Dir die knappen 10 Minuten Zeit. Da werden Abgeordnete damit konfrontiert, dass sie genau die Gesetzesänderungen einreichen, die sie als Vorschläge von Lobbyisten bekommen. Einer behauptet sogar, die Lobby habe die "Idee" von IHM geklaut....(und fühlt sich richtig verarscht!

) dumm nur ist, dass die es einen Monat vorher im Positionspapier hatten.
"Was wir gerade erleben ist dass hier in Brüssel die Politik zunehmend von Leuten gemacht wird, die nicht gewählt sind. (...) Wenn sie das zusammennehmen wird das zu einer ernsthaften Bedrohung für die Demokratie."
Du sprichst immer sofort von "Fakt", wenn etwas deiner Überzeugung entspricht. Die Frage, die hier diskutiert wird, ist eine Frage der Freiheit der Abgeordneten. Diese hängt aber nur sehr lose mit dem Demokratieprinzip zusammen. Denn ganz einfach: Wenn einem Abgeordneten von seiner Partei der "Mund verboten" wird, muss man sich vorhalten, dass die Partei ja ebenso demokratisch legitimiert und ebenso ein Instrument der Demokratie ist. Zu sagen, eine solche Änderung wäre prinzipiell undemokratisch, ist also nicht richitg.
Natürlich ist es undemokratisch. Denk nur mal 3 Minuten wirklich darüber nach...