JustInForAll schrieb:
Ja, mit den Zähnen, weil du sehr unwahrscheinliche Argumentente recht hartnäckig vertrittst, als müsse der andere deiner Meinung sein. Bin ich aber nicht.
Es sind keine "
unwahrscheinlichen Argumente". Die Argumente gelten. Sie beziehen sich hingegen nur auf unwahrscheinliche Umstände - die jedoch sowohl theoretisch möglich als auch praktisch relevant sind, wie gesagt. Und dass ich meinen Standpunkt so vertrete, als "
müsse der andere meiner Meinung sein" ist jetzt einfach mal nur so eine Behauptung von dir. Es ist meine Meinung, und die vertrete ich, und dazu habe ich jedes Recht, ohne mich als "missionarisch" oder "schlechter Charakter" bezeichnen lassen zu müssen.
"Das Grundgesetz legt im Abschnitt Grundrechte (Art. 1 bis Art. 19) fest, welche Rechte jeder Mensch (Menschenrechte oder Jedermannsrechte) und speziell jeder Staatsbürger (auch Bürgerrechte oder Deutschenrechte) gegenüber den Trägern der Hoheitsgewalt hat." (Quelle:de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland#Grundrechte).
Dieser Absatz ist schlichtweg falsch. Erstens können Grundrechte nur gegenüber dem Staat durchgesetzt werden, Menschenrechte gegenüber jeder Person - überdies hinaus sind sie "unveräußerlich" (siehe dazu besonders die "
Déclaration des Droits de lHomme et du Citoyen" und die "
Virginia Declaration of Rights"), können also nicht durch einen Vertrag zwischen Privaten abgeschafft werden. Drittens können Menschenrechte gemeinhin auch gegen andere Staaten durchgesetzt werden, Grundrechte nur gegen den Staat, aus dem das Grundrecht stammt. Im Grundgesetz steht halt, dass sich der
pouvoir constituant eben als Grundlage für das GG dem Prinzip der Menschenrechte verpflichtet gefühlt hat und das Grundgesetz nach diesen Prinzipien kreiert hat. Dazu ist aber anzumerken, dass "Menschenrechte" kein streng juristischer Terminus ist - denn obwohl es viele Dokumente gibt, die Menschenrechte aufzählen, muss keine dieser Aufzählungen abschließend sein, da das Wort "Menschenrechte" kein juristisch-formeller Terminus ist, sondern ein ethisch-philosophischer; es geht dabei einfach um Rechte, die jedem Menschen zustehen, weil er Mensch ist, und zwar nicht gegen irgendjemanden im Speziellen, sondern allgemein.