Trixi Maus
Sehr aktives Mitglied
- Registriert
- 23. Oktober 2005
- Beiträge
- 26.461
Darum geht es in dem Thread ja aber nicht. Es geht um alkoholkranke Frauen, die behinderte Kinder kriegen, wenn sie sich fortpflanzen. Genauer um eine Einzige. Fällt fast keinem mehr auf, aber ist schon so. Es ging nicht um das Recht auf Abtreibung und auch nicht um die Verantwortung für das Kind. Sondern es ging um das Recht des Kindes, seine Mutter für gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Beeinträchtigungen in der Lebensqualtät haftbar und schadensersatzpflichtig zu machen.trixi, ich bin bei deinen beiträgen immer so hin und her gerissen.
einerseits hast du völlig recht - andererseits nimmst du - für mich - einen zu absoluten standpunkt ein.
leben ist in jedem fall zu unterstützen und nicht auszugrenzen -
andererseits möchte ich auch nicht die möglichkeiten der modernen medizin missen und das mitspracherecht einer frau, die abtreibt, weil sie ein behindertes kind nicht zur welt bringen will.
Klar, es ist ja so: die Leute lesen "Frauen" und denken "Genderwahnsinn" oder "Gleichberechtigung" - obwohl da nur "Frauen" stand. Es ist halt manchmal schwer, die Dinge zu trennen. ;-)
Es geht im Kern um die obsolete Frage, ob ein Kranker für etwas zur Verantwortung gezogen werden kann, das er während einer durch die Krankheit verursachten ganz oder teilweisen Unzurechnungsfähigkeit ausübt. Antwort: nein, kann er in Abhängigkeit von der Beeinträchtigung nicht und bei der Alkoholkrankheit ist das der Fall. Ende Gelände, naturwissenschaftliche Erkenntnis, Peng, Frau frei, Kind arm dran.
Umkehrfrage: ist es möglich, kranken Menschen Lebensaktivitäten, zu denen sie fähig sind zu untersagen, wenn sie nicht per Unterbringungsempfehlung oder Gerichtsbeschluß aufgrund von Selbstgefährdung oder der Gefährdung der Anderen in ihrer Freiheit beraubt sind? Antwort: nein, ist es nicht, wer nicht in ständiger Betreuung aufgrund von Straftaten oder psychiatrischer Krankeit Krankenhaus, im Heim oder Gefängnis untergebracht ist, darf tun, was er will.
Man darf zum Beispiel Behinderten Geschlechtsverkehr nicht verbieten ohne Gerichtsbeschluß. Wenn aber zu erkennen ist, daß ein behinderter Mann nicht in der Lage ist, ein Kondom zu verwenden und wenn eine behinderte Frau bei der Erfüllung ihrer sexuellen Bedürfnisse keine Obacht auf eine Schwangerschaft geben kann und sich kein Kind wünscht, dann muß die Entscheidung für sie getroffen werden. Es muß abgewogen werden: möchte dieser Mensch vielleicht irgendwann in der Zukunft ein Kind? Ein körperlicher Eingriff wie eine Sterilisation ist immer das allerletzte Mittel, das in der Regel in unserer Gesellschaft nur eingesetzt wird, um Sexualität häufiger und folgenloser zu ermöglichen.
Wenn das behinderte Paar sich ein Kind wünscht und abzusehen ist, daß das Kind behindert ist, darf kein Richter und kein Mediziner das verbieten - meine Meinung. Ein Kind ist immer etwas Schönes, es ist egal, ob es aus einem behinderten oder einem gesunden Bauch purzelt. Einer mehr macht den Braten nicht fett.
Die Frage, die dahinter steht, ist doch einzig, ob unsere Gesellschaft es sich zutraut, den sozialen Rand der Gesellschaft zu integrieren, oder ob wir ihn in einer leistungsorientierten Gesellschaft lieber abschaffen wollen, den sozialen Rand. Wenn wir Opfer der Umstände sind und "nicht anders können", dann können wir nicht anders. Das ist klar. Aber ich denke man kann insgesamt doch erahnen, daß diese kranken Frauen keine Täterinnen sind, sondern daß es Opfer sind.
Gut, daß das so entschieden worden ist, denn ein anderes Urteil hätte verhehrende Folgen für die gesamte Gesellschaft. Dann würden immer mehr Kranke zu Tätern, und die Gerichte würden explodieren.