Anevay
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Das ist kein unmenschliches Urteil, Musikuss.
Unmenschlich wäre es, aus einer Frau eine Zwangsgebärmaschine zu machen, die sich neun Monate regimegetreu zu verhalten hat.
Art 2 GG: Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
Und hier kann die Mutter immer nur über dem Fötus stehen. Sie ist eine Person, der Fötus ein Fötus als körperlicher Bestandteil von ihr, der ohne die Frau nicht existieren würde.
Es geht nicht anders.
LG
Any
Unmenschlich wäre es, aus einer Frau eine Zwangsgebärmaschine zu machen, die sich neun Monate regimegetreu zu verhalten hat.
Art 2 GG: Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
Und hier kann die Mutter immer nur über dem Fötus stehen. Sie ist eine Person, der Fötus ein Fötus als körperlicher Bestandteil von ihr, der ohne die Frau nicht existieren würde.
Es geht nicht anders.
LG
Any
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