Die Wirkung von Antidepressiva und Antipsychotika

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Ja, da war ich auch ganz baff, als ich das von einigen Kommentatoren las, dass ein Pflegedienst auch dafür da sein kann, eine Medikamentengabe zu kontrollieren, was ich so verstehe, dass er dafür sorgt, dass es nicht vergessen wird, aber auch dafür sorgt, dass es eingenommen wird, auch wenn der Mensch es nicht will. Denn so habe ich @Wortdoktor verstanden, dass er es nicht will. Und das kann ja wohl nicht sein, wenn er kein Verbrecher ist, denn es ist ja sein gutes Recht, dass ihm in dem Fall ohne Widerrede gegen seinen freien Willen eine Entzugstherapie und die Möglichkeit für ein neues Gutachten angeboten wird, wenn die Sorge um das Wohl des Menschen doch so "engmaschig" evaluiert wird. Freie Wahl der Heilmittel ist im Grundgesetz mit entsprechenden Paragraphen verankert. Danke schön.

*LOVE*​
immer noch vergessen, hier im Tread gesagt:
@Wortdoktor will keine Therapie oder Behandlung.
 
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(...) denn es ist ja sein gutes Recht, dass ihm in dem Fall ohne Widerrede gegen seinen freien Willen eine Entzugstherapie angeboten wird.​

Nun, das Angebot gibt es durchaus, aber es ist an Bedingungen verknüpft. @Wortdoktor schrieb schon:

Hallo joey, habe meiner Psychotante schon mehrfach und deutlich gesagt, dass mich das Präparat müde und bieder macht. Die stellt nur klinisch um und freiwillig gehe ich nie mehr ins KH. Diese Entscheidung hat mir 2012 die Betreuung durchs Heim geschenkt.

Seine behandelnde "Psychotante" legt die Bedingung fest, dass sie eine Umstellung oder einen Entzug nur im Rahmen eines klinischen Aufenthalts durchführt, was @Wortdokter allerdings ablehnt. Eine solche Bedingung aufzustellen, ist allerdings auch das gute Recht der Ärztin, wenn sie denkt, dass sonst das Risiko der Umstellung oder des Entzuges zu groß wäre.

Freie Wahl der Heilmittel ist im Grundgesetz mit entsprechenden Paragraphen verankert.

Zeig mal diese Paragraphen, die Du hier meinst. Da finden sich nämlich durchaus auch Einschränkungen und Bedingungen dafür.
 
immer noch vergessen, hier im Tread gesagt:
@Wortdoktor will keine Therapie oder Behandlung.
Nein, das hat er m. E. nicht gesagt. M. E. hat er geschrieben, dass er diese Art von Therapie und Behandlung nicht will, und das hat er auf die derzeitige Ärztin, den derzeitigen Betreuer und die derzeitigen Medikamente bezogen, die er nunmal absetzen möchte. Und das ist sein gutes Recht, für das wir in dieser Demokratie mit entsprechendem Grundgesetz auch alle mit ein- und aufstehen, siehe auch den Sinngehalt der Signatur von @Luca.S. Danke schön.

Habe ich Dich da richtig verstanden, lieber @Wortdoktor?

Danke schön.

*LOVE*​
 
Nun, das Angebot gibt es durchaus, aber es ist an Bedingungen verknüpft. @Wortdoktor schrieb schon:


Seine behandelnde "Psychotante" legt die Bedingung fest, dass sie eine Umstellung oder einen Entzug nur im Rahmen eines klinischen Aufenthalts durchführt, was @Wortdokter allerdings ablehnt. Eine solche Bedingung aufzustellen, ist allerdings auch das gute Recht der Ärztin, wenn sie denkt, dass sonst das Risiko der Umstellung oder des Entzuges zu groß wäre.

Das finde ich auch ausgesprochen verantwortungsbewusst von der Ärztin.
 
Ich empfinde mich nicht als geistig behindert. Daher mache ich keine Therapie.
verhält sich wie mit arbeiten gehen. Bekomme ja alles gezahlt durchs Steuergeld.
eigentlich wollte ich mir trotz Kranksein normale Arbeit suchen, weil ich nicht dem Staat ein Schurke sein will..

zu deinem Post
Nein, das hat er m. E. nicht gesagt. M. E. hat er geschrieben, dass er diese Art von Therapie und Behandlung nicht will, und das hat er auf die derzeitige Ärztin, den derzeitigen Betreuer und die derzeitigen Medikamente bezogen, die er nunmal absetzen möchte. Und das ist sein gutes Recht, für das wir in dieser Demokratie mit entsprechendem Grundgesetz auch alle mit ein- und aufstehen, siehe auch den Sinngehalt der Signatur von @Luca.S. Danke schön.

Habe ich Dich da richtig verstanden, lieber @Wortdoktor?

Danke schön.

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Das finde ich auch ausgesprochen verantwortungsbewusst von der Ärztin.

Ja, allgemein lassen sich Ärzte ja auch Unterschreiben, wenn Patienten eine Therapie gegen ärztlichen Rat ablehnen oder abbrechen. Schließlich tragen sie mit der Behandlung ja auch sehr viel Verantwortung, und wenn etwas schief geht, liegt auch der Verdacht eines Kunstfehlers nahe. Da müssen sie sich absichern, dass der Fehler nicht ihnen angelastet wird, wenn der Patient sich gegen die ärztliche Behandlung entscheidet.

Um sich da entscheiden zu können, muss der Patient auch gesetzlich in der Lage sein, derartige Entscheidungen zu treffen. Wie weit das der Fall ist, wenn man einen gesetzlichen Betreuer o.ä. hat, weiß ich nicht.

Auch Kinder können das nicht alleine selbst entscheiden, und wenn sich die Eltern gegen eine medizinisch stark indizierte Behandlung wenden, können ihnen Teile des Sorgesrechts entzogen werden - was den betroffenen Kindern mitunter das leben rettet.
 
Seine behandelnde "Psychotante" legt die Bedingung fest, dass sie eine Umstellung oder einen Entzug nur im Rahmen eines klinischen Aufenthalts durchführt, was @Wortdokter allerdings ablehnt.
Und hast Du @Wortdoktor gefragt, warum er den klinischen Aufenthalt ablehnt? So wie er das sagt, ist m.E. offensichtlich, dass er dort für ihn Traumatisches erlebt hat. Es gibt auch die Möglichkeit einer ambulanten oder stationären Betreuung eines Entzugs ausserhalb des klinischen Milieus. Die Paragraphen zur freien Wahl auf Heilmittel nebst ihren Erläuterungen sind seit den Nürnberger Prozessen aus gutem Grund im Grundgesetz verankert. Danke schön.

*LOVE*​
 
Meiner Meinung nach sind Realitäten von Aufenthalten "in" der Gemeindepsychiatrie selten so ideal, wie Unerfahrene sich das vorstellen. Es geht ja nicht um einen "Brückenbau".
 
Und hast Du @Wortdoktor gefragt, warum er den klinischen Aufenthalt ablehnt?​

Nein.

So wie er das sagt, ist m.E. offensichtlich, dass er dort für ihn Traumatisches erlebt hat.​

Möglich. Ich werde ihm das aber nicht ersparen können. Wenn seine behandelnde "Psychotante" eine solche Behandlung nur im klinischen Milieu anbietet, werde ich sicher nicht behaupten, dass ich es besser weiß als sie.

Es gibt auch die Möglichkeit einer ambulanten oder stationären Betreuung eines Entzugs ausserhalb des klinischen Milieus.​

Mag sein. Wenn seine Ärztin das aber nicht anbietet oder das Risiko dessen als zu groß erachtet, als dass sie die Verantwortung dafür übernehmen will...

Die Paragraphen zur freien Wahl auf Heilmittel nebst ihren Erläuterungen sind seit den Nürnberger Prozessen aus gutem Grund im Grundgesetz verankert.​

Zeig mal, welche Paragraphen Du genau meinst. Die sind nämlich nicht komplett bedingungslos.

Ärzte sind nicht verpflichtet, die Behandlung vollkommen nach Gusto des Patienten einzurichten und damit dann z.B. die gesetzlichen Risiken zu tragen, wenn es eben nicht so klappt, wie der Patient sich das vorstellt/wünscht.

Ärzte lassen sich in solchen Fällen dann unterschreiben, dass der Patient entgegen ärztlichem Rat die Behandlung ablehnt oder abbricht. Sie müssen so nicht die Verantwortung für negative Folgen/Risiken übernehmen, die sie ohnehin nicht tragen wollten. Um das wirksam unterschreiben zu können, muss man aber auch gesetzlich entsprechend entscheidungsfähig sein. Wir wissen nicht, wie stark die gesetzliche Entscheidungsfähigkeit von @Wortdoktor eingeschränkt ist durch seinen Betreuer. Darum können wir auch da nicht wirklich etwas sinnvolles sagen.
 
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