Ok shino,
Erbsünde im Christentum [Bearbeiten]
Der Begriff wird in der orthodoxen, römisch-katholischen und den verschiedenen evangelischen Traditionen verschieden aufgefasst. Gemeinsam ist in allen christlichen Traditionen die Lehre der Trennung des Menschen von Gott, bedingt durch die Erbsünde. Mit Hilfe von Jesus Christus kann die Gemeinschaft mit Gott wiederhergestellt werden, da der Mensch allein nicht die Kraft dafür besitzt. Unterschiede bestehen innerhalb der christlichen Konfessionen hinsichtlich der Art des Weges, welcher zur Erlösung gegangen werden muss (Rechtfertigungslehre).
Biblische Grundlagen [Bearbeiten]
In den Evangelien sprechen weder Jesus Christus noch die Autoren der Evangelien vom Sündenfall Adams, dessen Fehler Jesus rückgängig zu machen habe. Es sind jedoch deutliche Aussagen über die Verderbtheit der Welt enthalten, die mit der späteren Erbsündenlehre inhaltlich in Einklang gebracht werden können (vgl. Joh 1,9-11 EU; Joh 8,44 EU).
Der Apostel Paulus von Tarsus entwickelt eine Theologie der Sünde und eine damit zusammenhängende Anthropologie, die als Grundlage der späteren Erbsündenlehre gelten kann. Paulus parallelisiert darin den für die ganze Menschheit stehenden ersten Menschen, Adam (das hebräische Wort adam bedeutet einfach Mensch), mit dem für die neue Menschheit stehenden zweiten Adam, Christus. So wie aufgrund der Sünde des Ersten die Menschheit dem Tod ausgeliefert war, wird sie aufgrund der Erlösungstat des Zweiten aus diesem Tod errettet: Durch einen einzigen Menschen kam die Sünde in die Welt und durch die Sünde der Tod, und auf diese Weise gelangte der Tod zu allen Menschen, weil (eph' hô) alle sündigten. Röm 5,12 EU Ist durch die Übertretung des einen der Tod zur Herrschaft gekommen, durch diesen einen, so werden erst recht alle, denen die Gnade und die Gabe der Gerechtigkeit reichlich zuteil wurde, leben und herrschen durch den einen, Jesus Christus Röm 5,12-17 EU. Der zentrale Punkt wird im ersten Brief an die Korinther des Paulus nochmals betont:
Denn wie in Adam alle sterben, so werden auch in Christus alle lebendig gemacht werden (1. Kor 15, 22)
Die Erbsünde stellt somit ein spezifisch christliches, aus dem Erlösungsbegriff hergeleitetes Dogma dar, das im Judentum kein direktes lehrmäßiges Vorbild hat.
Dogmengeschichtliche Entwicklung [Bearbeiten]
Kirchenväter
Die von Augustinus von Hippo formulierte Lehre von der Erbsünde ist zentral für das westliche Christentum. Ohne Freiheit kein Verdienst: Trotz der Erbsünde könne der Mensch sich zum Guten entscheiden, jedoch nur mit Hilfe der Gnade Gottes. Da der Mensch an die Zeit gebunden ist, ist Reue und Vergebung während der Lebenszeit möglich. Aus der Erbsünde als Mangelzustand ergibt sich die Notwendigkeit der Erlösung des Menschen, die durch die Menschwerdung (Inkarnation), Kreuzigung und Auferstehung Jesu Christi ermöglicht wurde. Aus diesem Grund spricht der Apostel Paulus von Christus als dem neuen Adam. Diese Erlösung findet der Mensch durch das Sakrament der Taufe, da der Getaufte nicht mehr der Erbsünde unterliegt. Gleichwohl verbleibt er in der sterblichen Welt mit den Folgen der Erbsünde behaftet. Der griechische Begriff eph' hô aus Röm. 5,12 wurde in der lateinischen Bibelübersetzung, der Vulgata, als in quo wiedergegeben, also: In ihm (Adam) haben alle gesündigt. Diese Übersetzung führte Augustinus von Hippo, der als Vater der ausdrücklichen Erbsündenlehre angesehen werden kann, zu seiner Auffassung der Vererbbarkeit der Sünde.
Positionen in den orthodoxen Kirchen [Bearbeiten]
Nach Ansicht der Orthodoxen Kirche wurde nicht Adams Sünde als solche, wohl aber die Folge der Sünde Adams, der Tod, auf seine Nachkommen vererbt und versklavte damit die gesamte Schöpfung, die dabei von ihrer eigentlich guten Natur in einen widernatürlichen schlechten Zustand überging. Die Angst vor dem Tod wird in einem "Teufelskreis" zur Hauptursache weiterer Sünden. Menschen haben aber auch nach dem Sündenfall noch ihren freien Willen und sind innerlich immer noch fähig und gewillt zu den guten Taten, die ihrer eigentlichen, gottgewollten Natur entsprechen; in der versklavten Schöpfung sind gute Taten jedoch nur sehr schwer auszuüben. Da der Mensch nach dem Sündenfall nicht mehr zu Gott kommen konnte, kam Gott in Christus zu den Menschen und versöhnte die Menschen und die ganze Schöpfung so wieder mit sich; der versöhnte Mensch verlässt allmählich den widernatürlichen Zustand und wird frei, seine Fesselung an den Tod und die von diesem unterjochte Welt wird gelockert, wodurch auch die Auferstehung und damit die völlige Überwindung der Fessel möglich wird. Gute Taten werden für ihn mehr und mehr selbstverständlich. Es wird dabei betont, dass der Mensch mit Gott wieder versöhnt wurde und nicht Gott mit dem Menschen. Der Ausdruck eph' hô aus Röm. 5,12 kann auch als deshalb (also wegen des Todes) haben alle gesündigt verstanden werden.
Positionen reformatorischer Theologen von Luther bis heute [Bearbeiten]
Im Verständnis Martin Luthers und der meisten Reformatoren ist der Mensch immer schon im Zustand der Sünde, der das eigene Handeln von Anfang an negativ beeinflusst. Selbst das neugeborene Kind ist nach diesem Verständnis sündig und bedarf daher der Erlösung. Durch die Taufe kommt es zu keiner Aufhebung der Erbsünde; der Christ wird von Gott gerecht gesprochen, nicht gerecht gemacht. Besonders im Calvinismus wird betont, dass die menschliche Natur an und für sich bereits sündig sei, noch vor jeder konkreten Tat.
Positionen in der katholischen Theologie vom Konzil von Trient bis heute [Bearbeiten]
Das Konzil von Trient befasste sich, ausgelöst durch die Reformation, abschließend mit diesem Thema und stellte im Decretum de Peccato Originali fest, dass alle Menschen in Nachfolge des Adam, mit Ausnahme von Maria (Mutter Jesu), von der Erbsünde betroffen sind. Dabei wird die Erbsünde durch die Taufe allerdings vollkommen getilgt. Die Erbsünde ist mithin definitionsgemäß derjenige Mangel im Menschen, der bereits durch die Taufe (oder eine ihr entsprechende Zuwendung zu Gott, siehe Begierdetaufe) restlos überwunden wird.
Aus katholischer Sicht zieht sich der Mensch durch den Sündenfall Adams das Missfallen Gottes auf sich, da der Mensch die übernatürliche Ausstattung der Gnade verloren hat[1]. Der Mensch kann ohne Gnade durch seine guten Handlungen keine übernatürliche Vollkommenheit verdienen. So ist er, von seiner Empfängnis an, schon im Mutterleib im Zustand der Erbsünde, was dazu führt, dass der Mensch zum Bösen neigt und der Verstand nicht mehr das Gute erkennt.[2] Auch die Sinne verhalten sich nicht mehr, wie die Übernatur dies verlangt.[3] Die Erbsünde ist in der Auffassung der katholischen Kirche Sünde in analogem Sinn: Sie ist eine Sünde, die man miterhalten, nicht aber begangen hat, ein Zustand, keine Tat.[4] Der Ausweg aus der Erbsünde wird im Kreuzestod Jesu Christi und der damit verbundenen Erlösung gesehen.
Papst Benedikt XVI. versteht die Erbsünde nicht im Sinne einer biologischen Vererbung, sondern betont die kollektiven menschlichen Verstrickungen der Vergangenheit, in die jeder Mensch durch seine Geburt eintritt. Diese schränken die Selbstbestimmung ein und geben den Rahmen der eigenen Freiheit vor: Niemand hat die Möglichkeit, an einem perfekten "Punkt Null" anzufangen und sein Gutes in völliger Freiheit zu entwickeln. [5]
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Erbsünde